Ratsprotokoll vom 21. Juni 1901

Diensten der Stadtgemeinde Steyr zugebacht, eingerechnet. Zugleich wird demselben auch die Erteilung eines jährlichen Urlaubes in der Dauer vom höchstens 4 Wochen zugesichert. Einstimmig nach Antrag Z. 92 Prs. mit dem Zusatze des Herr GR. Dr. Angermann, dass Herr Dr. Hauck verpflichtet wird, bestimmte Stunden festzusetzen, an welchen er täglich im Bureau zu treffen ist. Nachdem der mit Gemeinderathsbeschluss vom 1. März 1901 zur Besetzung der freigeworden Sicherheitswachmannstelle in Aussicht genommene Competent Leopold Reitter wegen andauernder Krankheit auf die Annahme dieser Stelle Verzicht leisten musste, wird vom Herrn Polizei-

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