vom 4. März 1898 erforderlichen Voraussetzungen zur Erwerbung des Bürgerrechts nachgewiesen hat wolle der löblichen Gemeinderat beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Franz Nußbichler das Bürgerrecht der Stadt Steyr u. zw. mit Rücksicht auf seine Mittellosigkei mit Nachsicht der Taxe verliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 16821. g. Johann Keller, Bürstenmacher Steyr, bittet um taxfreie Verleihung des Bürgerrechtes. Sektionsantrag: Nachdem Gesuchsteller die laut Gemeinderatsbeschluss vom 8. März 1898 geforderten Voraussetzungen zur Verleihung des Bürgerrechts nachgewiesen hat, wolle der löbl. Gemeinderat beschließen: Es werde dem Gesuchsteuler Johann Keller das Bürger-
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