wolle beschließen: 1. Das was der Bürgermeister bisher in Angelegenheit des Kasernbaues unternommen hat wird gut geheißen 2. Der Bürgermeister wird zu den ferneren Unterhandlungen ermächtigt vorbehaltlich der endgültigen Ratifikation der Verträge mit dem Grundbesitzer und dem Militär Ärar bezüglich des Exerzierplatzes 3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wasserbezug für die Kaserne oder auch sonst um den Betrag von 1000 f zu kaufen und die Abmachungen mit den verschiedenen Grundbesitzern, welche in Bezug auf die Röhrenlegung in Frage kommen, einzuleiten
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