Die Anbohrungen der Straßenrohre, sowie die Zuleitungen zu den Privatgrundstücken werden auf Kosten des betreffenden Eigentümers ausgeführt. Für jedes Haus oder Grundstück ist eine besondere Zuleitung herzustellen. Bei Legung der Zuleitung ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß diese nicht zu nahe an die Hauskanäle und Gasleitungsrohre kommen und ist, wo dieses nicht möglich sein sollte, mit besonderer Vorsicht vorzugehen. Jede Privatleitung erhält in der Straße vor dem Hause eine Absperrvorrichtung, deren Benützung nur dem städtischen Dienstpersonale der Wasserleitung zusteht. Nächst dieser Absperr vorrichtung ist im Innern des Hauses ein Absperrventil frostfrei anzubringen, um die ganze Anlage außer Betrieb setzen zu können. Der Besitzer hat dafür Sorge zu tragen, daß die Ein richtungen nicht durch Frost, unzweckmäßige Behandlung 2c. Schaden leiden, etwaige Gebrechen sofort beheben zu lassen und die ganze Anlage im guten Stande zu halten. Am tiefsten Punkte der Leitung ist eine Entleerungsvor¬ richtung anzubringen. Sämtliche Rohrstränge müssen nach dieser Entleerungsvorrichtung hin Gefälle haben. Leitungen zu Springbrunnen, sowie zur Bespreugung von Gärten, welche im Winter nicht benützt werden, sind zum Ab¬ sperren und Entleeren einzurichten. Die Leitungen sind so zu führen und zu schützen, daß sie dem Einfrieren nicht ausgesetzt sind und nicht beschädigt werden können. Es dürfen nur langsam schließende Niederschraub=Ventile angewendet werden. Der direkte Auschluß von Water=Klosets an die Leitung ist nicht gestattet. Die Anwendung von Reservoirs ist, wenn möglich, zu ver¬ meiden und bedarf in jedem Falle einer besonderen Genehmigung. Hydrantenleitungen zum Dachboden müssen während des Winters entleert werden können. Wenn eine Anlage diesen Bestimmungen nicht entspricht, oder sich in Bezug auf Material oder Arbeit mangelhaft erweist, wird die Jnbetriebnahme verweigert und nicht eher gestattet, als dis die Fehler verbessert und sämtliche Teile der Anlage tadellos hergestellt sind. Vorstehendes Regulativ tritt mit der Wirksamkeit vom 1. Juli 1902 in Kraft und gelangt für das zweite Halbjahr 1902 die Mehrgebühr nachträglich zur Einhebung. Der bisherige Wasserzinstarif vom 30. April 1875 wird hiemit aufgehoben. Herr G.=R. Stigler begrüßt die Lösung dieser Frage und betont, daß die städt. Wasserleitung nach dem Gutachten maßgebender Faktoren nunmehr gutes Trink= und Nutzwasser tiefert, und daß es daher auch recht und billig ist, daß die Aus¬ tagen hiefür einigermaßen verzinst werden und empfiehlt die en hloe=Annahme der Vorlage. Derr G.=R. Sommerhuber stellt an den Vorsitzenden die Aufrage, wie sich die beantragten Wasserziuse gegenüber anderen Städten stellen. Der Herr Vorsitzende erwidert, die Bausektion habe sämt¬ liche ihr zugänglichen Wasserziuse studiert und gefunden, daß der Wasserzins nach dem neuen Tarif in Stehr gegeunder anderen Städten der billigste sei: In Linz werde die Gebühr für den Wasserbezug auf die Steuern gelegt, was aber hier nicht möglich sei, weil der Wasserbezug nicht von allen Bewohnern benüßzt wird. Die Berechnung nach Wassermessern sei nicht prattisch, weil sichere Wassermesser noch nicht existieren und wurden dieselben bereits in vielen Städten wieder aufgelassen. Dierauf werden die Anträge der Sektion, der Gebühren¬ tri, sowie das Regulativ einstimmig angenommen. — Z. 12.741 12. Herr Michael Meditz, Kaufmann am Stadtplatz, ersucht um Bewilligung der Erweiterung der Wasserleitung in seinem Hause Stadtplatz 9, dahin gehend, daß die Leitung in die Stock¬ werte geführt werden soll, und daß im Vordertrakte zwei Aus läufe und im Hoftrakte drei Ausläufe hergestellt werden. Der Sektionsantrag hierüber lantet: Der löbliche Ge meinderat wolle die geplaute Erweiterung der Wasserleitung im Danse Stadtplatz 9 gegen Bezahlung des Wasserzinses nach dem nenen Tarif und unter Einhaltung der im Regulativ festge¬ genten Bediugungen genehmigen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 10.121. Der Herr Vorsitzende bemerkt, daß noch ein Dringlichkeits¬ Autrag vorliege, nämlich die Angelegenheit wegen Anlage eines neuten Stadtplanes. Nach Annahme der Dringlichkeit dieses Gegenstandes ver¬ dest der Herr Referent eine bezügliche Zuschrift der k. k. Finanz¬ Direktion in Linz, den Bericht des städt. Bau=Amtes, sowie nach¬ stehenden Amtsbericht: Das k. k. Finanz=Ministerium hat mit dem Erlasse vom 26. März 1902 im Wege der k. k. Finanzdirektion Linz die Anfrage gestellt, ob die Stadt bereit wäre, zu den Kosten der Neuaufnahme des Stadtgebietes nach der Polygonalmethode nebst der unentgeltlichen Beistellung der Handlanger und des Materiales noch einen Beitrag von 4000 Kronen zu leisten. Da für die bezügliche Aufnahme mit dem Gemeinderats¬ beschlusse vom 6. November 1896 9000 fl. ausgeworfen worden sind, und die Firma Karl Bechmann ein Offert von 10.310 A für die Aufnahme des Lageplanes gelegt hat, das jedenfalls zur Annahme gelangt wäre, wenn nicht mittlerweile die wirtschaft¬ liche Lage der Stadt sich so verschlechtert hätte, daß in der Sitzung des Gemeinderates vom 11. Juni 1897 der Gedanke an die Fortsetzung der Arbeiten zur Schaffung des Lageplanes aus Ersparungsgründen vorläufig ganz zurückgestellt worden ist, dürfte die vom k. k. Finanz=Ministerium hieher ergangene Anregung, einen Lageplan der Stadt unter den gestellten Bedingungen zu schaffen, wohl der Annahme wert sein. Wenn die Auftragung der Neu=Aufnahme auf die Pläne im Maßverhältnisse 1:1250 erfolgt, (diese Bedingung wäre nämlich ausdrücklich zu setzen) — so würde die Stadt bei Ver¬ anlassung der Neu=Aufnahme durch staatliche Organe sicherlich um 10.000 Kronen weniger zu leisten haben, als wenn sie selbst die Aufnahme veranlaßt. Das Amt muß deshalb auf die Zustimmung zu dem Vor¬ schlage des k. k. Finanz=Ministeriums eintreten. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, zu den Kosten der Neuvermessung und Aufnahme des Stadtgebietes nach der Polygonal=Methode durch staatliche Organe nebst der unentgelt¬ lichen Beistellung der Handlanger und des Materiales noch einen Beitrag von 4000 K unter nachstehenden Bedingungen zu leisten: 1. Die Auftragung der Neuaufnahme in die Pläne müßte im Maßverhältnisse 1:1250 erfolgen. 2. Die Einzahlung des Beitrages müßte in ganz= oder halbjährigen Raten, deren Höhe nach Maßgabe der allmäligen Fertigstellung des ganzen Elaborats von Seite des k. k. Mini¬ steriums zu bestimmen sind, gestattet werden. 3. Der Stadtgemeinde sind zwei numerierte, adjustierte, lithographische Abdrücke der aus der Vermessung hervorgegangenen Katastralmappe unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren Ge¬ meinderäte Schachinger, Heindl, Stigler, Lintl und Hiller be¬ teiligen, wird der Antrag der Sektion mit dem Zusatzantrage des Herrn G.=R. Lintl, letzterer dahingehend, daß dem k. k. Finanz=Ministerium zu berichten ist, daß die Stadtgemeinde Steyr mit Rücksicht auf ihre mißliche Finanzlage sich zu einer Mehrleistung als der bewilligten 4000 K unter keinen Um¬ ständen herbeilassen kann, angenommen. — Z. 11.051. IV Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Leopold Köstler 20. Die fälligen Interessen per 672 K aus der Emil Gschaider=Stiftung werden über Antrag der Sektion in der Weise verteilt, daß die k. k. Oberrealschule einen Betrag von 432 K, die k. k. Fachschule einen Betrag von 240 K zur Ver¬ teilung an die Schüler erhält. 21. Die erledigten 2 Pacher=Pfründen von je monatlich 12 K werden über Vorschlag des städt. Armenrates den Be¬ werbern Alois Rathschüler und Barbara Schmoll verliehen. 22. Die erledigte Krenklmüller=Pfründe von täglich 60 Hellern wird über Vorschlag des städt. Armenrates der ältesten Bewerberin Josefa Geistberger verliehen. Herr G.=R. Busek macht die Mitteilung, daß über die seinerzeitige Auregung des Herrn G.=R. Stigler wegen Vorsorge von Maßnahmen zur Hintanhaltung der Verunreinigung des Ennsquais verfügt wurde, daß ein Taglöhner ständig dazu be¬ stimmt wurde, die Ablagerungen aller Art immer sofort zu be¬ seitigen. Herr G.=R. Stigler gibt sich mit dieser provisorischen Maßregel zufrieden, spricht aber den Wunsch aus, daß die Polizei=Orgaue angewiesen werden, namentlich die mäßigeren Ablagerungen am Ennsquai, und zwar auf sämtlichen, hintan¬ zuhalten, wie auch, daß die Ablagerung des Straßenabzuges seitens der Gemeinde selbst vermieden werde. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung.
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