Raths=Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 26. Juli 1901. Mittheilungen. I. Section. (Sections=Sitzung Dienstag 10 Uhr vorm.) 1. (Vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde¬ Verband und Verleihung des Bürgerrechtes. 2. Statthalterei=Erlass betreffend Wahl zweier Vertreter in das Curatorium der k. k. vereinigten Fachschule und Versuchsanstalt. 3. Eingabe des freiw. Feuerwehr=Obercommandos in Betreff der geplanten Einrichtung einer elektrischen Feuermeldung. 4 Eingabe der ständigen Delegation des IV. österreichi¬ schen“ Ingenieur= und Architektentages um Unterstützung der Petition wegen Erlassung eines Enteignungsgesetzes für technische Unternehmungen und 5. Eingabe derselben Delegation in Bezug auf das Wahl¬ recht der Techniker. 6. Eingabe des Josef Eissert in Betreff seines Projectes, betreffend eine Schaufenstersteuer. II. Section. (Sections=Sitzung Mittwoch 3 Uhr nachm.) 7. Amtbericht über das Gefällserträgnis des letzten Früh¬ jahrsmarktes. Gegenwärtig: Als Vorsitzender: Herr Vicebürgermeister Franz Lang. Die Herren Gemeinderäthe: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Leopold Anzengruber, Gottlieb Bruckschweiger, Alexander Busek, Ferdinand Gründler, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Leopold Köstler, Georg Lintl, Mathias Perz, Ferdinand Reitter, Josef Schachinger, Gottfried Sonn¬ leitner, Victor Stigler, Anton Stippl und Josef Tureck. — Ferner sind anwesend: Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. — Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Ferdinand Handstanger und Dr. August Redtenbacher. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, ersucht die Herren Gemeinderäthe Josef Schachinger und Gottfried Sonnleitner, die Verisication dieses Protokolles zu übernehmen, und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Mittheilungen: Der Herr Stadtsecretär Franz Gall theilt mit, dass zu¬ folge Gemeinderathsbeschlusses eine nochmalige Untersuchung des Wassers aus der städt. Wasserleitung in Zwischenbrücken durch das autorisierte Laboratorium des Herrn Dr. Max und Doctor Adolf Jeller in Wien veranlafst wurde und folgendes Gutachten vorliege: Das Wasser enthält per 1 Cubikcentimeter verhältnis¬ mäßig nur sehr wenige faprophytische Keime, zumal in Berück sichtigung des Umstandes, dass das Wasser nicht sofort an Ort und Stelle zur Untersuchung kam, sondern erst 24 Stunden nach der Entnahme, in welcher Zeit eine gewisse Vermehrung der Keime stattgefunden haben kann. Nach den allgemeinen festge¬ setzten Normen darf ein zu Trinkzwecken vom bacteriologischen Standpunkt brauchbares Wasser bis 360 saprophytische Keime in 1 Cubikcentimeter Wasser enthalten. Es ist somit das unter¬ suchte Wasser als zu Trinkzwecken vollkommen geeignet zu be¬ zeichnen. Diese Mittheilung wird mit Bravorufen zur Kenntnis genommen. Herr G.=R. Stigler erbittet sich das Wort und bemerkt, er halte es für seine Pflicht, nicht nur den löblichen Gemeinde¬ rath, sondern auch das Publicum darüber aufzuklären, warum nach seiner Meinung die bacteriologische Untersuchung des Wassers im Vorjahre ein ungünstiges, heuer jedoch ein sehr be¬ grüßenswertes, günstiges Resultat ergeben hat. Die chemische Untersuchung des Wassers lieferte schon im Vorjahre ein ganz tadelloses Resultat, die bacteriologische jedoch ein ungünstiges insoferne, als Fäulnisbacterien nachgewiesen wurden, infolge deren das Wasser als ungenießbar bezeichnet werden musste. Das heurige Resultat ist aber in dieser Richtung ein ganz anderes Tages=Ordnung: 8. Cassa=Journals=Abschlüsse pro Febr. und März 1901. 9. Hauptrechnungs=Abschluss pro 1900. 10. Eingabe der Fleischercommune Steyr um Abschreibung eines Betrages von dem 30percentigen Verzehrungssteuerzuschlage auf Fleisch pro 1901. 11. Entwurf einer neuen Kundmachung der Vorschriften betreffend das Halten von Hunden im Stadtgebiete Steyr. 12. Subventions=Ansuchen. III. Section. (Sections=Sitzung Donnerstag 4 Uhr nach¬ mittags). 13. Bewilligung der baulichen Anschaffungs= und Repara¬ turskosten in der k. k. Ober=Realschule und den übrigen städtischen Schulen. IV. Section. (Sections=Sitzung Mittwoch ½5 Uhr nach¬ mittags). 14. Präsentations=Vorschlag für ein erledigtes Jung¬ Fenzl'sches Stipendium jährlicher 230 K. 15. Antrag auf Genehmigung der Anschaffungskosten für Lehrmitteln an den Volks= und Bürgerschulen. insoferne, als in diesem Wasser keine Fäulnis= und überhaupt keine der Gesundheit abträglichen Bacterien mehr vorgefunden wurden. Dies erklärt sich jedenfalls dadurch, dass die Stollen und Schächte der Wasserleitung im Vorjahre durch das Hoch¬ wasser vom Jahre 1899 durch längere Zeit total überschwemmt waren, und dass es trotz aller nachherigen noch so sorgfältigen Reinigung nicht möglich war, alle derart in die Wasserleitung eingeschleppten gesundheitsschädlichen Verunreinigungen aus der¬ selben zu entfernen. Nun aber hat im Laufe eines ganzen Jahres das fortwährend zufließende reine Quellenwasser, das durch das Pumpwerk in fortwährender Bewegung des Zu= und Ablaufes erhalten wird, die Stollen und Schächte von selbst ge¬ reinigt, und das jetzt vorliegende Untersuchungsresultat liefert den Beweis, dass das zufließende Quellenwasser als solches ge¬ nießbar und frei von schädlichen Bacterien ist, und dass die Stollen und Schächte vollkommen rein sind. Schlimme Folgen von etwa zukünftigen Hochwässern in dieser Richtung sind aus¬ geschlossen, weil der Schacht schon seit einem Jahre mit einem festgeschraubten mit Kautschukplatten verdichteten Eisenplatte voll¬ kommen wasserdicht abgeschlossen ist. Redner gibt nunmehr die Anregung, dass mit Beruhigung die an den öffentlichen Brunnen angebrachten Warnungstafeln gegen den Genuss dieses Wassers entfernt werden können, was dem Bürgermeisteramte überlassen werden soll. Derselbe meint ferner, dass angesichts der dermaligen Sachlage verschiedene weitere Vorkehrungen in dieser Sache nöthig sein werden, namentlich solche, welche die nutzlose Vergeudung dieses nunmehr kostbaren Wassers nach Möglichkeit hintanhalten sollen und man werde es wohl mit Beruhigung der III. Section überlassen können, diesfällige Anträge zu stellen. Herr G.=R. Busek stellt den Antrag, dem Herrn G.=R. Stigler, welchem die seinerzeitige Initiative und die mehrjährige Betreibung der Durchführung zu diesem Wasserbezuge zu danken ist, durch Erheben von den Sitzen den Dank des Gemeinderathes zu votieren. Sämmtliche Gemeinderäthe erheben sich von den Sitzen. Weiters verliest der Herr Stadtsecretär folgende Testa¬ ments=Abschrift: Testament. Ich zu Ende gefertigter Johann Dittmann, Hausbesitzer in Steyr Mitteregasse 22, verordne hiemit im Zustande der vollsten Willensfreiheit letztwillig Nachstehendes: 1. Ich ernenne meine Wirtschafterin Victoria Eisenprobst zur Alleinerbin meines Nachlasses und substituiere ihr nach ihrem Tode, jedoch einzig und allein nur bezüglich meiner Liegenschaft C.=Nr. 282 in Wieserfeld, Mitteregasse 22, die Stadtgemeinde Steyr. 2. Nach dem Tode der Victoria Eisenprobst wolle die Stadtgemeinde Steyr diese Liegenschaft veräußern, wozu ihr ein
bestimmter Termin nicht ertheilt wird, bis zur Veräußerung der genannten Liegenschaft, deren Reinerträgnis, nach der Veräuß rung aber die Zinsen aus dem Kaufschillinge, welcher pupillar sicher anzulegen ist, zu wohlthätigen Zwecken zu verwender Insbesondere wollen daraus verarmte Steyrer Bürger un Dienstboten mit langer Dienstzeit betheilt werden. Ich widerrufe hiemit alle von mir früher mündlich 3. schriftlich errichteten letztwilligen Anordnungen oder Zu Urkund dessen habe ich diesen Aufsatz in ununter brochener und gleichzeitiger Gegenwart der drei gefertigter Zeugen als meinen letzten Willen ausdrücklich bestätigt unter schrieben. Steyr, am 18. Juni 1901 Johann Dittmann in Franz Duschl m. ## Adolf Ritter v. Weismayr in p Testamentszeuge. Testamentszeuge Alois Duschl m. p. Testamentszeuge Z. 16.400 Wird zur erfreulichen Kenntnis genommen. Hierauf Erledigung der Tagesordnung Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.=R Franz Angermann Dr. Punkt 1 wird vertraulich behandelt. Das Protokoll hier ist dem öffentlichen Protokolle angeheftet über 2. Der Herr Referent gibt bekannt, dass im Vorjahre an das Curatorium der Fachschule und Versuchsanstalt für Eisen¬ und Stahlindustrie in Steyr die Weisung ergangen ist, sich darüber zu äußern, ob und aus welchen Gründen der Weiter bestand der Institution des Curatoriums als nothwendig erachtet wird, oder ob im Hinblicke auf die bestehenden Verhältnisse künftighin das Curatorium gänzlich entfallen könnte Hierüber hat das Curatorium in seiner Sitzung von 17. December 1900 beschlossen: „Mit Rücksicht darauf, dass das Curatorium das einzige Bindeglied zwischen den Gewerbetreiben¬ den und der Anstalt ist, dessen diese bei den hier obwaltenden Verhältnissen ohne Nachtheil nicht entrathen kann, wird auf das Fortbestehen des Curatoriums, bezw. eines Fachschulausschusses eingerathen, für welchen Ausschuss die neuredigierten Statuten als Grundlage seiner Thätigkeitsrichtung vollkommen passiv be zeichnet werden müssen. Da die Stadt Steyr Eigenthümerin des Anstaltsgebäudes ist und für dessen Erhaltung Sorge tragen muss, möge ihrer Vertretung das Recht zur Eutsendung dreier Mitglieder in das Curatorium, bezw. in den neuen Fachschul ausschuss auch fernerhin gewahrt bleiben, obwohl die Stadt Steyr leider außer Stande ist, noch weitere Opfer für die Bedürfnisse der Anstalt zu bringen.“ In diesem neuen Statute ist nach § 2 der Stadt Steyr nur das Recht eingeräumt, zwei Vertreter in das Curatorium zu entsenden. Die Section ist nun der Ansicht, dass gegen dies Verkürzung des Rechtes der Stadtgemeinde Steyr Stellung ge nommen werden solle und stellt daher folgenden Antrag: Mit Rücksicht auf den Umstand, dass bisher die Stadt gemeinde Steyr stets außer dem Herrn Bürgermeister als Vor sitzenden, drei Mitglieder in das Curatorium der k. k. Fachschul und Versuchsanstalt in Steyr zu entsenden berechtigt war, weiters in Erwägung, dass das Curatorium in seiner Sitzung von 17. December 1900 ausdrücklich drei weitere Ausschusssteller vorschlug und die Stadtgemeinde auch in Hinkunft dieselbe Ver pflichtung puncto Erhaltung der Schule 2c. trifft, dagegen in dem genehmigten Entwurf der neuen Statuten über den Fack schulausschuss für die Zukunft der Stadtgemeinde Steyr das bis herige Recht insoferne verkürzt wurde, als die Stadtgemeinde in Hinkunft nicht mehr drei, sondern nur zwei Ausschüsse zu wählen berechtigt wäre, stellt die 1 Section den Antrag: Dem löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es sei zunächst zur Wahrung des bisherigen Rechtes der Stadtgemeinde eine Vor¬ tellung bei dem hohen k. k. Ministerium für Cultus und Unter richt einzubringen mit dem Ersuchen, die Statuten des Fach¬ schulausschusses dahin abzuändern, dass auch in Hinkunft die Stadtgemeinde Steyr berechtigt bleibe, außer dem Herrn Bürger meister als Vorsitzenden drei Ausschufsmitglieder zu wählen, de gegen wird die Wahl der Ausschufsmitglieder bis zum Herab langen dieser Entscheidung verschoben Z. 15.350 Einstimmig nach Antrag. — 3. Liegt folgende Eingabe vor: Hochgeehrte Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr Die freiwillige Feuerwehr in Steyr wurde durch die gütig Fürsorge der hochgeschätzten Stadtgemeinde=Vorstehung und viele hochherziger Gönner stets in die Lage gesetzt, ihre Ausrüstung immer mit den fortgeschrittensten Geräthen und Löschmaschinen ergänzen zu können; nun hat sie der nothwendigen Verbesserung der Feuermeldung und der Mittheilung ausgebrochener Brände an ihre Mitglieder volle Aufmerksamkeit zugewendet Das eingehende Studium dieser Bedürfnisse hat ergeben dass sich nachstehende Einrichtungen dafür empfehlen Für Feuermeldung eine elektrische Leitung für 15—20 Meldestellen mittelst Inductionsklingel und Telephon. Elektrische Rufapparate zu beiläufig 150—200 Mit 2. gliedern der freiw. Feuerwehr und Anbringung von 15—2 * größeren Schellen. Diese Leitungen müssen in einer Stelle zusammenlaufen resp. von einer ausgehen, und erlauben wir uns der Meinung Ausdruck zu geben, dass zu einer solchen Central =Stelle den Polizei=Hauptposten am Rathhause allein geeignet wäre Die Benützung der Feuermelde=Telephone, welche in ganzen Stadtbezirk vertheilt sind, würde auch für den Sicher heitsdienst gewiss mit großem Vortheile von dort Anwendung finden können Für diese beiden Einrichtungen wurden bereits durch reundliche Spenden Kronen 5400 gewidmet und hoffen wir, di janzen Kosten durch Beiträge von Gönnern und Freunden unserer Wehr decken zu könner Die ergebenst gefertigte freiwillige Feuerwehr stellt nun das höfliche Ansuchen: Die hochgeehrte Stadtgemeinde=Vorstehung möge die Erlaubnis gütig ertheilen, und weiters erwirken, dass diese genannten Leitungen laut beiliegendem Plaue angelegt, am Polizei=Hauptposten im Rathhause eingerichtet werden dürfen und von den städt. Organen bedient werden Weiters bitten wir um die Zusage, dass die Erhaltung dieser Leitungen von der löblichen Stadtgemeinde übernommen werde, und stellt dagegen die freiw. Feuerwehr die Feuermelde Anlage der Gemeinde zur Benützung für den Sicherheitsdienst zur Verfügung In Erwägung, dass durch diese Anlage nicht nur die frei willige Feuerwehr zur weit schnelleren Hilfeleistung im Falle de Noth und Gefahr befähigt, sondern auch jede überflüssige Be unruhigung und Beängstigung der Bewohnerschaft vermieden wird, hoffen wir auf gütige zustimmende Erledigung dieses er¬ gebenen Ansuchens Mit ausgezeichneter Hochachtung Obercommando der freiw. Feuerwehr in Steyr: F. Lang m. Hierüber stellt die Section folgenden Antrag: Mit Rück¬ sicht auf die eminente Wichtigkeit der projectierten Feuermelde Anlage bei Feuersgefahr für Hab und Gut der Bewohner der Stadt stellt die I. Section über diese Eingabe nachstehender Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen Es werde im Principe die Genehmigung zur Errichtung der von der freiw. Feuerwehr projectierten elektrischen Leitung zur Feuermeldung und für die elektrischen Rufapparate nach dem vorliegenden Plane, jedoch mit dem ausschließlichen Vorbehalt er theilt, dass die Stadtgemeinde jederzeit berechtigt sei, Abänderungen der Anlage, welche sich im öffentlichen Interesse als nothwendig herausstellen sollten, zu verlangen, und dass die Feuerwehr ver pflichtet ist, dieselben nach der Weisung der Stadtgemeinde vor zunehmen. 2. Es werde von der Stadtgemeinde Steyr die Erwirkung der behördlichen Genehmigung dieser Anlage übernommen un der Herr Bürgermeister beauftragt, das Erforderliche hiezu zu veranlassen. 3 Es werde die Bewilligung ertheilt, dass die Central stelle dieser Anlage am Rathhause eingerichtet und dieselbe von den städt. Organen bedient werde. 4. Es werde die Erhaltung dieser Anlage von der Stadt¬ gemeinde aus städt. Mitteln übernommen; dagegen hat die reiw. Feuerwehr diese Feuermelde=Anlage der Stadtgemeind zur unentgeltlichen Benützung für den Sicherheitsdienst zur Ver¬ fügung zu stellen. Herr G.=R. Liutl bemerkt, dass diese Anlage auf das freudigste zu begrüßen sei. Nach seiner Meinung dürften aber die Reparaturskosten nicht unbedeutende sein, weshalb er sick erlaube, den Vorschlag zu machen, dass eine Person mit der Reparaturen dieser Feuermeldungs=Anlage vertraut gemacht werde, und dass sodann diese Arbeiten von der Stadtgemeinde in eigener Regie besorgt werden könnten Der Herr Referent findet die Auregung des Herrn G.=R Lintl für richtig, doch handle es sich heute nur um die prin eipielle Genehmigung, alles übrige wäre bei der Commission estzusteller Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, dass für die Er¬ haltung der Feuermeldungs=Anlage in Zuaim mit jährlich 200 A das Auslangen gefunden wird; übrigens halte er es für ingezeigt, dass sich die Iil. Section mit der Auregung des Herrr B.=R. Liutl beschäftigen solle Hierauf wird der Antrag der Section einstimmig ange¬ — Z. 16.277. nommen 4. Die ständige Delegation des IV. österr. Ingenieur ind Architekten=Tages in Wien ersucht um Unterstützung der Petitionen wegen Erlassung eines Enteignungsgesetzes für technische Unternehmungen und wegen Erwirkung des Privilegien Wahlrechtes für Techniker Die Section stellt hierüber folgenden Antrag: Mit Rück¬ icht auf die Wichtigkeit des projectierten Gesetzes wegen Expro priationen für technische Unternehmungen und wegen der Zu heilung des priv. Wahlrechtes an die Techniker stellt die I. Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle be¬ chließen: Es werde je eine Petition behufs Unterstützung dieser begründeten Forderungen des IV. österr. Ingenieur= und Architekten=Tages ausgearbeitet und dem Reichsrathsabgeordneten von Steyr, Herrn Johann Redl, behufs seinerzeitiger Ueber reichung im Abgeordnetenhause übermittelt. Einstimmig nach Antrag — Z. 14.200 6 Josef Eissert, Fachschriftsteller in Wien, überreicht ein Project wegen Einführung einer Schaufenster=Steuer gegen eine hm zu zahlende Entschädigung von 33½% des ersten ganz jährigen Ertrages Der Sectionsantrag hierüber lautet: 00 Mit Rücksich darauf, dass sich die Art dieser Steuer für die Stadt Steyr gar nicht eignet und dadurch überdies eine neue gar nicht gerecht ertigte Belastung der Geschäftsleute begründet würde, stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle über diese Eingabe zur Tagesordnung übergehen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.122.
II. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 7. Der Herr Referent theilt mit, dass laut Ausweis des städt. Casseamtes das Erträgnis des Frühjahrsmarktes 1899 K 22 h betragen hat, und zwar gegen den Frühjahrsmarkt 1900 mehr um 284 K 92 h. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 12.763. 8. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet über die Ein nahmen und Ausgaben der Stadtcasse in den Monaten Februar und März 1901 wie folgt: Einnahmen im Februar 26.033 K 84 7 Cassarest vom Vormonat 14.625 „ 96 Gesammt=Einnahmen 40.659 K 80 K Ausgaben im Februar 23.850 „ 83 „ Cassarest pro März 16.809 K 47 Einnahmen im März # 51.835 K 26 h Cassarest vom Vormonat. 16.809 „ 47 „ Gesammt=Einnahmen 68.644 K 13 Ausgaben im März 52.814 „ 89 7 Cassarest pro April .15.329 K S1 K Der Herr Referent bemerkt hiezu, dass das Cassa=Journal durch die Herren Gemeinderäthe Heindl und Gründler geprüft und richtig befunden wurde. Zur Kenntnis. — Z. 14.058 und 15.896. 9. Amtsbericht. Das gefertigte Amt berichtet, dass gegen die laut Kundmachung vom 15. Juni 1901, Z. 13.810, zur öffentlichen Einsicht aufgelegene Jahresrechnung vom Solarjahr 1900 über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtcassa und alle übrigen unter städt. Verwaltung stehenden Fonde während der 14tägigen Auflagefrist keinerlei Einwendungen hieramts vorgebracht worden sind. Städtische Rechnungskanzlei, am 29. Juni 1901. Jandaurek. Gumplmayr. Sectionsantrag: Nachdem gegen die zur öffentlichen Ein¬ sicht aufgelegten Hauptrechnungs=Abschlüsse der Stadtcassa und der in städt. Verwahrung befindlichen Versorgungsanstalten für das Jahr 1900 keine Einwendungen erhoben wurden, und diese Abschlüsse durch die Finanzsection geprüft und richtig befunden worden sind, erlaubt sich die Section den Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderath wolle diese beiden Hauptrechnungs Abschlüsse genehmigen, die Drucklegung derselben in 100 Exem¬ plaren in der bisherigen Form beschließen und die Durchführung dem Herrn Bürgermeister übertragen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.039. 10. Liegt folgende Eingabe vor: Aus Anlass der am 21. December 1900 in Skeyr vorgenommenen Volkszählung, wodurch die fleischstenerpflichtigen Parteien des Einhebungs bezirkes Steyr von der I. in die II. Fleischsteuertarifelasse für das Jahr 1901 versetzt wurden, hat die Fleischercommune am 31. Jänner 1901 um einen Nachlass von 3519 K 60 # von dem bedungenen Abfindungsbetrage 35.000 K an die k. Finanz=Direction in Linz das Ansuchen gestellt, welches An¬ suchen von dieser Behörde mit dem Erlasse vom 17. Juni 1901, Z. 11.648/VIII, genehmigt wurde. Nachdem auf diesem Ver zehrungssteuernachlass mit 3319 K 60 k der 30% Gemeinde¬ zuschlag mit 1035 Nc 88 7 lastet, so stellt die Fleischercommune der Stadt Steyr das Erfuchen, eine löbliche Stadtgemeinde¬ Vorstehung wolle die Abschreibung resp. Rückvergütung eines Betrages per 1055 K 88 7 genehmigen. Die Section beantragt die Genehmigung dieses Ansuchens, was einstimmig angenommen wird. — Z. 15.826. 11. Der Herr Referent verliest den Entwurf einer Kund¬ machung betreffend die Vorschriften über das Halten von Hunden im Stadtgebiete Steyr Die Section beantragt die Genehmigung dieser Kund machung und Verlautbarung derselben durch den Herrn Bürger¬ meister. Herr G.=R. Stigler findet die Bestimmung im § 5 der Kundmachung, wonach auch die Hausbesitzer, wenn sie an der unterlassenen Anmeldung eines Hundes schuld sind, bestraft werden sollen, sowie die Bestimmung im § 8 der Kundmachung, welche lautet: Das freie Herumlaufen läufiger Hündinnen ist verboten und wird mit den im § 7 angeführten Strafen belegt“ als zu drakonisch und beantragt, dass diese Bestimmungen entweder abgeschwächt oder eliminiert werden. Bei der Abstimmung wird der Antrag bezüglich Abände¬ rung des § 5 mit 10 gegen 8 Stimmen abgelehnt, dagegen der Antrag auf Weglassung des Passus: Das freie Herumlaufen läufiger Hündinen ist verboten 2c.“ mit Majorität angenommen Hierauf wird der Entwurf der Hundekundmachung ein¬ stimmig genehmigt. — Z. 15.982. 12. Subventions=Ansuchen. a) Das Obercommando der freiwilligen Feuerwehren Steyrs ersucht um Ueberlassung des Karl Ludwigs=Platzes zur Abhaltung eines Sommerfestes. Die Section beantragt die Genehmigung dieses Ansuchens, Z. 16.629. was einstimmig angenommen wird. b) Der deutsche Turnverein in Steyr ersucht um unent¬ geltliche Ueberlassung des Karl Ludwigs=Platzes und der In¬ dustriehalle zum Zwecke der Begehung der 40jährigen Bestand¬ feier des deutschen Turnvereines. Die Section beantragt, diesem Ansuchen Folge zu geben, was einstimmig angenommen wird. — Z. 16.797. c) Der deutsche Radfahrer=Bund Gau 35 bittet um eine Subvention für das am 25. August d. J. in Steyr stattfindende Radfahrerfest. Die Section beantragt die Gewährung eines Beitrages von 100 K, was einstimmig angenommen wird. — Z. 16.915. d) Die Bundesgruppe Steyr des deutschen Böhmerwald¬ bundes bittet um eine Subvention zur Förderung der Vereins¬ interessen Die Section beantragt die Gewährung eines Beitrages von 30 K, was einstimmig angenommen wird. — Z. 16.897. e) Das Ansuchen des österr.=ungar. Hilfsvereines in Nürn¬ berg bittet um eine Unterstützung für Vereinszwecke. Die Section beantragt die Abweisung dieses Ansuchens, was einstimmig angenommen wird. — Z. 14.221. III. Section. Referent: Sectionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Josef Huber. 13. Die Direction der k. k. Oberrealschule in Steyr ersucht um Vornahme verschiedener baulicher Herstellungen in den Lehr¬ zimmern und um Anschaffung verschiedener nothwendiger Gegenstände Der Sectionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle für die nothwendigen baulichen Herstellungen und Neu¬ anschaffungen in der k. k. Oberrealschule den laut Kostenvoran¬ schlag erforderlichen Betrag von 900 K aus Post VIII ge¬ nehmigen. Einstimmig nach Antrag — Z. 14 701. Der k. k. Stadtschulrath Steyr übermittelt die Berichte der Schulleitungen über erforderliche Zimmereinrichtungen, Reparaturen und bauliche Veränderungen und ersucht, die diesbezügliche commissionelle Verhandlung mit dem k. k. Stadt¬ schulrathe ausschreiben und vornehmen zu lassen. Der Sectionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Ge¬ meinderath wolle den über Vorschlag des k. k. Stadtschulrathes Steyr für bauliche Veränderungen und Neuanschaffungen in den Volks= und Bürgerschulen erforderlichen Kostenbetrag von 1653 K 60 k aus Post VIII des Präliminares genehmigen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 16011. IV. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.=R Leopold Köstler. 14. Für das mit II. Semester des Schuljahres 1900/1901 freigewordene Jung=Fenzl'sche Stipendium jährlicher 230 A wird über Antrag der Section der Bewerber Franz Heininger zur Betheilung der k. k. Statthalterei in Vorschlag gebracht. Z. 11.685. 15. Der k. k. Stadtschulrath Steyr übermittelt die Be¬ richte der Schulleitungen über die Erfordernisse an Lehrmitteln für den Unterricht und ersucht um Beistellung derselben. Sectionsantrag: Der löbliche Gemeinderath wolle be¬ schließen: Es werden die von den hiesigen Volks= und Bürger¬ schulen angesuchten Nachschaffungen von Lehrmitteln im Kosten¬ betrage von 503 K 70 h bewilligt. Z. 16.010 Einstimmig nach Antrag. — Herr G.=R. Stigler macht die Anregung, dass die vor mehreren Jahren zum Zwecke der Schottergewinnung erworbenen Plattnergründe, welche in der Catastralgemeinde St. Ulrich ge¬ legen sind, in die Catastralgemeinde Steyr incorporiert werden, und ersucht den Herrn Bürgermeister, sich mit dieser Frage zu beschäftigen und diesen Gegenstand, sobald er spruchreif ist, der I. Section zuzuweisen. — Wird zugestimmt. Hierauf Schluss der Sitzung.
Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderathes Steyr am 22. Juli 1901 Vertraulicher Theil. I. Sektion. Referent: SektionsObmann Herr G.R. Dr. Franz Angermann. Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde-Verband und Verleihung des Bürgerrechtes. a. Johanna Jonasch, Oberförsters Tochter in Steyr ersucht in Aufnahme in den GemeindeVerband der Stadt Steyr. Sektionantrag: Mit Rücksicht auf den Umstand als Gesuchsteller als Tochter des Herrn Cajetan Jonasch seit ihrer Geburt als ca 30 Jahren
in Steyr sich aufhält, der Vater hier zuständig ist und demselben auch das Bürgerrecht verliehen wurde, stellt die I. Sektion den Antrag der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen: Es werde die Gesuchstellerin Frl. Johanna Jonasch in den GemeindeVerband der Stadt Steyr gegen Erlag der Aufnahmsgebühr aufgenommen. Einstimmig nach Antrag Z 16543. Jobann Hafer, Schuhmacher in Steyr bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband und Verleihung der Bürgerrechtes.
Der Sektionsantrag lautet: Nachdem Gesuchsteller schon seit 27 Jahren in Steyr domiziliert, gegen denselben und dessen Familien-Angehörigen nichts Nachtheiliges vorliegt, derselbe bereits seit 21 Jahren dem städt. Bürgercorps angehört und seit 27 Jahren auch Mitglied der Freiw. Feuerwehr ist und mit den 25 jährigen Diplome ausgezeichnet wurde, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde Gesuchsteller Johann Hofer samt Frau u. eheliche Kinder in den Gemeindeverband der Stadt Steyr aufgenommen und demselben gemäß Gemeinderaths-Beschlusse von 5. März 1898 das Bürgerrecht der Stadt Steyr verliehen u. zw. mit Rücksicht auf seinen
Mittellosigkeit mif Nachlass der Taxe. Einstimmig nach Antrag Z 10871. 3. Der Herr Referent gibt bekannnt dass die kk Statthalterei in Linz mit dem Erlass vom 28. Juni 1901. Z 12494/II dem Rekurs des Alois Ecker gegen die über Beschluss des Gemeinderaths vom 17. Mai 1901 erfolgte Abweisung seines Ansuchens um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr Folge gegeben hat, da sein vorübergehender Aufenthalt in Reichraming nicht als eine Unterbrechung seines Aufenthalts in Steyr angesehen werden kann.
Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem die Gründe der II. Instanz mit den hierortigen diesbezüglichen Anschauungen im Widerspruche stehen da darüber im Prinzip endgültig entschieden werden soll stellt die I. Sektion der Antrag: Der löbl. Gemeinderath wolle beschließen: Es sei gegen die Entscheidung der hohen kk Statthalterei von 18/8 1891 Z 12494 womit dem Ansuchen des Alois Ecker wegen Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr entsprochen wurde, der Rekurs an das hohe kk Ministerium des Inneren einzubringen. Einstimmig nach Antrag Z 15280. Weiters fand die kk Statthalterei Linz mit dem Erlass vom 19. Juni
1901 Z 19463/II dem Rekurs des Anton Schiller in Steyr gegen die Entscheidung der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr vom 19. April 1901 Z 4588 mit welchem dessen Gesuch um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr abgewiesen wurde, Folge gegeben, da seine zeitweilige Abwesenheit von Steyr nicht als eine Unterbrechung des Aufenthaltes angesehen werden kann. Der Sektionsantrag lautet: Nachdem die Gründe der II. Instanz mit den hierortigen diesbezüglichen Anschauungen im Widerspruche stehen und daneben
im Prinzipe endgültig entschieden werden soll, stellt die I. Sektion der Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde gegen die Entscheidung der hohen Statthalterei vom 19. Juni 1901 Z 10463 wo dem Ansuchen des Anton Schiller wegen Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr entsprochen wurde, der Rekurs an das hohe Minsterium des Inneren eingebacht. Einstimmig nach Antrag Z 14633. Auf Grund des § 2 des Gesetzes von 5./XII 1896 RGBl Nr 222 wird nachstehenden Bewerbern die Aufnahme in den Gemeinde-
verband der Stadt Steyr bewilligt u. zw. 1. Franz Klöcker s. Gattin 2 Kinder 2. Anna Pichler 3. Johann Hölzl s. Gattin 4. Leopold Obernberger, s. Gattin 5. Jacob Tributsch, s. Gattin 6. Franz Grundböck, s. Gattin 7. Therese Schnall 8. Valentin Seebacher, s. Gattin 3 Kinder 9. Mathäus Lambrecht, s. Gattin 10. Josef Pilz s. Gattin 11. D### Resler s. Gattin 12. Franz Aigner, s. Gattin u 6 Kinder 13. Wilhelm Häubl, s. Gattin, 2 Kinder14. Roman Huber, s. Gattin 1 Kid 15. Cäcilia Staudinger 16. Thomas Just, s. Gattin 2 Kinder
17. Franz Zabel 18. Leopold Hornof 19. Johann Hofer, s. Gattin, 4 Kinder 20. Karl Krenn, s. Gattin 21. Mathias Braunmandl, s. Gattin 4 Kinder 22. Heinrich Riedler, s. Gattin, 1 Kind 23. Johann Klamicer, s. Gattin 5 Kinder 24. Engelbert Burgholzer, s. Gattin 25. Josef Hager, s. Gattin 2 Kinder 26. Franz Maurer, s. Gattin 27. Franz Martin, s. Gattin 28. Johann Lehner, s. Gattin 29. Therese Artmann 30. Franz Hoffman, s. Gattin 3 Kinder 31. Johann Kriener 32. Josef Huber, s. Gattin 33. Johann Lieb, s. Gattin 1 Kind 34. Kaspar Brunner, s. Gattin 35. Karl Baumgartner, s. Gattin 36. Franz Lehner, s. Gattin
37. Florian Pessl, s. Gattin 38. Martin Auer, s. Gattin 3 Kinder 39. Johann Wögerbauer, s. Gattin 4 Kinder 40. Mathias Kudrna 41. Roman Pils, s. Gattin 1 Tocht. 42. Wolfgang Kriftner 43. Josef Schuster, s. Gattin 2 Kinder 44. Amadeus Steinwendner, s. Gattin 1 Kind 45. Kaspar Forster, s. Gattin 46. Josef Grünwald, s. Gattin 1 Sohn 47. Johann Schlader, s. Gattin 48. Adolfine Herburger 49. Friedrich Rohrauer, s. Gattin 50. Anna Öttl, s. Sohn 51. Johann Wintner, s. Gattin 52. Michl Hillinger, s. Gattin 2 Kinder 53. August Derfler, s. Gattin 3 Kinder
54. Johann Ott. s. Gattin 3 Kinder Abgewiesen wurden: 1. Johann Kroiß 2. Johann Schön 3. Karl Urban 4. Anton Waldberger 5. Alexander Pichler 6. Josef Mühlberger 7. Franz Fehringer 8. Michael Moslehner 9. Josef Petris 10. Leop. Brunnmayr 11. Mathias Schwarzlmüller 12. Johann Doppler 13. Therese Fuchsbauer 14. Cirillo Cassapieolo 15. Karl Brozina Hierauf Schluss der
vertraulichen Sitzung Der Vorsitzende Die Verifikatoren Schriftführer
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