2 1901 bezahlt hat, obwohl ihm für dieses Jahr keine Steuer vor¬ geschrieben wurde. Die Section stellt folgenden Antrag: Mit Rücksicht auf die ausgewiesene Bezahlung der Steuer pro 1901 wolle der löb¬ iche Gemeinderath beschließen: Es werde der Reclamation des Herrn Franz Sträußlberger stattgegeben und demselben die Auf¬ nahme in die Wählerliste des III. Wahlkörpers bewilligt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 4328. 3. Die Erben nach Frau Therese Bayer, gewesene Wirts pächterin zur Krumauerbierhalle in Steyr, ersuchen unter Hin¬ weis auf den Gemeinderathsbeschluss vom 21. Februar 1896, wonach die Erben solcher Steuerträger, welche laut ihrer Steuer leistung gemäß § 19 des Gemeindestatutes activ wahlberechtigt waren, jedoch vor der Gemeinderathswahl gestorben sind, das Wahlrecht dieser Steuerträger auszuüben befugt sind, um Auf¬ nahme in die Wählerliste Der Sectionsantrag hierüber lautet: Im Sinne des Ge¬ meinderathsbeschlusses vom 21. Februar 1896 steht den Erben von Steuerträgern, wenn dieselben die Steuer bezahlt haben edoch vor der Wahl gestorben sind, das Wahlrecht für die kommenden Gemeinderathswahlen zu, weil die Erben die Steuer¬ leistung des Erblassers fortsetzen, gleichgiltig ob diese Steuer eistung aus einem Besitze, aus einer Gewerbe=Ausübung oder von einem sonstigen Einkommen erfolgt. Frau Therese Bayer hat die ihr vorgeschriebene Steuer pro 1901 bezahlt, deshalb treten ihre Erben in diese Steuerleistung pro 1901 ein, und da dieselben bei Gericht zu Erben erklärt sind, gebürt ihnen auch pro 1902 das active Wahlrecht, welches der Erblasserin Frau Therese Bayer zugestanden und wenn dieselbe nicht vor der Wahl gestorben wäre. Infolge dessen stellt die 1. Section den Antrag: Der öbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde der Recla¬ mation der Erben nach Frau Therese Bayer stattgegeben und die Therese Bayer'schen Erben in die Wählerliste des 1. Wahl körpers aufgenommen Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. — Z. 4477 4. Leopold Urban, Objectsrechnungsführer der öst. Waffen fabrik, ersucht um Aufnahme in die Wählerliste. Der Sectionsantrag lautet: Da laut Bestätigung der Objectsleitung Gesuchsteller seit 1. Juli 1900 als Objectsrech nungsführer angestellt ist, so ist seine Reclamation begründet und wird der Antrag gestellt, den Gesuchsteller in die Wählerliste des III. Wahlkörpers aufzunehmen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 4630. 2. Ueber vorliegenden Amtsbericht stellt die Section fol¬ jenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es werden die Herren Gemeinderäthe Leopold Köstler und Josef Tureck als Mitglieder und Herr Gemeinderath Josef Hiller als Ersatzmann in die Stellungscommission pro 1902 gewählt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3037. . Liegt folgende Eingabe vor: Löbliche Gemeinde=Vertretung! Hiemit beehre ich mich höflichst anzuzeigen, dass ich mich seit Längerem mit den Vor¬ tudien betreffend die Erbauung einer Eisenbahnlinie von der Station Steyr bis zum Anschlusse an die Station Enns befasse. Bevor ich die Detailarbeiten ernstlich in die Hand nehme, möchte ich, um nicht etwa unnütz Zeit und Kosten zu opfern, mich ver gewissern, ob Ihre Gemeinde ein Interesse daran hätte, von ob¬ jenannter Bahnlinie berührt zu werden. Zu diesem Zwecke bitte ich freundlichst, mir thunlichst bald mittheilen zu wollen: 1. Ob Ihre Gemeinde eine Station oder wenigstens eine Halte= oder Verladestelle wünscht 2. Ob die geehrte Gemeinde=Vertretung gewillt ist, mir behufs Ermittlung der Verkehrsverhältnisse von amtswegen den Nachweis der Frachtenmengen zukommen zu lassen Der Sectionsantrag hierüber lautet: Nachdem die Er¬ bauung einer solchen elektrischen Bahn gewiß für die Stadt Steyr von Vortheil wäre, so wird über diese Anfrage seitens der 1. Section der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderatk wolle beschließen: Es werde das Project der Bau=Unternehmung Kurt Bauer, eine elektrische Bahnlinie zwischen den Stationen Steyr und Enns herzustellen, seitens der Gemeindevertretun der l. f. Stadt Steyr mit besonderem Interesse begrüßt. Für den Fall der Ausführung dieses Projectes hält es der Gemeinde¬ rath als im wohlbegründeten Interesse der Stadt Steyr ge legen, wenn eine Station dieser Eisenbahulinie in Steyr er richtet werde und erklärt sich die Gemeinde=Vertretung sehr gerne bereit, der Bau=Unternehmung behufs Ermittlung der Verkehrsverhältnisse von amtswegen den Nachweis der Frachten¬ mengen zukommen zu lassen Einstimmig nach Antrag. — Z. 4193 4. Liegt vor der Recurs des Franz Herzenberger in Wien ils Vormund des minderjährigen nach Steyr zuständigen Kindes Franz Fischer gegen den Beschluß des städt. Armenrathes vom 13. Jänner 1902, womit das Ansuchen des Ersteren um Ge währung eines Erziehungsbeitrages für sein Mündel abge wiesen wurde. Nach dem Berichte des Amtes sind sowohl die Kindes¬ mutter Josefa Diltsch wie auch der Kindesvater erwerbsfähig und in der Lage, für dieses Kind zu sorgen. Die Gemeinde Steyr hatte ohnedies fünf eheliche Kinder auf Kosten des Armen¬ Institutes in der hiesigen Schutzanstalt in Pflege und befinden ich noch drei Kinder dort, was dermalen noch eine Auslage von monatlich 36 K verursacht. Ueberdies steht Josefa Diltsch im Genusse eines Zinsbeitrages von monatlich 4 K, so daß diese Familie heute noch monatlich 40 K kostet. Mit Rücksicht auf den vorliegenden Amtsbericht stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Recurse des Franz Herzenberger als Vormund des minderjährigen Franz Fischer gegen die Entscheidung des städtischen Armenrathes vom 13. Jänner 1902, Z. 27.970, keine gegeben. Folge — Z. 3355 Einstimmig nach Antrag. Punkt 5 wird vertraulich behandelt Herr G.=R. Dr. Franz Angermann erbittet sich nun das Wort zu folgenden Dringlichkeits=Anträgen: Wie bekannt, wurde die vom Gemeinde=Ausschusse der 1. nachbarlichen Stadt Budweis erfolgte Ernennung von Bürgern dieser Stadt ohne gesetzlichen Grund seitens der k. k. Bezirks hauptmannschaft untersagt. Dadurch wurde die Gemeinde=Auto¬ nomie gröblich verletzt und der Stadt Budweis die Möglichkeit entzogen, sich gegen die planmäßige Invasion der Tschechen zu schützen und den deutschen Besitzstand zu erhalten. Eine Reihe von deutschen Städten, außer Budweis, haben bereits gegen dieses Vor gehen der politischen Behörden protestiert, und es erscheint daher einerseits eine nationale Pflicht unserer Gemeindevertretung zu sein, andererseits aber im Interesse der ungeschmälerten Erhal¬ tung der Autonomie der Gemeinde gelegen, daß auch die Nach barstadt Steyr gegen dieses Vorgehen der politischen Behörden entschieden Stellung nimmt. Infolge dessen stellt die 1. Section den Dringlichkeitsantrag Der löbliche Gemeinderath wolle folgend Resolution zum Beschlusse erheben Der Gemeinderath der l. f. Stadt Steyr erblickt in der Sistierung des Beschlusses der Gemeindevertretung der Stadt Budweis betreffend die Ernennung von Gemeindebürgern einen unzulässigen Eingriff in die gewährleistete Gemeinde=Autonomie ind spricht hierüber sein lebhaftes Bedauern aus, umsomehr, als es sich um gerechte Abwehr gegen die tschechische Invasion auf den deutschen Besitzstand in der Stadt Budweis handelt. Der Gemeinderath fordert den Reichsraths=Abgeordneten des Bezirkes Herrn Johann Redl, auf, gemeinsam mit den anderen deutschen Abgeordneten im Parlamente gegen diese Maßnahmen Stellung zu nehmen. Bei der Abstimmung wird sowohl die Dringlichkeit, wie auch die Resolution einstimmig angenommen. 2. Die Stadt Steyr wird schon seit einer Reihe von Jahren seitens der Eisenbahnverwaltung sehr stiefmütterlich be¬ andelt, indem nicht nur die Fahrordnung für Steyr so manches zu wünschen übrig läßt, sondern auch in Bezug auf die Fahr betriebsmittel so manche wohlbegründete Klage laut wurde. Die chlechtesten und ältesten Waggons verkehren auf der Strecke Linz=Steyr und sind die Waggons auch stets in solch unzu reichender Zahl beigestellt, daß sich die Bevölkerung schon wieder¬ holt den Transport mit Viehwägen hat gefallen lassen müssen. Seit neuester Zeit nun wird dem einzigen directen Zug, welcher Linz mit Steyr verbindet, und der abends 8 Uhr in Steyr an¬ langt, nur ein einziges Coupé II. Classe beigegeben, so daß es ihm und vielen anderen Steyrern schon passiert ist, daß sie von St. Valentin bis Steyr im Waggongange sich aufhalten mußten; dagegen möchte endlich energisch Beschwerde erhoben werden, weil ich die Steyrer Bevölkerung das nicht weiters zu gefallen lassen braucht. Er stelle daher den Antrag Der Gemeinderath der Stadt Steyr solle ohne Verzug eine energische Beschwerde über diese Unzukömmlichkeiten an das k. k. Eisenbahn=Ministerium in Wien richten und soll selbe durch den Reichsraths=Abgeordneten Herrn Bürgermeister Redl per¬ önlich überreicht werden. Die Herren Gemeinderäthe Schönauer und Stigler erklären, daß es auch ihnen schon wiederholt passiert ist, daß sie im Coupé II. Classe keinen Platz mehr bekommen haben Bei der Abstimmung wird die Dringlichkeit sowie der Antrag selbst einstimmig angenommen. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.=R. II. Tureck Jose 6. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet über die Ein¬ gahmen und Ausgaben bei der Stadtcasse im Monate October 901 wie folgt Einnahmen im October 1901 43.768 K 57 h Cassarest vom Vormonat 18.088 —— „ 87 Besammt=Einnahmen 51.857 * * K 44 7 Ausgaben im October 1901 45.504 „ 09 Cassarest pro November 1901 * * „ 16.353 K 35 f. Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Cassa=Journal die Herren Gemeinderäthe Karl Heindl und Ferdinand durch Gründler geprüft und richtig befunden wurde Z. 4000 Zur Kenntnis Der Herr Referent theilt mit, daß bezüglich der Ein¬ 7. juhr von gebrannten geistigen Flüssigkeiten folgende Abfindungs¬ für das Jahr 1902 vorliegen: anbote Firma Pollatschek und Reis 340 K Josef Peteler 260 * # Gustav Gschaider 200 Florian Reder 20 Anna Skalla 100 0 Michael Meditz 90 Karl Scholz 100 Mathias Meditz 55 Josef Schachinger 45 Franz Grobstein 40 Abfindungssumme 350 K
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