Ratsprotokoll vom 8. Februar 1901

2 Busek, Anton Jäger von Waldau, Karl Wöll; ferner ist in diesem Wahlkörper für das nach Gustav Heyek erledigte Mandat eine Ergänzungswahl auf zwei Jahre vorzunehmen. b) Dass somit im Jahre 1901 die Neuwahl von 9 Gemeinde¬ räthen vorzunehmen ist, und zwar: Für den I. Wahl¬ körper 1, für den II. Wahlkörper 4, für den III. Wahl¬ körper 4; zusammen 9. c) Dass als Wahltage von Seite des Herrn Bürgermeisters bestimmt wurde: Montag der 18. März für den III. Wahl körper, Mittwoch der 20. März für den II. Wahlkörper, Freitag der 22. März für den 1. Wahlkörper und die eventuellen engeren Wahlen an den dem Hauptwahltage folgenden Tagen vorgenommen werden. II. Der löbliche Gemeinderath wolle gemäß § 35 des Gemeinde=Statutes über Vorschlag des Herrn Bürgermeisters folgende Herren in die Wahlcommission wählen u. zw.: Für den 1. Wahlkörper die Herren: Gottlieb Bruckschweiger, Gemeinde¬ rath; Karl Eisner, Buchhalter der Sparcasse Steyr; Wilhelm Melichar, Geschäftsführer; Franz Nothhaft, Kaufmann; Hermann Seidl, Kaufmann. Als Ersatzmänner für eventuelle Verhin¬ derungsfälle: Josef Hiller, Gemeinderath; Hans Millner, Privat. — Für den 11. Wahlkörper die Herren: Jakob Domandl, k. k. Bezirkssecretär i. P.; Karl Engl, Privat; Karl Kattner, Ingenieur: Cajetan Jonasch, gräfl. Lamberg'scher Oberförster; Johann Pranter, k. k. Finanzwach=Obercommissär i. P. Als Ersatzmänner die Herren: David Bachtrog, Adjunet der österr. Staatsbahnen: Johann Hansel, Oberwerkführer i. P Für den III. Wahlkörper die Herren: Julius Haller, Waffenfabriks¬ beamter, Josef Heininger, Uhrmacher; Karl Jäger, Musiklehrer; Hugo Ranner, Fachlehrer; Franz Vögerl, Kleidermacher. Als Ersatzmänner die Herren: Alois Simme, Lehrer; Alfred Moser, Assistent der Sparcasse. Einstimmig nach den Anträgen. Z. 3265. 3. Josef Stuckenberger, Rattenvertilger in Waidhofen a. d. Ybbs, ersucht im Recurswege um Gewährung eines Er ziehungsbeitrages für sein Mündel Gisela Fendt, zuständig nach Steyr. Der Herr Referent bemerkt hiezu, dass der städt. Armen¬ rath in seiner Sitzung vom 11. November d. J. das Ansuchen um einen Erziehungsbeitrag für Gisela Fendt mit dem Bemerken abgewiesen hat, dass die Kindesmutter, wenn sie sich als Dienst¬ magd verdinge, in der Lage sein muss, den verlangten Er¬ ziehungsbeitrag zu leisten und es auch ihre Sache ist, den Kindes¬ vater zur Alimentationsleistung heranzuziehen. Nachdem nun ur Alimentierung eines Kindes zunächst der Vater, dann bei dessen Vermögenslosigkeit die Mutter verpflichtet ist, und erst auch bei Nichtvermögenheit derselben die Heimatsgemeinde einzu¬ greifen hat, in diesem Falle aber der Vater zur Alimentation des Kindes gar nicht herangezogen wurde und auch die Mutter bei ihrer Verdingung als Dienstmagd den Betrag von 6 Kronen aufzubringen vermag, stellt die 1. Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde der Recurs des Josef Stuckenberger als Vormund des minder¬ jährigen Kindes Gisela Fendt wider die Entscheidung des städt. Armenrathes vom 21. November 1900, Z. 19.929, aus den er¬ wähnten Gründen und den vom Armenrathe geltend gemachten Motiven abgewiesen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 25.376. 4. Liegt vor eine Eingabe des Leiters der städt. Gefälls¬ einhebung um Belassung der bisherigen Procententlohnung (2%) an die Mautner für die Einhebung der Bierverbrauchsumlage. In dem Berichte des Amtes wird die Herabsetzung der Perceptions=Entschädigung von 2% auf 1% damit begründet, dass durch die Erhöhung der Verbrauchsumlage auf das Doppelte die Mautner mit 1% in der gleichen Höhe entschädigt werden, wie bisher mit 2%. Mit Rücksicht auf den Umstand, dass durch die Uebernahme der Maut=Gefällseinhebung in eigener Regie der Stadt im Jahre 1900 eine Mehreinnahme von 10.000 K zugegangen ist, hält es das Amt für billig, wenn der löbliche Gemeinderath, Gnade für Recht übend, das Gesuchsbegehren aufrecht vorbeschieden wird, und zwar ausnahmsweise für das Jahr 1900. Der Sectionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht auf den Umstand, als gemäß § 7 des Vertrages mit dem Maut¬ revidenten Herrn Jöbstl die Kosten der Einhebung der Ver brauchsumlage nicht in dem bewilligten Pauschale enthalten sind, sondern dort ausdrücklich bestimmt wurde, dass die mit der Ein¬ hebung dieser Umlagen betrauten Organe in der bisher üblichen Weise und Höhe von der Stadt besonders entschädigt werden und diese Entschädigung bisher mit 2% des auf das eingeführte Bierquantum entfallenden Verbrauchsumlagen=Betrages üblicher¬ weise festgestellt war, so erscheint der Anspruch der Mautner auf 2% der Entschädigung auch derzeit rechtlich begründet, wenn auch die Umlage von 1 K 60 k auf 3 K 60 h bewilligt wurde, und zwar so lange diese Begünstigung dauert, weil die Ent¬ schädigung keine fixe, sondern eine percentuelle ist, welche durch die Erhöhung oder Verminderung der Umlage eben höher oder geringer werden kann. Jedenfalls aber haben die Mautner nur auf 2% der wirklich von ihnen für die Gemeinde einge¬ hobenen Umlagen Anspruch, weshalb nach Ablauf der Geltung der auf 3 K 20 h erhöhten Umlage die Mautner nicht auf jenen Antheil der Umlage Anspruch haben, welcher der Stadt¬ gemeinde Steyr vom Lande als Ersatz des Entganges der Umlage zugesichert wurde. Die 1. Section stellt daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen der Mautner insoweit stattgegeben, dass dieselben auch von der auf 3 K 20 h erhöhten Umlage von dem einge¬ hobenen Betrage 2% als Lohnentschädigung erhalten, jedoch nur insolange, als dieselben diese Umlage auch wirklich für die Stadt¬ gemeinde einheben, während nach Ablauf dieser Zeit ihnen nur 2% des dann weiters wirklich für die Gemeinde eingehobenen Umlagebetrages zukommt, sie dagegen von jenem Betrage keine Entschädigung erhalten, welche das Land der Stadtgemeinde Steyr vergüten wird Einstimmig nach Antrag. — Z. 2819. 5. Der Herr Referent trägt vor: Ueber die seinerzeitige Eingabe der gräfl. Lamberg'schen Güterdirection in Steyr und der Firma Franz Werndl's Nachfolger in Unterhimmel, worin dieselben um eine Beitragsleistung zur Wiederherstellung der durch das Hochwasser im Jahre 1899 zerstörten sog. schwarzen Brücke in Unterhimmel durch die interessierten Gemeinden Steyr und Garsten ansuchte, hat der löbliche Gemeinderath in seiner Sitzung vom 18. Jänner d. I. beschlossen, sich an der Con¬ urrenz=Verhandlung bezüglich dieser Brücke durch die Herren Bemeinderäthe Dr. Angermann, V. Stigler und Franz Lang zu betheiligen, dagegen die Beschlussfassung wegen einer eventuellen Beitragsleistung für die Reconstruction dieser Brücke bis zur Beendigung der Concurrenzverhandlung zu vertagen. Diese Concurrenz=Verhandlung hat nun am 22. Jänner d. J. statt¬ gefunden, worüber folgendes Protokoll vorliegt: Protokoll aufgenommen am 22. Jänner 1901 in Unterhimmel über die Eingabe der gräfl. Lamberg'schen Güterdirection und der Walz¬ werk, Draht= und Nägelfabrik Franz Werndl's Nachfolger in Unterhimmel behufs Feststellung eines Concurrenz=Verhältnisses wegen Bestreitung der Kosten zur Reconstruction der sogen. „Schwarzen Brücke" über den Steyrfluss. Von Seite der Gemeindevorstehung Garsten wurden zur heutigen commissionellen Verhandlung Nachstehende als Interes¬ senten eingeladen, u. zw.: 1. die Stadtgemeinde Steyr; 2. die Firma Franz Werndl's Nachfolger; 3. die gräflich Lamberg'sche Güter=Direction; 4. die Wehrgraben=Commune; 5. die Firma Frühmann und Brunner; 6. Herr Ignaz Mühlberghuber: 7. „ Franz Haslinger, Wirt, als Grundpächter in Unterhimmel; 8. Herr Julius Huber, Zimmermeister, als Sachverständiger; 9. „ Oberingenieur Karl Peter Zur Verhandlung sind erschienen: Für die Gemeinde Garsten: Herr Bürgermeister Jos. Schwein¬ schwaller, als Commissionsleiter und die Gemeinderäthe Herren Michael Reslhuber, Franz Mayer und Peter Putz; für die Stadtgemeinde Steyr: Herr Vicebürgermeister Franz Lang und die Gemeinderäthe Herren Victor Stigler und Dr. Franz Angermann; für die gräflich Lamberg'sche Güterdirection: Herr Dr. Johann Parger; für die Firma Franz Werndl's Nachfolger: Herr Victor Werndl; für die Wehrgrabencommune: der Obmann Herr Georg Dellinger, und von den Interessenten: für die Firma Frühmann und Brunner: Herr Karl Brunner, Herr Ignaz Mühlberghuber; und als Sachverständige die Herren Julius Huber und Karl Peter. Die Commission hat sich um 9 Uhr vormittags an Ort und Stelle bei der schwarzen Brücke zusammengefunden, das Object wurde einer Besichtigung unterzogen und die beiden Herren Sachverständigen erklärten, dass eine Reconstruction, bezw. Neuherstellung in nächster Zeit absolut nothwendig ist, da die Brücke durch die Hochwasserschäden der Jahre 1897 und 1899 bedeutend gelitten hat und deren alter Bauzustand eine Neu¬ herstellung nothwendig macht, zudem jetzt schon diese Brücke für allzuschweres Fuhrwerk über 1500 kg. Ladung nicht mehr passierbar ist. Die Sachverständigen erklären, dass mit Rücksicht auf die Verwendbarkeit einzelner Constructionstheile der jetzigen Brücke die approximativen anzunehmenden Kosten der Neuher¬ stellung sich auf eirea K 16000 belaufen dürften; der genaue Kostenanschlag kann erst gelegentlich der von der Behörde fest¬ zusetzenden Baucommission vorgelegt werden. Nach Besichtigung an Ort und Stelle begab sich die Commission in das Gasthaus des Herrn Windischbauer in Unterhimmel und wurde dort die Verhandlung über die Frage der Bildung eines Concurrenzverhältnisses unter den anwesenden Interessenten und die Auftheilung der Kosten der neuen Brücken¬ herstellung eröffnet. Die Vertreter der gräflich Lamberg'schen Güterdirection und der Firma Franz Werndl's Nachfolger geben zu Protokoll: „Nachdem das öffentliche Interesse an dem Bestande einer Brücke über die Steyr an der Stelle unserer heutigen Privat¬ brücke mit Rücksicht darauf, dass dieselbe die einzige Verbindung über die Steyr zwischen der Stadtgemeinde Steyr und der Gemeinde Garsten ist, unverkennbar ein bedeutendes ist, so erscheint es gerechtfertigt, dass die beiden genannten Gemeinden an der nothwendig gewordenen Wiederherstellung dieser Brücken verbindung sich entsprechend betheiligen. Wir erachten in diesem Sinne die gleichmäßige Auftheilung der Reconstructionskosten für begründet und beantragen, dass je ein Viertel dieser Kosten a) von der Stadtgemeinde Steyr, b) von der Gemeinde Garsten c) von der Firma Franz Werndl's Nachfolger und d) von dem gräfl. Lamberg'schen Werke in Unterhimmel getragen werde. In leicher Weise sollen nach unserer Ausicht auch die Kosten der ünftigen Erhaltung der Brücke, welche dann öffentliches Objeet würde, repartiert werden. — Sollte auf diesen unseren Antrag

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