Amtskollegen zu Schaden gekommen ist. Sektionsantrag: Mit Rücksicht darauf, dass die dem Gesuchsteller ertheilte Ehebewilligung nur eine außerordentliche, nicht den Vorschiften der Dienstes-Instruktion entsprechende war, er somit im Sinne der Dienstes-Instruktion einen Anspruch auf die angesuchte Erhöhung seiner Bezüge nicht hat, wird von der I. Sektion mit 4 gegen 2 Stimmen beschlossen den Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderath wolle diesem Ansuchen das Johann Pernegger aus den erwähnten Gründen keine Folge geben. Der Herr Referent stellt hiezu den Gegenantrag dem Bittsteller aus Billigkeitsgründen einen
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