Voraussetzungen nachzuweisen in der Lage ist, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Gesuche des Ludwig Weber um Verleihung des Bürgerrechtes der lf Stadt Steyr mangels der mit Gemeinderathsbeschluss vom 4. März 1898 bestimmten Voraussetzungen keine Folge gegeben. Herr G.R. Busek stellt der Antrag dem Gesuchsteller ausnahmsweise, das Bürgerrecht zu verleihen, welchem Antrage sich Herr GR. Hiller anschließt. Der Herr Referent hält den
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