Dienstleistung in dieses Diurnum gekommen sind, ist die Sektion auch mit Bezug auf die Äußerungen des Kanzlei-Direktors und des Herrn Stadtsekretärs welche sich gegen die nachgesuchte Bewilligung aussprechen, nicht in der Lage auf diese Bewilligung einzugehen und stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Gesuche des Michael Etz, städt. Kanzleigehilfen um Erhöhung seines Diurnums vorläufig keine Folge gegeben. Der Vorsitzende Verificatoren Schriftführer
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