Ratsprotokoll vom 21. Juni 1901

bereits mit 1. Mai 1901 die einjährige Probezeit als Stadtphysikus absolviert und dessen Verwendbarkeit laut Amtszeugnis vom 20. Jänner 1901 bestätigt erscheint, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde der Gesuchsteller Herr Dr. Richard Hauck in definitiver Eigenschaft mit der Rückwirkung vom 1. Mai 1901 als Stadtphysikus der Stadt Seyr mit dem im Dekrete von 2. April 1900 Z 66 Präs. nominierten Bezügen angestellt, und wird demselben das Probejahr sowohl, als auch die in Staatsdiensten von 2. Februar 1897 zugebrachte Dienstzeit als in definitiven

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