sind, geht es nicht an, von diesen Gehaltsfestsetzungen in einzelnen Fällen abzugehen, auch dann nicht, wenn etwa ungünstige Gehaltsbezüge herauskommen. Deshalb stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschlißen: auf Es werde das Gesuch des städt. Wachführers Johann Watzinger wegen Erhöhung seines Gehaltes nicht eingegangen. Im Sinne des Gesetzes vom 5. Dezember 1896. RGbl. Nr. 222 § 2 wird nachstehenden Bewerbern die Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr bewilligt. 1. Josef Fürlinger, Schlossermeister in Steyr s. Gattin 6 Kinder 2. Anton Rumerstorfer, Schlosser s. Gattin 7 Kinder 3. Mathias Katzlinger, Zimmermann s. Gattin 6 Kinder
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