1896 RGbl N. 74 das Sterbepauschale im Betrage von 550 Kronen bewilligt. Diese Bezüge haben mit 1. Februar 1902 in Kraft zu treten. Einstimmig nach Antrag Z 23 Präes. 2. Johann Zehetner, Hausmeister in der Industriehalle bittet um Zuweisung eines Nebenverdienstes von mindestens 2 K täglich. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem die mit der Hausmeisterstelle in der Industriehalle verbundenen Naturalbezüge und die Geldentschädigung sowohl in der Konkurs-Ausschreibung als auch im Anstellungs-Dekret ausdrücklich fixiert worden sind, die Stadtgemeinde eine weitere Dotierung dieser Stelle nicht vornehmen kann, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen
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