wird und stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Nachdem in den Bereits beschlossenen Präliminare der Stadtgemeinde Steyr pro 1902 für die mit dieser Gehaltsvorrückung der städt. Sicherheitswache verbundenen Mehrauslagen keine Deckung vorgesehen ist und das Gleichgewicht den städt. Haushalt pro 1902 nur im Wege der Erhöhung des Gemeinde-Umlage und der Mietzinskreuzer hergestellt werden konnte, der tatsächliche Erfolg dieser Erhöhungen sich aber erst nach Ablauf dieses Verwaltungsjahres constatieren lassen wird und der löbliche Gemeinderath somit erst in diesem Zeitpunkte zu beurteilen
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