2 ferner die Bewohner der benachbarten Landbezirke an diesen Markt gewöhnt sind, und diese Gelegenheit benützen, um den Verkehr zu beleben; da ferner aus den vorliegenden Eingaben klar hervorgeht, dass die Interessenfragen der Steyrer Geschäfts¬ eute zum mindesten getheilt sind, und da ohne erhebliches Risico an Stelle dieser Märkte unmöglich ein passender Ersatz geschaffer verden kann, so wird hiemit der Beschluss gefasst, die bestehen¬ en Märkte weder zu verlegen noch aufzuheben. Nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren Ge meinderäthe Hiller, Schachinger, Perz und Stigler betheiligen, wird der Sectionsantrag mit allen gegen drei Stimmen ange nommen. — Z. 6146, 6735, 9023 5. Amtsbericht: Mit dem Gesetze vom 8. April 1897 L.=G.=Bl. Nr. 8, wurde der Stadtgemeinde Steyr die Einhebung einer Umlage von 1 K 60 k von jedem Hektoliter des im Stadtgebiete verbrauchten Bieres für fünf Jahre bewilligt, welcher Umlagenbetrag mit dem Gesetze vom 30. April 1900 auf die restliche Geltungsdauer des ersteitierten Gesetzes, das is bis 1. Mai 1902 auf 3 K 20 k erhöht wurde. Nachdem nun möglicherweise bis zum Ablaufe dieser Geltungsdauer nur mehr eine Landtagssession stattfinden könnte, erscheint es nothwendig wegen eines Wiedereinschreitens hinsichtlich der Erlangung der Bewilligung zur Einhebung einer für die Gemeinden zulässiger Umlage auf Bier im Höchstausmaße von 2 K Beschluss zu fassen — Steyr, am 7. Mai 1901. Der Stadtsecretär: Gall. Sectionsantrag: Der löbliche Gemeinderath wolle be¬ schließen: Ueber diesen Amtsbericht ddo. 7. Mai 1901, Z. 11.350 wird der Beschluss gefasst, bei dem hohen o.=ö. Landtage da¬ Ansuchen zu stellen, es sei der l. f. Stadt Steyr zur Bestreitung der Auslagen des Gemeindehaushaltes vom 1. Mai 1902 ange fangen die Einhebung einer Bierauflage von 2 X per Hekto liter des im Stadtbezirke verbrauchten Bieres zu bewilligen un eine diesbezügliche Gesetzesvorlage zu erwirken Einstimmig nach Antrag. — Z. 11.350 6. Herr Karl Jöbstl, Leiter der städt. Gefällseinhebung, ersucht um Beistellung einer Amtskappe, einer ledernen Geld tasche und eines Loden oder Kautschukmantels Die Section beantragt, die Anschaffung der nachgesuchten Montursstücke nach Bedarf zu bewilligen Einstimmig nach Antrag Z. 11.073 — Die österreichische Waffenfabriks=Gesellschaft in Steyr ersucht um Ausstellung einer Erklärung, dass sie aus keinem wie immer Namen habenden Grunde, auch nicht aus dem des Gsangwerksbesitzes mehr zu einer Beitragsleistung bezüglich der Gesammtkosten des Dammbaues auf dem Eysnfelde heran gezogen werde. Sectionsantrag: Der löbliche Gemeinderath wollebe¬ schließen: Indem die Stadtgemeinde Steyr den Empfang der am 26. April d. J. als Beiträge zu den Kosten des Dammbaues im Eysnfelde im städt. Casseamte erlegten 6294 K 89 k dankend bestätiget, beehrt sich dieselbe über Verlangen einer löblicher Waffenfabriks=Gesellschaft in Steyr die Mittheilung zu machen dass der Gemeinderath der l. f. Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 17. d. M. beschlossen hat, einer löblichen Waffenfabriks Gesellschaft die Erklärung abzugeben und auch dafür zu haften ass der geehrten Gesellschaft nunmehr aus keinem wie immer Namen habenden Grunde, auch nicht aus dem des Gsangwerks¬ besitzes zu einer Beitragsleistung bezüglich der gesammten Her stellungskosten hinsichtlich obigen Dammes per 101.446 K 25 7 vird herangezogen werden Einstimmig nach Antrag. — Z. 10.628 Der Herr Referent bemerkt, dass noch eine dringliche An¬ gelegenheit zur Beschlussfassung vorliege, nämlich eine Petition an das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes wegen Regulierung des Ennsflusses Nach Annahme der Dringlichkeit verliest der Herr Referen folgende Petition Hohes Abgeordnetenhaus des Reichsrathes Schon im vergangenen Jahre hat sich die in Ehr furcht unterfertigte Gemeindevertretung mit einer Bitt an das hohe Haus gewendet, die die Regulierung des Ennsflusses und die staatliche Fürsorge für diesen Flusc zum Gegenstande hatte. In dieser Petition wurde darauf hingewiesen, dass die Vernachlässigung der Enns durch eine lange Reihe von Jahren die Ursache für die durch die Hochwässer in den Jahren 1892, 1897 und beson ders im Jahre 1899 angerichteten ganz beispiellosen Ver¬ wüstungen geworden ist, und es wurde nachgewiesen, dass die weitere Außerachtlassung der unerlässlichen Obsorg für den Ennsfluss bei kommenden Hochwässern geradezu Katastrophen für große Strecken Landes und für dicht bewohnte, steuerkräftige Ansiedelungen herbeiführen müsste. Wenn auch nicht gesagt werden kann, dass sich die hohe Regierung den in dieser Petition dargelegten, de Wahrheit genau entsprechenden Ausführungen gegenüber vollkommen verschlossen gezeigt hat, so ist doch das Eine gewiss, dass durch die in das Budget 1901 erfolgte Ein¬ stellung einer außerordentlichen Dotation von 48.000 igentlich nichts anderes geschehen ist, als dass die hoh Regierung ausdrücklich anerkannt hat, es müsse mit der Ennsflussregulierung sofort begonnen werden; denn der eingesetzte Betrag ist dem Tropfen in einen großen See vergleichbar und reicht kaum dazu hin, eine einzige der zahlreichen im Jahre 1899 zerstörten Flufsstellen wieder Fast hat es den Anschein, als ob die hoh erzustellen Regierung den am Ennsflusse bestehenden Verhältnissen nicht jene Bedeutung beimessen würde, die ihnen im In¬ teresse der Stadt Steyr und überhaupt aller Uferan¬ vohner beigelegt werden muss; onst könnte sie sich un¬ möglich der Meinung hingeben, mit dem Betrage von 48.000 K eine wirksame Regulierung des Ennsflusses einleiten zu können Zu dieser Anschauung wird man umsomehr gedrängt wenn man weiß, dass die Strecke des Ennsflusses vor der Neubrücke in Steyr bis zur Mündung in die Donau, welche schon seit langer Zeit freilich nur zur Sicherung der Floßfahrt vom Aerar erhalten wird, durch die Hoch¬ wasser in den Neunziger=Jahren im Flusslaufe derart verändert und so entartet ist, dass die Regulierung des Flusses auf große Strecken zur Erhaltung des geordneten Laufes als unerlässlich und als unabweisbar bezeichne werden muss. Um Wiederholungen zu vermeiden, erlaub man sich auf die beiliegende im Vorjahre überreichte Pe¬ tition in dieser Angelegenheit zu verweisen, in welcher nur von der Ennsflussstrecke von Steyr bis zur Mün dung in die Donau die Rede ist. Aber nicht nur diese Strecke des Ennsflusses, sondern auch die Flussstrecke von der Neubrücke in Steyr flussaufwärts bedarf der drin¬ gendsten Regulierung. Hier ist der Einfluss schon sei Decennien ohne jede Erhaltung. Durch die langjährig Vernachlässigung ist der Zustand der bezeichneten Fluss strecke zur Ausübung einer gesicherten Floßfahrt unhalt¬ bar geworden. Die Sicherung der Floßfahrt erfordert aber unumgänglich, dass auch dieser Flufstheil unter dauernde sachverständige Aufsicht gestellt, regelmäßig ge¬ räumt und jederzeit gut benützbar erhalten werde. Wenr erwogen wird, dass auf der Ennsflussstrecke von der teiermärkischen Grenze bis Steyr jährlich circa 2500 Flöße verkehren, mit welchen Holzmengen verfrachtet werden, die einen Wert von mehr als ein und einer halben Million Kronen repräsentieren, so muss auch zugegeber werden, dass das Begehren nach guter Erhaltung dieses Flusstheiles schon aus volkswirtschaftlichen Gründen gewiss vollauf gerechtfertigt ist. Die für den Ennsfluss bisher verwendeten gering¬ fügigen Mittel und die in den diesjährigen Staatsvor¬ anschlag eingesetzte außerordentliche Dotation von 48.000 K reichen weitaus nicht hin, um die zahlreichen Uferdeva¬ stationen zu beheben und um für den Ennsfluss wieder ein normales Gerinne zu schaffen, sie reichen nicht ein¬ mal dazu hin, dem schon regulierten Flusse auch für die Zukunft ein normales Gerinne zu erhalten. Werden aber jetzt die ausreichenden Mittel zu dieser Regulierung versagt, so muss das nächste große Hochwasser den ohne dies schon so schwer betroffenen Uferanwohnern neuerlichen unermesslichen Schaden zuführen, abgesehen davon, dass auch die Flossfahrt in Frage gestellt wird. Die ehrfurchtsvoll gefertigte Vertretung der Stadt Steyr stellt daher in Ausführung des Gemeinderaths¬ beschlusses vom 17. Mai 1901 die ergebene Bitte, das hohe Abgeordnetenhaus des Reichsrathes möge sich aus den vorangeführten Gründen bestimmt finden, mit allem Nachdrucke dahin zu wirken, dass 1. auch die Strecke des Ennsflusses von der steier märkischen Grenze bis zur Neubrücke in Steyr sogleick in Staatsregie übernommen; 2. dass die Regulierung des Ennsflusses ohne Ver¬ wirksam eingeleitet, und dass zug 3. ausreichende Mittel zur Herstellung der am Ennsflusse nöthigen Schutzbauten und zur künftigen Er¬ haltung derselben, sowie zur steten Erhaltung des für die Flossfahrt unerlässlichen normalen Flussgerinnes zur Verfügung gestellt werden. Stadt Steyr, am 18. Mai 1901. 7657 Diese Petition wird einstimmig genehmigt und beschlossen dieselbe durch den Reichsrathsabgeordneten Herrn Bürgermeister Johann Redl überreichen zu lassen
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