und auf den Umstand, dass er durch 23 Jahre seinen Zins pünktlich entrichtet hat. Sektionsantrag: Nachdem Gesuchsteller durch 23 Jahre pflichtgetreu seinen Mietzins erlegte und die geschilderten Verhältnisse richtig sind beantragt die Sektion, dem Gesuchseller den restlichen Mietins pr 149 K 50 h nachzusehen. Einstimmig nach Antrag Z. 4825. Nachdem sohin die Tagesordnung der vertraulichen Sitzung erledigt ist, erbitte sich Herr G.R. Dr. Angermann das Wort und bemerkt er habe in Erfahrung gebracht, dass der städt. Amtsdiener Höflinger die Gemeinde-Angelegenheiten in unverantwortlicher Weise in verschiedenen Richtungen
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