Ratsprotokoll vom 8. Februar 1901

3 nicht allseitig eingegangen werden, so behalten wir uns vor, unsere Privatbrücke zu demolieren." Die Vertreter der Gemeinde Garsten sind der Concurrenz¬ theilnahme nicht abgeneigt, dass die Gemeinde Garsten 25% fünfundzwanzig Pereent) dazu beitragen wird, jedoch nur ein für allemal unter der Voraussetzung der Genehmigung des Gemeindeausschusses. Die Vertreter der Stadtgemeinde Steyr erklären zunächst, dass für die Stadtgemeinde Steyr mit Rücksicht auf den Umstand, als die fragliche Brücke heute noch Privateigenthum des Grafen Franz Lamberg und der Firma Franz Werndl's Nachfolger in Unterhimmel ist, eine rechtliche Verpflichtung zur Beitragsleistung für die Reconstruction derselben nicht besteht. Die Frage, ob die Stadtgemeinde Steyr zu den Kosten der Neuherstellung dieser Brücke etwas beitragen soll, kann sick demnach nach dem privaten und öffentlichen Interesse der Stadt gemeinde Steyr richten, welches dieselbe an der Erhaltung dieses Objectes haben dürfte. Ein privates Interesse der Gemeinde besteht nicht; dagegen ist wohl anzunehmen, dass die Stadt¬ gemeinde Steyr ein gewisses öffentliches Interesse an dem Fort¬ bestande und der Benützung dieser Brücke hat. Dabei muss aber gleich hervorgehoben werden, dass sich dieses öffentliche Interesse lediglich aus den Umständen ergibt, dass einige Bewohner Steyrs, hauptsächlich der westlichen Stadttheile, die Brücke benützen, um ihre in Unterhimmel gelegenen Pachtgründe auszunützen, und dass die Brücke theilweise auch von Spaziergängern 2c. benützt wird. Es ist daher das öffentliche Interesse an dem Fortbestande dieses Objectes von Seite der Stadtgemeinde Steyr wohl das relativ geringste aller übrigen Interessenten und die Stadt¬ gemeinde Steyr kann nach den Grundsätzen der Billigkeit und Gerechtigkeit von den erforderlich werdenden Kosten daher auch nur den verhältnismäßig geringsten Antheil übernehmen. Mit Rücksicht auf diese Sachlage glauben die Vertreter der Stadtgemeinde Steyr als freiwilligen Beitrag zu den Kosten der Neuherstellung dieser Brücke nur eine Quote von 15%, sage fünfzehn Percent, in Aussicht stellen zu können, und auch nur unter dem Vorbehalte der nachträglichen Genehmigung von Seite des Gemeinderathes der Stadt Steyr. Dazu wird aus drücklich bemerkt, dass diese Beitragsleistung nur für diesen vor¬ liegenden Fall der Neuherstellung dieser Brücke bewilligt würde, und dass die Stadtgemeinde Steyr conform der Erklärung der Gemeinde Garsten zu einer Beitragsleistung für die weitere Er¬ haltung der Brücke sich nicht herbeilässt. Auch müssen wir uns namens der Stadtgemeinde Steyr dagegen aussprechen, dass diese Brücke nach ihrer Reconstruction als öffentliches Verkehrsmittel erklärt werde, und zwar aus dem Grunde, weil die Bedeutung dieser Brücke für die Privatinteressen der Hauptinteressenten, d. i. für Se. Excellenz Grafen Lamberg und die Firma Werndl's Nachfolger in Unterhimmel in keinem Verhältnisse zu den öffentlichen Interessen stehen und ein Ver¬ kehrsmittel, wie es diese Brücke ist, im Sinne der bestehender Straßengesetze und Verordnungen nur dann als ein öffentliches angesehen werden kann, wenn die öffentlichen Interessen die Privatinteressen überwiegen, was aber in dieser Frage augen scheinlich nicht der Fall ist Der Vertreter der Wehrgrabencommune in Steyr erklärt, dass die Wehrgrabencommune an der Concurrenz unmittelbar nicht theilnehmen kann und will, weil sie ohnedies in Steyr die Steuern und in der Gemeinde Garsten die Umlagen für ihren Grundbesitz bezahlt, weshalb es jedenfalls gerecht und billig ist, dass die erwähnten Gemeinden und nicht die Wehrgrabencommune einen entsprechenden Beitrag zu der Concurrenz leisten. Herr Ignaz Mühlberghuber erklärt, dass er gleichfalls zur Concurrenz nichts beitragen könne, weil er ohnedies die Maut¬ gebüren für sein Kalkfuhrwerk im Stadtgebiete entrichten muss und seine Steuern für sein Kalkbrennergewerbe in der Stadt¬ gemeinde Steyr bezahlt, weshalb jedenfalls die Stadtgemeinde Steyr für die Erhaltung dieser Brücke etwas beitragen soll. Die Vertreter der Stadtgemeinde Steyr und der Unter¬ himmler Werksinhabungen ersuchen um Protokolls=Abschriften. Geschlossen und gefertigt am Obigen. Rudolf Illersperger m. p, Schriftführer. Josef Schweinschwaller m. p. Franz Mayr m. p. Peter Putz m. p. Michael Reselhuber m Dr. Parger m. p. Franz Lang m. p. V. Stigler m. p. Dr. Angermann w. p. Franz Werndl's Nachfolger m. Julius Huber m. p. Karl Peter m. p., städt. Oberingenieur. Ignaz Mühlberghuber m. P. Georg Dellinger m. pKarl Brunner m. p. Ueber dieses Commissions=Protokoll stellt die I. Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Mit Rücksicht auf die von den Vertretern der Stadtgemeinde Steyr im Commissions=Protokolle vom 20. Jänner 1901 erörterten Ver¬ hältnisse und in Genehmigung des dort vertretenen Standpunktes wird von Seite der Stadtgemeinde Steyr zu der Herstellung der sog. schwarzen Brücke über den Steyrfluss ein Betrag von 15% auf Grund eines auch von der Stadtgemeinde Steyr zu ge¬ nehmigenden Kostenvoranschlages betragenden Auslagen bewilligt, jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass dieser Beitrag ein vollkommen freiwilliger ist, ohne irgend eine rechtliche Ver¬ pflichtuug, und dass nur für diese einmalige Herstellung dieser Betrag geleistet, dagegen ein Betrag zur Erhaltung der Brücke nicht gewährt werden kann. Auch spricht sich der Gemeinderath aus den im genannten Protokolle geltend gemachten Gründen entschiedenst dagegen aus, dass diese Brücke nach ihrer Herstellung als öffentliches Verkehrsmittel erklärt wird Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.667. 6. Wird vertraulich behandelt. Das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokolle angeheftet. II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr G.=R. Josef Tureck. 7. Der Herr Referent gibt bekannt, dass sich um die Ver¬ leihung des Stadttheaters für die Saison 1901/1902 drei Be¬ werber gemeldet haben, nämlich: Dorn und Rollenau in Leoben, Stern und Aliprandie in Reichenhall und Robert Guttmann, derzeit Director in Steyr. Da das Theaterpublicum in Steyr mit der gegenwärtigen Direction sehr zufrieden ist, so stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle von einer Ausschreibung der Vergebung des Stadttheaters absehen, und dasselbe auch für die Saison 1901/1902 dem Herrn Director Robert Guttmann unter den bisherigen Bedingungen wieder verleihen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 1401. 8. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet, dass von den zwei vorliegenden Offerten puncto Haftpflichtversicherung das Offert der n.-ö. Landes=Unfall= und Haftpflichtversicherungs=Anstalt be¬ treffend die Haftpflichtversicherung der Stadtgemeinde für Körper verletzungen mit dem Höchstbetrage von 50.000 K bei Ver¬ letzungen einzelner Personen und 200.000 K bei Verletzung mehrerer Personen gegenüber demjenigen der internationalen Unfallversicherungs=Actiengesellschaft in Wien unter den gleichen Bedingungen sich günstiger gestaltet und sich die Jahres=Netto¬ prämie bei ersterer Anstalt um 13 K 75 h niedriger stellt. Bei Abschluss der Versicherung auf die Dauer von 10 Jahren würde seitens genannter Anstalt ein 25½iger, auf die Dauer von * Jahren ein 10%iger Nachlass gewährt werden und würde sich die Netto=Jahresprämie bei 10jährigem Abschlusse auf 50 K 63 h per Jahr reducieren. Die städt. Rechnungs=Kanzlei erlaubt sich daher zu beantragen, es möge das Offert der n.=ö. Landes¬ Unfall= und Haftpflicht=Versicherungsanstalt acceptiert werden und die Versicherung auf die Dauer von 10 Jahren abge¬ schlossen werden. Die Section beantragt, der löbl. Gemeinderath wolle (nach dem Vorschlage der städt. Rechnungs=Kanzlei) das Offert der n.=ö. Landes=Unfall= und Haftpflicht=Versicherungsanstalt als das billigste acceptieren und den Versicherungs=Vertrag zum Ab¬ schlusse bringen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 3289. 9. Die Rechnungs=Kanzlei berichtet über die Einnahmen und Ausgaben im Monate October 1900 wie folgt: 30.537 K 17 h Einnahmen im October 15.917 „ 42 „ Hiezu Cassarest vom Vormonate Gesammt=Einnahmen 46.454 K 59 h 35.544 „ 51 „ Ausgaben im October Cassarest pro November 10.910 K 08 h Der Herr Referent bemerkt hiezu, dass die Cassa=Journale durch die Herren Gemeinderäthe Heindl und Reitter geprüft und richtig befunden wurden. Zur Kenntnis. — Z. 3468. 10. a) Laut Bericht der städt. Rechnungs=Kanzlei betrug im Jahre 1900: 21.983 H 78 L Die Bier=Erzeugung 28.666 „ 18 „ Die Bier=Einfuhr zusammen 50.649 H 96 L Ausgeführt wurden aus dem Stadtgebiete 19.387 „ 55 „ 31.262 H 41 L ergab sich ein Consum in Steyr mit Der Ertrag der Verbrauchs=Umlage betrug: 50.676 K 97 h Für die Erzeugung in Steyr 76.408 „ 90 „ Für die Einfuhr. zusammen. 127.085 K 87 h wovon nach Rückzahlung der ganzen Gebür 51.136 „ 63 „ für die Ausfuhr mit ein Netto=Ertrag verbleibt von. 75.949 K 24 h Die usuellen Entlohnungen der Mautner der Stationen I, II a, III, V, VII und VIII 1.708 „ 15 „ mit 2% hievon ab mit. verbleibt ein Reinertrag per 74.241 K 09 A Die Section beantragt, diesen Bericht zur Kenntuis zu nehmen und die Perceptionskosten für Bier im Betrage von 1708 K 15 h an die Mautner der Stationen 1, Il a. III, V, VII und VIII zu genehmigen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 2412. b) Laut Bericht der städt. Rechnungs=Kanzlei wurde als Verbrauchs Umlage für eingeführte gebrannte geistige Flüssig keiten im Jahre 1900 eingezahlt: 1250 A — A Von den abgefundenen Parteien 1271 Von den nicht abgefundenen Parteien. Einfuhr mit 2 zusammen Hievon ab die Gebüren für Ueberwachung der Verbleibt ein Reinertrag von 2521 A 110„ 2490 A 07 „ 93 4

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