Ratsprotokoll vom 28. Februar 1902

ihrer Gehalte zu betrachten ist, und in Rücksicht auf den Umstand als auch die Landesbeamten und städt. Beamten der Stadt Linz davon befreit sind, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen der städt. Beamtenschaft wegen Aufhebung der 3 % Pensionsabzüge vom Gehalte der städt. Beamten sattgegeben, dennoch wird die Einhebung der im § 15 des Gesetzes vom 14. Mai 1896 RGbl Nr. 24 vorgesehene 3 % Pensionsabzuges vom Gehalte der städt. Beamten in Abänderung des bezügliche Gemeinderathsbeschlusses vom 30/3 1900 aufzulassen. Einstimmig nach Antrag Z. 37 Präs. Der Vorsitzende Die Verificatoren Schriftführer

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