erst nach 15 jähriger Dienstleistung erfolgt ist, so konnte die I. Sektion auf die Bewilligung der Gesuches nicht einrathen. Dagegen hält derselbe den Vorschlag des städt. Amtes auf Erhöhung der Bezüge des Gesuchstellers für gerechtfertigt und stellt daher den Antrag. Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Gesuche des städt. Kanzleigehilfen Alois Gmainleitner um Einreihung als städt. Beamter in die XI. Rangsclasse derzeit keine Folge gegeben, dagegen wird demselben die Erhöhung des bisherigen Taggeldes von 3 K auf 3 K 60 h ab 1/11 1901 bewilligt. Einstimmig nach Antrag Z. 125 Prs.
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