Ratsprotokoll vom 26. Juli 1901

bestimmter Termin nicht ertheilt wird, bis zur Veräußerung der genannten Liegenschaft, deren Reinerträgnis, nach der Veräuß rung aber die Zinsen aus dem Kaufschillinge, welcher pupillar sicher anzulegen ist, zu wohlthätigen Zwecken zu verwender Insbesondere wollen daraus verarmte Steyrer Bürger un Dienstboten mit langer Dienstzeit betheilt werden. Ich widerrufe hiemit alle von mir früher mündlich 3. schriftlich errichteten letztwilligen Anordnungen oder Zu Urkund dessen habe ich diesen Aufsatz in ununter brochener und gleichzeitiger Gegenwart der drei gefertigter Zeugen als meinen letzten Willen ausdrücklich bestätigt unter schrieben. Steyr, am 18. Juni 1901 Johann Dittmann in Franz Duschl m. ## Adolf Ritter v. Weismayr in p Testamentszeuge. Testamentszeuge Alois Duschl m. p. Testamentszeuge Z. 16.400 Wird zur erfreulichen Kenntnis genommen. Hierauf Erledigung der Tagesordnung Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.=R Franz Angermann Dr. Punkt 1 wird vertraulich behandelt. Das Protokoll hier ist dem öffentlichen Protokolle angeheftet über 2. Der Herr Referent gibt bekannt, dass im Vorjahre an das Curatorium der Fachschule und Versuchsanstalt für Eisen¬ und Stahlindustrie in Steyr die Weisung ergangen ist, sich darüber zu äußern, ob und aus welchen Gründen der Weiter bestand der Institution des Curatoriums als nothwendig erachtet wird, oder ob im Hinblicke auf die bestehenden Verhältnisse künftighin das Curatorium gänzlich entfallen könnte Hierüber hat das Curatorium in seiner Sitzung von 17. December 1900 beschlossen: „Mit Rücksicht darauf, dass das Curatorium das einzige Bindeglied zwischen den Gewerbetreiben¬ den und der Anstalt ist, dessen diese bei den hier obwaltenden Verhältnissen ohne Nachtheil nicht entrathen kann, wird auf das Fortbestehen des Curatoriums, bezw. eines Fachschulausschusses eingerathen, für welchen Ausschuss die neuredigierten Statuten als Grundlage seiner Thätigkeitsrichtung vollkommen passiv be zeichnet werden müssen. Da die Stadt Steyr Eigenthümerin des Anstaltsgebäudes ist und für dessen Erhaltung Sorge tragen muss, möge ihrer Vertretung das Recht zur Eutsendung dreier Mitglieder in das Curatorium, bezw. in den neuen Fachschul ausschuss auch fernerhin gewahrt bleiben, obwohl die Stadt Steyr leider außer Stande ist, noch weitere Opfer für die Bedürfnisse der Anstalt zu bringen.“ In diesem neuen Statute ist nach § 2 der Stadt Steyr nur das Recht eingeräumt, zwei Vertreter in das Curatorium zu entsenden. Die Section ist nun der Ansicht, dass gegen dies Verkürzung des Rechtes der Stadtgemeinde Steyr Stellung ge nommen werden solle und stellt daher folgenden Antrag: Mit Rücksicht auf den Umstand, dass bisher die Stadt gemeinde Steyr stets außer dem Herrn Bürgermeister als Vor sitzenden, drei Mitglieder in das Curatorium der k. k. Fachschul und Versuchsanstalt in Steyr zu entsenden berechtigt war, weiters in Erwägung, dass das Curatorium in seiner Sitzung von 17. December 1900 ausdrücklich drei weitere Ausschusssteller vorschlug und die Stadtgemeinde auch in Hinkunft dieselbe Ver pflichtung puncto Erhaltung der Schule 2c. trifft, dagegen in dem genehmigten Entwurf der neuen Statuten über den Fack schulausschuss für die Zukunft der Stadtgemeinde Steyr das bis herige Recht insoferne verkürzt wurde, als die Stadtgemeinde in Hinkunft nicht mehr drei, sondern nur zwei Ausschüsse zu wählen berechtigt wäre, stellt die 1 Section den Antrag: Dem löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es sei zunächst zur Wahrung des bisherigen Rechtes der Stadtgemeinde eine Vor¬ tellung bei dem hohen k. k. Ministerium für Cultus und Unter richt einzubringen mit dem Ersuchen, die Statuten des Fach¬ schulausschusses dahin abzuändern, dass auch in Hinkunft die Stadtgemeinde Steyr berechtigt bleibe, außer dem Herrn Bürger meister als Vorsitzenden drei Ausschufsmitglieder zu wählen, de gegen wird die Wahl der Ausschufsmitglieder bis zum Herab langen dieser Entscheidung verschoben Z. 15.350 Einstimmig nach Antrag. — 3. Liegt folgende Eingabe vor: Hochgeehrte Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr Die freiwillige Feuerwehr in Steyr wurde durch die gütig Fürsorge der hochgeschätzten Stadtgemeinde=Vorstehung und viele hochherziger Gönner stets in die Lage gesetzt, ihre Ausrüstung immer mit den fortgeschrittensten Geräthen und Löschmaschinen ergänzen zu können; nun hat sie der nothwendigen Verbesserung der Feuermeldung und der Mittheilung ausgebrochener Brände an ihre Mitglieder volle Aufmerksamkeit zugewendet Das eingehende Studium dieser Bedürfnisse hat ergeben dass sich nachstehende Einrichtungen dafür empfehlen Für Feuermeldung eine elektrische Leitung für 15—20 Meldestellen mittelst Inductionsklingel und Telephon. Elektrische Rufapparate zu beiläufig 150—200 Mit 2. gliedern der freiw. Feuerwehr und Anbringung von 15—2 * größeren Schellen. Diese Leitungen müssen in einer Stelle zusammenlaufen resp. von einer ausgehen, und erlauben wir uns der Meinung Ausdruck zu geben, dass zu einer solchen Central =Stelle den Polizei=Hauptposten am Rathhause allein geeignet wäre Die Benützung der Feuermelde=Telephone, welche in ganzen Stadtbezirk vertheilt sind, würde auch für den Sicher heitsdienst gewiss mit großem Vortheile von dort Anwendung finden können Für diese beiden Einrichtungen wurden bereits durch reundliche Spenden Kronen 5400 gewidmet und hoffen wir, di janzen Kosten durch Beiträge von Gönnern und Freunden unserer Wehr decken zu könner Die ergebenst gefertigte freiwillige Feuerwehr stellt nun das höfliche Ansuchen: Die hochgeehrte Stadtgemeinde=Vorstehung möge die Erlaubnis gütig ertheilen, und weiters erwirken, dass diese genannten Leitungen laut beiliegendem Plaue angelegt, am Polizei=Hauptposten im Rathhause eingerichtet werden dürfen und von den städt. Organen bedient werden Weiters bitten wir um die Zusage, dass die Erhaltung dieser Leitungen von der löblichen Stadtgemeinde übernommen werde, und stellt dagegen die freiw. Feuerwehr die Feuermelde Anlage der Gemeinde zur Benützung für den Sicherheitsdienst zur Verfügung In Erwägung, dass durch diese Anlage nicht nur die frei willige Feuerwehr zur weit schnelleren Hilfeleistung im Falle de Noth und Gefahr befähigt, sondern auch jede überflüssige Be unruhigung und Beängstigung der Bewohnerschaft vermieden wird, hoffen wir auf gütige zustimmende Erledigung dieses er¬ gebenen Ansuchens Mit ausgezeichneter Hochachtung Obercommando der freiw. Feuerwehr in Steyr: F. Lang m. Hierüber stellt die Section folgenden Antrag: Mit Rück¬ sicht auf die eminente Wichtigkeit der projectierten Feuermelde Anlage bei Feuersgefahr für Hab und Gut der Bewohner der Stadt stellt die I. Section über diese Eingabe nachstehender Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen Es werde im Principe die Genehmigung zur Errichtung der von der freiw. Feuerwehr projectierten elektrischen Leitung zur Feuermeldung und für die elektrischen Rufapparate nach dem vorliegenden Plane, jedoch mit dem ausschließlichen Vorbehalt er theilt, dass die Stadtgemeinde jederzeit berechtigt sei, Abänderungen der Anlage, welche sich im öffentlichen Interesse als nothwendig herausstellen sollten, zu verlangen, und dass die Feuerwehr ver pflichtet ist, dieselben nach der Weisung der Stadtgemeinde vor zunehmen. 2. Es werde von der Stadtgemeinde Steyr die Erwirkung der behördlichen Genehmigung dieser Anlage übernommen un der Herr Bürgermeister beauftragt, das Erforderliche hiezu zu veranlassen. 3 Es werde die Bewilligung ertheilt, dass die Central stelle dieser Anlage am Rathhause eingerichtet und dieselbe von den städt. Organen bedient werde. 4. Es werde die Erhaltung dieser Anlage von der Stadt¬ gemeinde aus städt. Mitteln übernommen; dagegen hat die reiw. Feuerwehr diese Feuermelde=Anlage der Stadtgemeind zur unentgeltlichen Benützung für den Sicherheitsdienst zur Ver¬ fügung zu stellen. Herr G.=R. Liutl bemerkt, dass diese Anlage auf das freudigste zu begrüßen sei. Nach seiner Meinung dürften aber die Reparaturskosten nicht unbedeutende sein, weshalb er sick erlaube, den Vorschlag zu machen, dass eine Person mit der Reparaturen dieser Feuermeldungs=Anlage vertraut gemacht werde, und dass sodann diese Arbeiten von der Stadtgemeinde in eigener Regie besorgt werden könnten Der Herr Referent findet die Auregung des Herrn G.=R Lintl für richtig, doch handle es sich heute nur um die prin eipielle Genehmigung, alles übrige wäre bei der Commission estzusteller Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, dass für die Er¬ haltung der Feuermeldungs=Anlage in Zuaim mit jährlich 200 A das Auslangen gefunden wird; übrigens halte er es für ingezeigt, dass sich die Iil. Section mit der Auregung des Herrr B.=R. Liutl beschäftigen solle Hierauf wird der Antrag der Section einstimmig ange¬ — Z. 16.277. nommen 4. Die ständige Delegation des IV. österr. Ingenieur ind Architekten=Tages in Wien ersucht um Unterstützung der Petitionen wegen Erlassung eines Enteignungsgesetzes für technische Unternehmungen und wegen Erwirkung des Privilegien Wahlrechtes für Techniker Die Section stellt hierüber folgenden Antrag: Mit Rück¬ icht auf die Wichtigkeit des projectierten Gesetzes wegen Expro priationen für technische Unternehmungen und wegen der Zu heilung des priv. Wahlrechtes an die Techniker stellt die I. Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle be¬ chließen: Es werde je eine Petition behufs Unterstützung dieser begründeten Forderungen des IV. österr. Ingenieur= und Architekten=Tages ausgearbeitet und dem Reichsrathsabgeordneten von Steyr, Herrn Johann Redl, behufs seinerzeitiger Ueber reichung im Abgeordnetenhause übermittelt. Einstimmig nach Antrag — Z. 14.200 6 Josef Eissert, Fachschriftsteller in Wien, überreicht ein Project wegen Einführung einer Schaufenster=Steuer gegen eine hm zu zahlende Entschädigung von 33½% des ersten ganz jährigen Ertrages Der Sectionsantrag hierüber lautet: 00 Mit Rücksich darauf, dass sich die Art dieser Steuer für die Stadt Steyr gar nicht eignet und dadurch überdies eine neue gar nicht gerecht ertigte Belastung der Geschäftsleute begründet würde, stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle über diese Eingabe zur Tagesordnung übergehen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.122.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2