Bürgerrecht der Stadt Steyr u. zw. in Anbetracht seiner Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 10304 3. Liegt vor ein Ansuchen der städt. Kanzleigehilfen um Vorauszahlung ihres Diurnums. Sektionsantrag lautet: Da alle Bezüge der Angestellten der Stadt im Voraus bezalt werden und durch auch die Vorauszahlung der Stadtgemeinde kein Mehrauslage erwächst, stellt die Sektion infolge Mehrheitsbeschluss 3 gegen 2 Stimmen den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle
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