in Steyr zuständig ist, einen mehr als 30-jährigen unbeanstandeten Aufenthalt nachweist, derselbe Hausbesitzer ist und als Pensionist der öst. Waffenfabrik einen sicheren Lebensbezug hat, das Bürgerrecht jedenfalls anstrebt um seinerzeit eine Pfründe zu erlangen, wird seitens der I. Sektion der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 4. März 1898 und vom 11. Oktober 1901 das Bürgerrecht der Stadt Steyr verliehen u. zw. mit Rücksicht auf seine mißlichen Vermögens-Ver-
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