Ratsprotokoll vom 17. Oktober 1902

streng vertraulich die Mitteilung gemacht, dass Steyr eventuell auch ein CorpsArtillerie-Regiment bekommen könne, was dem löblichen Gemeinderate in einer vertraulichen Sitzung mitgeteilt wurde und worüber folgende Beschluss gefasst wurde: Die gesetzliche Vertretung der lf. Stadt Steyr erklärt sich gerne bereit, eine Normalkaserne I. Kategorie für ein Korpsartillerie-Regiment einschließlich die dazu gehörigen Nebenerfordernisse unter der Voraussetzung zu erbauen, bzw. beizustellen, dass für diese Objekte die tarifmäßigen Gebühren im Sinne des § 33 des Einquartierungsgesetzes durch die ganze daselbst festgesetzte Zeitdauer ununterbrochen geleistet

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