der Stadt Steyr genoss, stellt die I. Section den Antrag: Der löbl. Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Ignaz Riedler gemäß des Gemeinderathsbeschlusses von 4. März 1898 das Bürgerrecht der Stadt Steyr u. zw. aus Rücksicht auf seine nachgewiesene Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen. Einstimmig angenommen Z 2951 2. Josef Pointner gewes. Sicherheitswachmann ersucht um Aufhebung der Entscheidung des Herrn Vizebürgermeisters betreffend seine Entlassug nach § 18 der DienstesInstruktion und um Einleitung einer Disziplinar Untersuchung.
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