Ratsprotokoll vom 14. November 1901

C. Außerordentliche Ausgaben. XIV. Rückvergütung der Verbrauchs=Umlagen auf Bier für die Ausfuhr, für die Schwendung bei der Production und für die Abfindung im Märzenkeller und zwar bis 2. Mai 1902 mit 3 K 20 h pro Hektoliter, vom 2. Mai 1902 ab mit 2 K vom Hektoliter; ferner Enschädigung der Mautner (1200 K) für die Bier= und Spirituosen=Ein= und Ausfuhr=Ueberwachung 38.600 Wird einstimmig angenommen XV. Erwerbung von Grundstücken für Straßenverbreiterungen 500 Wird einstimmig angenommen XVI. Für außerordentliche Bauführungen K während des Jahres 12.000 Wird einstimmig angenommen XVII. Für sonstige außerordentliche Ausgaben: Beitrag an den Verschönerungsverein K 400 Beitrag an das Fremdenverkehrs=Comité 100 „ Beitrag zur Erhaltung der Bürgermusikkapelle und für Abhaltung von Promenade=Concerter 3.000 Ausgaben für das städtische Musenn 400 1 1.600 Beitrag zur Suppenanstalt 1 : Für unvorhergesehene Auslagen 6.000 Summa 1.800 K Wird einstimmig angenommen. XVIII. Auf Credit=Operationen Summe der außerordentlichen Ausgaben 62.900 K Die Summe der ordentlichen Ausgaben hinzuge 578.111 rechnet so betragen die gesammten Ausgaben 641.011 1 wovon durch die ordentlichen Einnahmen gedeckt 244.794 werden 396.217 K so dass zu bedecken bleiben per 396.217 Zur Deckung dieses Abganges K werder beantragt: Außerordentliche Einnahmen. D. XIV. Von den ärarischen directen Steuern, und zwar von der Grund=, Hauszins= Er¬ werb= Besoldungs= und Rentensteuer von einem Steuerbetrage per 266.660 K die Gemeindeumlage im bisherigen Aus maße von 60 160.000 vorunter die Waffenfabrik mit 30.000 K von den übrigen Steuerträgern 130.000 K Von den mit 650.000 X angenommenen Gebäude=Zinsungen die Zinskreuze (und zwar vom Zinse bis 200 K mit 2%, bis zu 400 K 3½% und vom Zinse über 400 K mit 5%) 22.000 Verbrauchsumlage auf Bier und zwar bis 2. Mai 1902 mit 3 K 20 k vom Hektoliter, vom 2. Mai 1902 ab mit 2 K vom Hektoliter, von 40.000 Hektoliter, darunter 17.000 Hektoliter hier erzeugtes und 23.000 Hektoliter eingeführtes Bier 94.000 Entschädigung seitens des Landes mit 80% des Ausfalles an Verbrauchsumlage für die Zeit vom 2. Mai bis 31. Dec. 190: 16.000 Die Rückvergütung für die Ausfuhr und die Schwendung ist bei den außer ordentlichen Ausgaben bei Post XIV mit 38.600 K eingestellt, so dass ein Reinerträgnis mit 71.400 K ange¬ nommen erscheint.) Verbrauchsumlage auf gebrannte geistig Flüssigkeiten mit 4 K vom Hektoliter von circa 650 Hektoliter 2.600 Verzehrungssteuer=Zuschläge auf Wein, Obstmost und Fleisch, und zwar 30% von dem Verzehrungssteuer=Abfindungs¬ betrage der hiesigen Wirte und Fleischer 12.600 mit XV. Kaufschillinge für verkaufte Grund¬ 400 stücke Außerordentliche banämtliche Ein¬ XVI. nahmer XVII. Andere außerordentliche Einnahmen XVIII. Einnahmen aus Credit=Operationen: Nichtverwendeter Rest des Darlehens vom Vor¬ jahre per 150.000 K 307.60 Summa der außerordentlichen Einnahmen 396.21 Hiemit verglichen das zu bedeckende Erfordernis mit 88.617 ergibt sich ein Abgang von 1 „ „ K K 3 Der Referent, Herr Vicebürgermeister Franz Lang be¬ merkt hiezu: Es ist mir eine tief unangenehme Pflichterfüllung, diesen Abgang von 88.617 K mittheilen zu müssen. Derselbe ist das Ergebnis der fortwährenden Verminderung der Einnahmen der Stadt, welche durch die herrschende Geschäftslosigkeit und di verschlechterten Erwerbsverhältnisse einerseits und durch die eränderte Steuervorschreibung des Staates andererseits veran lasst wird. Die Ausgaben der Stadt lassen sich nicht weiter ver ingern, wenn man den gerechten Anforderungen der Bewohner schaft Rechnung tragen will. Die Armenpflege verlangt stets vermehrte Mittel und ist noch außerdem die Belastung des Stadthaushaltes durch den übertragenen Wirkungskreis stet¬ zunehmend, der hohen Ausgabsziffer für die Besorgung dieser Staatsgeschäfte von circa 52.000 K steht keine Leistung des Staates gegenüber. Für diesen Abgang muss die Bedeckun nach Vorschrift des § 50 des Gemeinde=Statutes der Stadt Steyr durch den Gemeinderath beschafft werden. Wie ich aus¬ einanderzusetzen die Ehre haben werde, reichen die vorhandener Mittel unserer Stadtgemeinde nicht aus. Die außerordentliche Reserve der Stadtcasse, welche mit Beginn des Jahres 1901 nock rund 35.000 Kronen betragen hat, wird mit Rücksicht auf den Ausfall von Gemeinde=Umlagen und an Verbrauchsumlagen vor Bier aber im laufenden Jahre derart vermindert, dass mit diesem Reservefond nicht mehr gerechnet werden kann. Derselb ist überdies im Entgegenhalt zum Abgange so gering, dass selbst durch seinen gänzlichen Verbrauch eine nennenswerte Besserung der Finanzlage unserer Stadt nicht geschaffen würde. Der Verkauf der der Stadt noch zur Verfügung stehenden Wert papiere im Nennwerte von 71.400 K würde nicht einmal den Abgang decken, die Stadt aber einestheils der laufenden Ein¬ nahmen berauben und anderntheils den Abgang im künftigen Jahre noch erhöhen. Durch die Veräußerung dieser Wert¬ papiere würden somit die misslichen finanziellen Verhältnisse der Stadt nicht gebessert. Die Stadt würde sich aber eines Noth¬ fennigs begeben, dessen sie bei allfällig kommenden außer rdentlichen Ereignissen nicht entbehren kann. Schließlich ver¬ fügt die Stadt noch über den Cassagebarungsfond per 100.000 K, der mit Beginn des Jahres 1902 selbstverständlich vollkommer vorhanden sein wird der aber auch in Zukunft erhalten bleiber muss, will man die Stadtcassa vor sonst gewiss eintretender Zahlungsstockungen bewahrer Es ist zu beachten, dass die Stadt an Schuldzinsen und Capitals=Rückzahlungen jährlich den außerordentlich hohen Betrag von 130.000 K an die Sparcassa in Steyr zu leisten hat und dass diese Zahlungen, wenn man der Entrichtung hoher Ver zugszinsen ausweichen will, zu Zeiten erfolgen müssen, in welchen die Geldknappheit in der Stadtcasse gerade am größten ist. llso auch hier kann zur Deckung des Abganges nichts ent nommen werden. Es musste somit auf eine anderweitige Be deckung des Abganges in seiner vollen Höhe gedacht werden Die einfachste Art der Abgangsbedeckung wäre wohl di Das Präliminar=Be Umlagen=Erhöhung überhaupt gewesen. rathungs=Comité konnte sich jedoch nicht entschließen, bei den gegenwärtigen äußerst schlechten Erwerbsverhältnissen und bei dem Darniederliegen der Industrie, des Handels und Verkehres eine so bedeutende Umlagen=Erhöhung wie sie nöthig wäre, in Vorschlag zu bringen, weil hiedurch jene Bewohner der Stadt anz allein getroffen worden wären, die schon heute fast aus¬ schließlich die Kosten des Gemeindehaushaltes tragen. Um nicht wieder die ganze Last des Abganges den gegenwärtigen Umlage trägern allein aufzubinden, musste nach einer Einnahme für die Stadt gesucht werden, die auf breiterer Basis als die bisherige Umlage gestellt ist, nach einer Abgabe also, die einen weitaus größeren Theil der Stadtbewohner trifft, als die Gemeinde=Um lage, von welcher ja alle befreit sind, welche sonst keine directe Steuer, als die Personal=Einkommensteuer entrichten. Eine olche Abgabe glaubte das Präliminar=Comité einzig und allein in der Mietzinsauflage zu finden. Durch die Erhöhung der genannten Zinskreuzer wird außer den bisherigen Umlage¬ rägern noch eine große Reihe von Stadtbewohnern zur Deckung der Gemeinde=Haushaltungskosten herangezogen, die bisher fü den Stadthaushalt entweder gar nichts oder nur sehr wenig jeleistet haben und doch an die Gemeinde=Verwaltung dieselben Anforderungen stellen. Freilich muss diese Abgabe, die ja heut chon im geringen Umfange besteht, in anderer Weise zur Vor schreibung und Einhebung gelangen. Heute werden nur vor den wirklich bezahlten Mietzinsen die Zinskreuzer eingehober und zwar von Ziusen bis 200 K 2%, bis 400 K 3½% unt über 400 K 5% mit einem jährlichen Ergebnisse von 22.000 K Ohne Abgabe blieb bis heute der Mietwert der Wohnungen der Hausbesitzer und der Naturalwohnungen, sowie der Fabriks¬ Objecte, der Werkstätten, Magazine 2c. Auch dieser Mietwer kann in Hinkunft von der Abgabe nicht freigelassen werden Mit Rücksicht auf diese Erwägungen stellt das Präliminar Comité den Antrag Die Mietzinsauflage von jedem im Stadtgebiete zu Fatierung gelangenden Mietzinse bezw. Mietwerte in dem von der Steuerbehörde zur Steuerbemessung anerkannten Ausmaße in nachstehender Höhe einzuheben, u. zw. von Mietzinsen bezw Mietwerten bis 200 K 4%, bis 400 K 7% und über 400 K 10% usammen mit einem voraussichtlichen Jahresertrage von 61.033 A, also mit einem voraussichtlichen Mehrbetrage von 39.033 K da der Jahresertrag der gegenwärtig eingehobener Auflage per 22.000 K abgerechnet werden muss.

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