IV. Section: Für Cultus, Unterricht und Humanitäts¬ wesen, bestehend aus 6 Mitgliedern, u. zw. den Herren: Gottlieb Bruckschweiger, Leopold Haller, Leopold Köstler, Josef Schachinger, Gottfried Sonnleitner, Anton Stippl. Etwaige Einwendungen gegen diese Zusammensetzung der Sectionen bitte ich sofort vorzubringen, weil hierüber gemäß § 4 der Geschäftsordnung der Gemeinderath zu entscheiden hat. Es meldet sich niemand zum Worte. Der Herr Vorsitzende fährt fort. Einwendungen sind keine erfolgt, die angeführte Eintheilung ist daher als zu Recht be stehend anzusehen. Nach § 6 der Geschäftsordnung haben die Mitglieder einer jeden Section aus ihrer Mitte einen Obmann und dessen Stellvertreter zu wählen, welche Wahl ich mit den vorliegenden Stimmzetteln vorzunehmen bitte, wozu ich die Sitzung unterbreche. Nach vorgenommener Wahl gibt der Herr Vorsitzende das Resultat der Wahlen bekannt, wie folgt: I. Section. Obmann: Dr. Franz Angermann. Ob mann=Stellvertreter: Dr. August Redtenbacher. II Section. Obmann: Josef Tureck. Obmann=Stell vertreter: Mathias Perz¬ III. Section. Obmann: Franz Lang. Obmann=Stell vertreter Josef Huber. IV. Section. Obmann: Leopold Köstler. Obmann=Stell¬ vertreter: Gottlieb Bruckschweiger. Zu Cassen=Commissäiren wurden die Herren Gemeinderäth¬ Ferdinand Reitter und Josef Tureck einstimmig wiedergewählt. Nachdem im Vorjahre in der constituierenden Sitzung die Disciplinar=, Präliminar= und Spitals=Commission gewählt wurde, ersucht der Vorsitzende um diesbezügliche Anträge. Herr G.=R. Dr. Angermann beantragt die Vornahme der Wahl in die Commission. Es erfolgt nun die Zusammensetzung dieser drei Commissionen, wie folgt: I. Die Disciplinar=Commission hat zu bestehen aus den Obmännern der 4 Sectionen, ferner aus den Herren Gemeinde¬ räthen Dr. August Redtenbacher, Edmund Aelschker und Victor Stigler und den Obmännern der übrigen Sectionen. II. Die Präliminar=Commission hat zu bestehen aus den Obmännern der 4 Sectionen, aus zwei Mitgliedern der Finanz¬ Section, nämlich den Herren Ferdinand Reitter und Karl Heindl und dem Herrn Victor Stigler. III. Die Spitals=Commission hat zu bestehen aus den Ob¬ männern der 1 Sectionen und aus zwei Mitgliedern der IV. Section, nämlich den Herren Gottlieb Bruckschweiger und Anton Stippl. Herr G.=R. Dr. Angermann bemerkt, dass auf der Ein¬ ladung zur constituierenden Sitzung den Gemeinderäthen die Bestimmung des § 41, Absatz 3, in Erinnerung gebracht wurde, was nicht richtig sei. Diese Bestimmung habe nur Anwendung, wenn es sich um die Wahl des Herrn Bürgermeisters handle. Im Weiteren bringe er zur Kenntnis, dass der wegen eines Disciplinar=Vergehens entlassene Wachmann Pointner gegen die Stadtgemeinde Steyr auf Schadenersatz von 10.000 K klagbar aufgetreten ist und dass die Vertretung der Stadtgemeinde dem Herrn Dr. Julius Seidl übertragen wurde. Hierauf Schluss der Sitzung.
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