Raths-Protokoll über die constituierende Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 14. April 1901. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Johann Redl. Die Herren Gemeinderäthe: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Leopold Anzengruber, Gottlieb Bruckschweiger, Alexander Busek, Ferdinand Gründler jun., Ferdinand Handstanger, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Leopold Köstler, Franz Lang, Georg Lintl jun., Mathias Perz, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Josef Schachinger, Okto Schönauer, Gottfried Sonn¬ leitner, Victor Stigler, Anton Stippl und Josef Tureck. — Ferner sind anwesend: Herr Stadtseeretär Franz Gall und als Schrift¬ führer Herr Franz Schmidbauer. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, ersucht die Herren Gemeinderäthe Heindl und Huber, die Verification des Protokolles zu übernehmen und erklärt um 10 Uhr vormittags die Sitzung für eröffnet. Der Herr Vorsitzende trägt vor: Mit Beschluss vom 12. d. M. hat der Gemeinderath der Stadt Steyr die am 18., 20. und 22. März 1901 seitens des III., II. und I. Wahlkörpers vorgenommenen Wahlen in den Gemeinderath der k. k. k. f. Stadt Steyr im Sinne des § 38 des Gemeindestatutes der Stadt Steyr vom 18. Jänner 1867 bestätigt. Es besteht demnach der Gemeinderath der Stadt Steyr aus nachbenannten 24 Mitgliedern: 1. Aelschker Edmund, k. k. Oberrealschul=Director. 2. Angermann Franz Dr., Advocat und Realitätenbesitzer 3. Anzengruber Leopold, Wirt und Realitätenbesitzer. — 1. Brückschweiger Gottlieb, Buchdruckerei= und Hausbesitzer. 5. Busek Alexander, Tischlermeister und Hausbesitzer. 6. Gründler Ferdinand jun., Eisenhändler und Hausbesitzer. 7. Haller Leopold, Ringmacher und Hausbesitzer. 8. Handstanger Ferdinand, Bahnamts=Vorstand. 9. Heindl Karl, Kaufmann und Hausbesitzer. 10. Hiller Josef, Handschuhmacher und Bandagist. 11. Huber Josef, Realitätenbesitzer und Handelskammerrath. 12. Köstler Leopold, Papierfabrikant und Hausbesitzer. 13. Lang Franz, Realitätenbesitzer, 14. Linkl Gearg jun., Bäckermeister und Hausbesitzer. 15. Perz Mathias, Kaufmann und Hausbesitzer. 16. Redl Johann, Realitätenbesitzer und Ritter des Franz Josef=Ordens, Reichsraths=Abgeordneter. 17. Redtenbacher August Dr., k. k. Notar. 18. Reitter Ferdinand, Kaufmann und Hausbesitzer. 19. Schachinger Josef, Kaufmann und Hausbesitzer. 20. Schönauer Otto, Director der österr. Waffenfabrik. 21. Sonnleitner Gottfried, Feilenfabrikant und Hausbesitzer. 22. Stigler Victor, Realitätenbesitzer Ehrenbürger und Landtags=Abgeordneter der Stadt Steyr. 23. Stippl Anton, Apotheker. 24. Tureck Josef, Kattundruckerei- und Hausbesitzer. Ich erkläre sohin den Gemeinderath für constituiert und erlaube mir, die wiedergewählten sowie die neu gewählten Herren Gemeinderäthe herzlichst zu begrüßen und Sie zum einträchtigen Tages=Ordnung: 1. Constituierung des Gemeinderathes. — 2. Wahl des Herrn Vicebürgermeisters. Zusammenwirken im Interesse unserer Stadt einzuladen, welche bei den herrschenden misslichen wirtschaftlichen Verhältnissen einer um so sorgfältigeren Fürsorge bedarf. Jusbesondere muss ich Sie bitten, mich in meinem schwierigen Amte kräftigst zu unter¬ stützen. Bevor wir zur Wahl des Herrn Vicebürgermeisters schreiten, fühle ich mich verpflichtet, den ausgeschiedenen Mit¬ gliedern des Gemeinderathes, insbesondere dem kaiserlichen Rath Herrn Franz Tomitz, für ihre ersprießliche Mühewaltung öffentlich Dank zu sagen und bitte Sie, mich durch Erheben von den Sitzen zu ermächtigen, den genannten Herren den Dank der Gemeinde¬ vertretung zum Ausdrucke bringen zu dürfen. Nun wollen die Herren zur Wahl des Herrn Vicebürgermeisters schreiten. Zuvor ersuche ich aber noch meinen bewährten Herrn Stell¬ vertreter für die mir geliehene kräftige Unterstützung, insbeson¬ dere für seine, durch meine wiederholte und länger dauernde Abwesenheit bedingte erhöhte Inanspruchnahme, endlich für seine außerordentlich umsichtige und sorgfältige Amtsführung meinen ganz besonderen Dank entgegennehmen zu wollen. Zu Serutatoren ersuche ich die Herren Gemeinderäthe Tureck und Perz. Nach Beendigung der Wahl und des Serutiniums verkündet der Herr Vorsitzende, dass von 23 abgegebenen Stimmen 22 Stim¬ men auf Herrn Franz Lang und 1 Stimme auf Herrn Victor Stigler entfielen, somit Herr Franz Lang einstimmig zum Vice¬ bürgermeister der Stadt Steyr wieder gewählt erscheine. Er be¬ grüße den Herrn Vicebürgermeister auf das freundlichste. Herr Vicebürgermeister Franz Lang dankt für das ihm durch die einstimmige Wahl entgegengebrachte Vertrauen und erklärt, dass er mit aller Umsicht, Gewissenhaftigkeit und Eifer die Stelle des Herrn Bürgermeisters dann vertreten werde, wenn er hiezu berufen werde. Hierauf wird zur Eintheilung der Sectionen geschritten. Der Herr Vorsitzende führt aus: Nach § 2 der Geschäftsordnung theilen sich die sämmtlichen Gemeinderäthe zum Zwecke der Vorbereitung der Geschäftsstücke für den Vortrag in den Gemeinderaths=Sitzungen in die Ge¬ schäfte nach 4 Sectionen und steht nach § 4 dieser Geschäfts¬ ordnung dem Bürgermeister das Recht zu, jeden Rath einer dieser Sectionen zuzuweisen. Auf Grund dieser Bestimmung erlaube ich mir nachstehende Eintheilung der Herren Gemeinderaths¬ Mitglieder in die Sectionen zu treffen: l. Section: Für die innere Verwaltung, bestehend aus 6 Mitgliedern, u. zw. den Herren: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Ferdinand Handstanger, Dr. August Redtenbacher, Otto Schönauer, Victor Stigler. II. Section: Für den städt. Haushalt, bestehend aus 5 Mitgliedern, u. zw. den Herren: Ferdinand Gründler, Karl Heindl, Mathias Perz, Ferdinand Reitter, Josef Tureck. III. Section: Für das städt. Bauwesen, bestehend aus 6 Mitgliedern, u. zw. den Herren: Leopold Anzengruber, Alexan der Busek, Josef Hiller, Josef Huber, Franz Lang, Georg Lintl.
IV. Section: Für Cultus, Unterricht und Humanitäts¬ wesen, bestehend aus 6 Mitgliedern, u. zw. den Herren: Gottlieb Bruckschweiger, Leopold Haller, Leopold Köstler, Josef Schachinger, Gottfried Sonnleitner, Anton Stippl. Etwaige Einwendungen gegen diese Zusammensetzung der Sectionen bitte ich sofort vorzubringen, weil hierüber gemäß § 4 der Geschäftsordnung der Gemeinderath zu entscheiden hat. Es meldet sich niemand zum Worte. Der Herr Vorsitzende fährt fort. Einwendungen sind keine erfolgt, die angeführte Eintheilung ist daher als zu Recht be stehend anzusehen. Nach § 6 der Geschäftsordnung haben die Mitglieder einer jeden Section aus ihrer Mitte einen Obmann und dessen Stellvertreter zu wählen, welche Wahl ich mit den vorliegenden Stimmzetteln vorzunehmen bitte, wozu ich die Sitzung unterbreche. Nach vorgenommener Wahl gibt der Herr Vorsitzende das Resultat der Wahlen bekannt, wie folgt: I. Section. Obmann: Dr. Franz Angermann. Ob mann=Stellvertreter: Dr. August Redtenbacher. II Section. Obmann: Josef Tureck. Obmann=Stell vertreter: Mathias Perz¬ III. Section. Obmann: Franz Lang. Obmann=Stell vertreter Josef Huber. IV. Section. Obmann: Leopold Köstler. Obmann=Stell¬ vertreter: Gottlieb Bruckschweiger. Zu Cassen=Commissäiren wurden die Herren Gemeinderäth¬ Ferdinand Reitter und Josef Tureck einstimmig wiedergewählt. Nachdem im Vorjahre in der constituierenden Sitzung die Disciplinar=, Präliminar= und Spitals=Commission gewählt wurde, ersucht der Vorsitzende um diesbezügliche Anträge. Herr G.=R. Dr. Angermann beantragt die Vornahme der Wahl in die Commission. Es erfolgt nun die Zusammensetzung dieser drei Commissionen, wie folgt: I. Die Disciplinar=Commission hat zu bestehen aus den Obmännern der 4 Sectionen, ferner aus den Herren Gemeinde¬ räthen Dr. August Redtenbacher, Edmund Aelschker und Victor Stigler und den Obmännern der übrigen Sectionen. II. Die Präliminar=Commission hat zu bestehen aus den Obmännern der 4 Sectionen, aus zwei Mitgliedern der Finanz¬ Section, nämlich den Herren Ferdinand Reitter und Karl Heindl und dem Herrn Victor Stigler. III. Die Spitals=Commission hat zu bestehen aus den Ob¬ männern der 1 Sectionen und aus zwei Mitgliedern der IV. Section, nämlich den Herren Gottlieb Bruckschweiger und Anton Stippl. Herr G.=R. Dr. Angermann bemerkt, dass auf der Ein¬ ladung zur constituierenden Sitzung den Gemeinderäthen die Bestimmung des § 41, Absatz 3, in Erinnerung gebracht wurde, was nicht richtig sei. Diese Bestimmung habe nur Anwendung, wenn es sich um die Wahl des Herrn Bürgermeisters handle. Im Weiteren bringe er zur Kenntnis, dass der wegen eines Disciplinar=Vergehens entlassene Wachmann Pointner gegen die Stadtgemeinde Steyr auf Schadenersatz von 10.000 K klagbar aufgetreten ist und dass die Vertretung der Stadtgemeinde dem Herrn Dr. Julius Seidl übertragen wurde. Hierauf Schluss der Sitzung.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2