bereits mit 1. Mai 1901 die einjährige Probezeit als Stadtphysikus absolviert und dessen Verwendbarkeit laut Amtszeugnis vom 20. Jänner 1901 bestätigt erscheint, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde der Gesuchsteller Herr Dr. Richard Hauck in definitiver Eigenschaft mit der Rückwirkung vom 1. Mai 1901 als Stadtphysikus der Stadt Seyr mit dem im Dekrete von 2. April 1900 Z 66 Präs. nominierten Bezügen angestellt, und wird demselben das Probejahr sowohl, als auch die in Staatsdiensten von 2. Februar 1897 zugebrachte Dienstzeit als in definitiven
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