angenommen. 4. Der Leiter des städt. Meldungsamtes ersucht um Anstellung einer ständigen Hilfskraft. Nach Verlesung des Amtsberichts hierüber stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem sowohl vom Leiter des städt. Meldungsamtes als auch von Seite des Herrn StadtSekretärs die Notwedigkeit einer Hilfskraft im Meldungsamt mit Rücksicht auf die große Vermehrung der Arbeiten in diesem Amt glaubwürdig nachgewiesen erscheint, stellt die I. Sektion den Antrag: Es werde für das städt Meldungsamt eine Hilfskraft (Diurnist) mit einem Tagegelde
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