b. um Wiedereinstellung als Wachmann bittet. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht auf den vorliegenden Amtsbericht und den Umstand als Gesuchsteller ohnedies ein anderes Zeugnis ausgestellt erhielt, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde die Ausstellung eines neuen Zeugnisses abgelehnt, da ohnedies bereits am Stelle des ursprünglichen Zeugnisses ein neues Zeugnis mit Auslassung der Worte, bis vor seiner Entlassung ausgefolgt wurde und es werde dem Gesuche wegen Wiedereinstellung des Gesuchstellers als städt.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2