Bewilligung dieses Ansuchens nicht einraten, weil auch die bestehenden Gehaltsverhältnisse der Wachmannschaft dies nicht zulassen. Für den Fall aber als ein Wachmann seinen Gehalt durch ein sichergestelltes Zinsenerträgnis auszubessern in der Lage wäre, um seine Familie zu erhalten, könnte eine Ausnahme geschaffen werden wodurch dann keine höhere Anforderung an die Stadtgemeinde begründet würde. Deshalb stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen der städt. Sicherheitswache wegen Abänderung des § 25 des Nachtrages zur Dienstes-Instruktion der Sicherheitswache dahin stattgegeben, daß in Hinkunft der Gemeinderat bei vorliegenden besonders berücksichtigungswürdigen Gründen an die städt.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2