Es werde der Werndlgasse 2 wohnhafte am 26. Feb. 1838 geb. bisher nach Losenstein zuständige Waffenfabriksarbeiter Josef Gsöllpointner auf Grund des § 20 des Gesetzes von 5. September 1896 RGBl. Nr. 222 und mit ihm gemäß den Vorschriften der §§ 11 u 12 des Gesetzes vom 3 Dezember 1863 RGBl. Nr. 105 seine Ehegattin Maria und sein noch mj. 1878 geb. Sohn Anton in den Gemeindeverband der Stadt Steyr aufgenommen, während die übrigen Kinder des Genannten nämlich Josef, Anna, Karl, Therese, Leopold u. Aloisia ihre bisherige Zuständigkeit beibehalten bzw. in den Heimatsverband der Stadt Steyr nicht aufgenommen werden, weil sie zur Zeit der Ersitzung des Heimatsrechtstitels duch den Vater schon großjährig waren. Einstimmig nach Antrag Z. 44Z.
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