2 und dieselbe drei erwachsene Kinder hat, welche zur Erhaltung ihrer Mutter verpflichtet sind, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse der Marie Riedrich gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 18. März 1902, Z. 6117, womit deren Gesuch im eine dauernde Unterstützung abgewiesen wurde, aus den von der ersten Instanz angenommenen Gründen keine Folge gegeben. — Z. 8033. Einstimmig nach Antrag b) Liegt vor der Rekurs des Matthias Köchl, verehelichter Maurer in Linz, gegen den Beschluß des städt. Armenrates vom 18. März 1902, womit sein Ansuchen um Gewährung einer dauernden Unterstützung abgewiesen wurde, weil Gesuchsteller den Anspruch auf Aufnahme in den Gemeindeverband in Linz rsessen hat und um seine Aufnahme schon im Jänner d. I ingesucht wurde. der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem Gesuchsteller durch seinen 15jährigen Aufenthalt in Linz bereits in Linz die Zuständigkeit erworben hat und dessen Aufnahme in den Ge¬ neindeverband der Stadt Linz auf Grund des neuen Heimats¬ gesetzes seitens der Stadtgemeinde Steyr bereits eingeleitet wurde, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Matthias Köchl gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 23. März 1902, Z. 1420, aus den Gründen der ersten Instanz keine Folge gegeben Einstimmig nach Antrag. — Z. 1420. 3) Liegt vor der Rekurs der Elise Niederkrottenthaler in Steyr gegen die Entscheidung des städt. Armenrates von 20. Jänner 1902, Z. 28.589, womit deren Ansuchen um eine dauernde Unterstützung abgewiesen wurde, weil dieselbe bei ihren Verwandten leben könnte Der Sektionsantrag lautet: Nachdem durch die nachträglich gepflogenen Erhebungen konstatiert wurde, daß Rekurrentin in¬ folge ihres hohen Alters nicht mehr erwerbsfähig ist und auch von ihren Verwandten keine Unterstützung mehr erhielt, stellt ie I. Sektion den Antrag Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dieser Rekurs vor dessen meritorischer Erledigung an den städt. Armen¬ rat mit der Weisung rückgeleitet, das Gesuch der Rekurrentin vegen einer dauernden Unterstützung auf Grund der nachträg¬ lichen Erhebungen nochmals einer Beratung und Beschlußfassung zu unterziehen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 2809. 4. Liegt folgender Amtsbericht vor: Auf Grund der Einantwortungs=Urkunde des k. k. Bezirks¬ gerichtes Steyr, Absch. I., ddo. 28. Jänner 1902, A. 1, 250/1 ist der Milde Versorgungsfond in Steyr und der Fond des öffentlichen Krankenhauses in Steyr je zur Hälfte in das Eigen tum des Hauses K.=Nr. 60 Stadt (Grünmarkt 24) nach Frau Franziska Eyermann eingetreten Das Erträgns dieses Hauses ist jedoch auf unbestimm bare Zeit durch verschiedene Legate gebunden, was aber bei der Unstabilität dieser Einnahmen mit Rücksicht auf die zu erfüllen¬ den testamentarischen Verpflichtungen für beide Fonde nicht vor teilhaft erscheint, vielmehr wäre es besser, in dieser Hinsicht mit ganz bestimmten Einnahmen rechnen zu können. Auch sonst präsentiert der Besitz dieses Hauses keine er¬ ichtlichen Vorteile für beide Fonde, daher es wohl angezeigt wäre, für einen Verkauf desselben bei sich ergebender günstiger Gelegenheit Bedacht zu haben Zu diesem Behufe erscheint jedoch mit Rücksicht auf den Wert des Hauses nach den Bestimmungen des Gemeinde=Statutes der Stadt Steyr ein separates Landesgesetz erforderlich, dessen vorherige Erwirkung aus dem Grunde angezeigt erschiene, um gegebenen Falles am Hausverkaufe nicht gehindert zu sein. Ein öblicher Gemeinderat möge demnach hierüber Beschluß fassen. Steyr, im April 1902, Gall m. p., Stadtsekretär. Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag Mit Rücksicht auf den Umstand, als mit dem Besitze dieses Hauses für die Fonde des öffentlichen St. Anna Krankenhauses und des sogenannten „Milden Versorgungsfondes“ die Pflicht zur Entrichtung von größeren Lebensrenten verbunden ist und diese Belastung mit Rücksicht auf die Unstabilität der Zins¬ einnahme aus diesem Hause für die beiden genannten Fonde nicht vorteilhaft erscheint, die Bestreitung dieser Auslagen im Wege der stabilen und sicheren Verzinsung eines Kauferlöses dieses Hauses vollkommen glatt vor sich gehen könnte, erscheint der Verkauf dieses Hauses im Interesse der beiden Fonde gelegen und stellt deshalb die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der Verkauf des im Erbwege an den Milden Versorgungsfond und den Fond des St. Anna=Spitales nach Frau Franziska Eyer mann je zur Hälfte übergegangenen Hauses K.=Nr. 60 in der Stadt, Grünmarkt 24, in Aussicht genommen werden und ist die Bewilligung zu diesem Verkaufe gemäß § 50 des Gemeinde Statutes im Wege eines Landesgesetzes einzuholen. Einstimmig nach Antrag — Z. 9993. 5. Der Herr Referent gibt bekannt, daß das k. k. Finanz¬ Ministerium mit dem Erlasse vom 20. März 1902, Z. 16.717 dem Rekurse der Stadtgemeinde Steyr gegen die Entscheidung der k. k. u.=ö. Finanzlandesdirektion vom 9. Dezember 1901, Z. 83.519, in Angelegenheit der Steuerteilung pro 1898 be¬ reffend die österr. Waffenfabriks=Gesellschaft in Wien keine Folge gegeben hat. Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeinderat wollt diese Entscheidung zur Kenntnis nehmen und von dem weiteren Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof Umgang nehmen, da bereits drei gleichlautende Entscheidungen vorliegen. Z. 8999 Einstimmig nach Antrag. 6. Liegt folgender Sektionsantrag vor: Nachdem es bei den letzten Gemeinderatswahlen vorge¬ kommen ist, daß der Wahlausschuß des „Deutschen Volksvereines ür den Traunkreis in Steyr“ an die Wählerschaft Stimmzetteln versendet hat, welche bereits mit den Namen seiner Kandidaten ausgefüllt waren, und die durch ihre Farbe von den ämtlick ausgegebenen verschieden, somit äußerlich als andere Stimm etteln erkenntlich waren, dadurch aber einerseits leicht Anlaß zu Wahlmißbräuchen überhaupt gegeben, anderseits auch die Ge heimhaltung der Wahl beeinträchtigt werden kann, so erscheint es notwendig, um diesen Unzukömmlichkeiten in Hinkunft mög ichst vorzubeugen, daß auch bei den Gemeinderatswahlen, wie s bei den Wahlen in den Landtag und in den Reichsrat ge etzlich vorgeschrieben ist, nur die von der Stadtgemeinde=Vor stehung Steyr ausgegebenen Stimmzettel in Verwendung kommen ürfen und nur solche Stimmzettel bei der Wahl als giltig an¬ gesehen werden können Infolge dessen stellt die 1. Sektion den Antrag Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es sind bei den künftigen Gemeinderatswahlen seitens der Stadtgemeinde Vorstehung an die Wählerschaft mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde Steyr versehene Stimmzettel auszugeben und es sind in Hinkunft bei den Gemeinderatswahlen nur diese imtlich ausgegebenen Stimmzettel als giltige Stimmzettel anzusehen. Z. 8208. Einstimmig nach Antrag — Die Stadtgemeinde=Vorstehung Wels übermittelt einen 7. Abdruck der vom dortigen Gemeinde=Ausschusse beschlossenen Er klärung betreffend die oberösterreichischen Eisenbahnprojekte nebst Auszug aus dem Kommissions=Protokolle mit dem Ersuchen um gutächtliche Aeußerung. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem die Stadt Steyr seit jeher in allen Eisenbahnfragen stiefmütterlich behandelt wurde und fast von keiner Seite ein Entgegenkommen und eine Unterstützung gefunden hat, die in Frage stehenden Eisen ahnbauten für die Interessen der Stadt Steyr von keiner aus¬ chlaggebenden Bedeutung sind, ob dieselben über Linz oder Wels ausgeführt werden, vielmehr mit Grund zu befürchten ist, daß durch diese Eisenbahnlinien die Interessen der Stadt Steyr noch mehr in den Hintergrund gestellt werden, als es bisher der Fall var, so erscheint es für die Vertretung unserer Stadt geboten u sein, in diesen Eisenbahnfragen sich weder für das eine noch für das andere Projekt aussprechen zu sollen, und stellt demnach Sektion den Antrag die 1. Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Indem der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr der löblichen Gemeinde=Ver retung der Stadt Wels für die Zusendung der o.=ö. Eisenbahn¬ projekte bestens dankt, ist derselbe aus den erörterten Gründen eider nicht in der Lage, in diesen Fragen Stellung zu nehmen Einstimmig nach Antrag Z. 7689 — 8. Der Verein der Hausbesitzer in Reichenberg übermittelt drei gedruckte Petitionen, welche die Aufhebung der derzeitigen Gebäudesteuergesetze anstrebt, da dieselben veraltert und für den Hausbesitzer drückend sind, und ersucht um Unterfertigung dieser Petition. Der Sektionsantrag lautet: Nachdem die Einführung eines neuen Gebäudesteuergesetzes für die Hausbesitzer von höchster Wichtigkeit ist, stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Der Gemeinde rat der l. f. Stadt Steyr anerkennt die Wichtigkeit und Not wendigkeit der grundsätzlichen Aenderung der Gebäudesteuer=Ge etzgebung und schließt sich der Petition der Hausbesitzervereine namens der Stadt Steyr hiemit an — Z. 5175 Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. 9. Das Stadtamt in Pettau ersucht um Anschluß an eine Petition um Aenderung des Lehrplanes an den Gymnasien in der Form, daß entweder die griechische oder französische Sprache als obligatorischer Gegenstand festgesetzt und den Schülern die Wahl dieser beiden Sprachen freigestellt werde Sektionsantrag: Der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr anerkennt die praktische Bedeutung und Notwendigkeit der ange¬ egten Aenderung des Lehrplanes an Gymnasien und schließ ich deshalb der Petition der Stadt Pettau in dieser Frage an Einstimmig nach Antrag. — Z. 9088 10. Die Angelegenheit wegen Bestellung eines Sekundar arztes wird wegen noch zu pflegenden Erhebungen von der Tagesordnung abgesetzt. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. II. Josef Tureck. 11. Der Landesverband zur Hebung des Fremdenverkehrs in Oberösterreich ersucht um Subventionierung für das Jahr 1902 Die Sektion beantragt die Bewilligung eines Betrages von K. 100 Nach Befürwortung seitens des Herrn G.=R. Stigler welcher auf die Nützlichkeit dieses Verbandes in wirtschaftlicher Beziehung hinweist, wird der Sektionsantrag einstimmig ange iommen. 12. Herr Josef Moser, Mieter der Oelberg=Fleischbänke Nr. 4 und 5, bittet um Minderung des Ziuses für diese beiden Gewölbe, eventuell um Untermanerung der beiden Fleischbänke
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