ausnütze. Der Fall sei folgender: Herr Gottlieb Bruckschweiger habe bei der kk Statthalterei Linz um die Bewilligung angesucht, durch den hiesigen Vereinsdiener Lutzenberger Abonnenten sammeln zu dürfen, welchem Ansuchen stattgegeben wurde, und sei vor Kurzem der Erlaubnisschein durch die kk Bezirkshauptmannschaft Steyr an die Stadtgemeinde Steyr zu der Zustellung herabgelangt. Dieser Erlaubnisschein wurde nun duch den städt. Amtsdiener Höflinger dem Lutzenberger bzw. seiner Gattin mit dem Bemerken zugestellt: Jetzt könnens wenigstens fürs Tagblatt fechten gehn. Abgesehen
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