Ratsprotokoll vom 9. Mai 1902

den Antrag: der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es wird dem Ansuchen der Sicherheitswachmänner Franz Mörtenhuber u. Karl Wimmer um Bewilligung zur Eingehung der Ehe gemäß § 20 der Dienstes-Instruktion keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z. 66/67 Präs. Auf Grund des § 2 des neuen Heimatsgesetzes wird nachstechenden Bewerbern die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr bewilligt. 1. Josef Calder s. Gattin 3 Kinder 2. Emilie Krakowizer 3. Leopold Karner s. Gattin 4 Kinder 4. Johann Kunzius (Zusicherung) 5. Johann Lucaco (Zusicherung) 6. Gabriel Streicher s. Gattin 3 Kinder 7. Nathan Pollak (Zusicherung)

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