Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem die Gründe der II. Instanz mit den hierortigen diesbezüglichen Anschauungen im Widerspruche stehen da darüber im Prinzip endgültig entschieden werden soll stellt die I. Sektion der Antrag: Der löbl. Gemeinderath wolle beschließen: Es sei gegen die Entscheidung der hohen kk Statthalterei von 18/8 1891 Z 12494 womit dem Ansuchen des Alois Ecker wegen Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr entsprochen wurde, der Rekurs an das hohe kk Ministerium des Inneren einzubringen. Einstimmig nach Antrag Z 15280. Weiters fand die kk Statthalterei Linz mit dem Erlass vom 19. Juni
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