2 II. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 4. Die städt. Rechnungskanzlei berichtet über die Einnahmen und Ausgaben in den Monaten August und September 1900 wie folgt: 40.401 K 05 h Einnahmen im August Cassarest vom Vormonate. 10.578 „ 28 „ Gesammt=Einnahmen 50,979 K 31 h. Ausgaben im August 38.174 „ 39, Cassarest pro September 12.804 K 92 h Einnahmen im September 86.747 „ 64„ Zusammen 99.552 K 56 Ausgaben im September 83.635 „ 14 Cassarest pro October 15.917 K 42 h. Der Herr Referent gibt bekannt, dass die Cassajournale durch die Herren Gemeinderäthe Mathias Perz und Josef Tureck geprüft und richtig befunden worden sind. Zur Kenntnis. — Z. 25.740. 5. Der Herr Referent gibt bekannt, dass der Herbstmarkt 1900 eine Einnahme von 2083 K 66 h ergab, was zur Kenntnis genommen wird. — Z. 22.76:. 6. Das Amt berichtet, dass die Versicherungs=Polizze Nr. 22.039 der internationalen Unfallversicherungs=Actiengesell¬ schaft in Wien über die abgeschlossene Haftpflichtversicherung mit 13. Februar d. I. abläuft. Der Here Referent bemerkt hiezu, dass bezüglich der Haft¬ pflichtversicherung gestern ein zweites Offert eingelangt sei, welches wegen Kürze der Zeit nicht geprüft werden konnte und beantragt die Vertagung dieser Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung. Einstimmig nach Antrag. — Z. 189. 7. Frau Natalie Fritz kündigt die Miete des Verschlei߬ gewölbes Nr. 13 in der Oelberggasse ab 1. November 1900 auf ein halbes Jahr. Die Section beantragt, diese Kündigung zur Kenntnis zu nehmen und die Wiedervermietung des Gewölbes auszuschreiben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 22 759. 8. Franz Buchmayr, Fachlehrer in Linz, ersucht um Nach lass des für den Monat Jänner 1901 schuldigen Wohnzinses unter Hinweis auf sein vielseitiges gemeinnütziges Wirken in Steyr und mit Rücksicht darauf, dass er im Jänner 1901 in Steyr kein Quartiergeld mehr bezog. Die Section beantragt, dem Gesuchsteller ausnahmsweise die Zahlung des rückständigen Mietzinses sammt Nebengebüren per 34 K 60 h zu erlassen. Einstimmig nach Antrag. 3. 795. 9. Amtsbericht. Das gefertigte Amt berichtet, dass seitens der hiesigen k. k. Steuerbemessungsbehörde für von der hiesigen Arbeiterschaft der Waffenfabriks=Gesellschaft in den letztvergangenen drei Jahren bezogenen Zinsen aus dem sogenannten Baufonde an Rentensteuer insgesammt der Betrag von 826 K 36 h vor¬ geschrieben wurde, von welchem Betrage die auf die einzelnen Steuerpflichtigen entfallenden 60% Gemeindeumlagen zu be¬ rechnen und einzuheben wären. Nachdem in der Vorschreibungs¬ tabelle unter diesen Steuerträgern ein großer Theil (318 Parteien) mit einer Rentensteuer von je 20 h bis 2 h aufscheint und viele derselben in Steyr nicht mehr domicilieren, ersucht das gefertigte Amt mit Rücksicht auf die Vereinfachung des Geschäftsganges un die Geringfügigkeit der von den genannten Parteien einzuheben den Gemeindeumlagen, es möge von der Vorschreibung und Ein¬ hebung der von diesen 318 Parteien von einer denselben vorge¬ schriebenen Reutensteuer unter 20 h zu berechnenden Gemeinde¬ umlage Abstand genommen werden. Der betreffende Betrag an Rentensteuer beziffert sich auf 31 K 48 h, von welchem Betrage die Gemeindeumlage 18 K 88 h betragen würde. — Städtische Rechnungskanzlei Steyr, am 20. December 1900. — Jandaurek. Gumpelmayr. Die Section beantragt: Mit Rücksicht auf die Gering¬ fügigkeit des Betrages, der in manchen Fällen die Kosten der Drucksorten nicht erreicht, wolle der löbliche Gemeinderath be¬ schließen: Es sei von der Einhebung der bezeichneten Umlagen im Betrage von 31 K 48 k Umgang zu nehmen. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 26 051. 10. Die Gesellschaft der Musikfreunde in Steyr bittet um Beheizung und Beleuchtung der Unterrichtslocale in der Bürger¬ schule und in der Realschule. Der Sectionsantrag lautet: Mit Rücksicht darauf, dass der Musikverein sich die unentgeltliche Ausbildung jugendlicher Per¬ sonen in Musikgegenständen zur Aufgabe macht, wolle der löbliche Gemeinderath beschließen: Es sei dem vorliegenden An uchen für diesen Winter Folge zu geben. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 523 11. a) Der Gabelsberger Stenographen=Verein bittet um eine Subvention für das Jahr 1901 Die Section beantragt die Gewährung eines Betrages von 100 K, was einstimmig angenommen wird. — Z. 22 807. b. Die k. k. Oberrealschul=Direction in Steyr bittet um Wiederbewilligung einer Subvention für die Schülerlade pro Schuljahr 1900/1901. Die Section beantragt die Gewährung eines Betrages von 200 K, was einstimmig angenommen wird. — Z. 25.480. e) Der Verein „Südmark“ in Graz bittet um eine Unter¬ stützung. Die Section beantragt die Gewährung einer Unterstützung von 40 K, was einstimmig angenommen wird. — Z. 1285. d) Der Ausschuss des o.-ö. Kunstvereines in Linz ersucht um Abnahme eines Antheilscheines im Betrage von 4 fl. 20 kr. Die Section beantragt, diesem Ansuchen Folge zu geben, was einstimmig angenommen wird. — Z. 24.928. III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Viee¬ bürgermeister Franz Lang. 12. Der Herr Referent verliest folgende Eingabe: Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Die über den Steyrfluss von Unterhimmel nach Steyr führende sogenannte schwarze Brücke welche seinerzeit Herr Franz Werndl, Werksbesitzer in Unter¬ himmel, erbaut hat, und die seither in unseren gemeinschaftlichen Besitz übergegangen ist, ist nunmehr, insbesondere infolge des Hochwassers vom Jahre 1899 so schadhaft geworden, dass eine gründliche Reconstruction derselben nothwendig geworden ist. Die Kosten derselben werden vom Zimmermeister Herrn Julius Huber mit über 17.000 K veranschlagt und sind daher so be¬ deutend, dass die Gefertigten entschlossen sind, diese ihre Privat¬ brücke, die für sie seit der Errichtung der Steyrthalbahn nicht mehr von besonderem Belange ist, aufzulassen und zu demolieren, wenn nicht die Stadtgemeinde Steyr und die Gemeinde Garsten, welche beide für ihren gegenseitigen Verkehr an dem Bestande einer Brücke dort zweifellos großes Interesse haben, in ein ent¬ sprechendes Concurrenz=Verhältnis mit uns behufs Bestreitung der Kosten der jetzt und künftig nothwendigen Reconstructionen und Reparatur der Brücke eintreten. Demgemäß erlauben wir uns hiermit die gleichzeitig auch an die betheiligte Nachbar¬ gemeinde gerichtete Anfrage zu stellen, ob die löbliche Stadt¬ gemeinde=Vorstehung hiezu geneigt ist, wonach wir bejahenden Falles eine gemeinschaftliche Zusammentretung zum Zwecke der Concurrenzberathung proponieren würden. Mit der Bitte um baldgefällige Erledigung vorliegender Zuschrift zeichnen: Für die gräfl. Lamberg'sche Güterdirection: Dr. Parger. Franz Werndl's Nachfolger in Unterhimmel. Die Aeußerung des Amtes hierüber lautet: Was vor Allem die Herstellung dieser Brücke betrifft, so ist durch die in Abschrift beiliegende Entscheidung des k. k. Bezirksamtes Steyr vom 26. August 1865, Z. 1373, erwiesen, dass dem Herrn Franz Werndl, Werksbesitzer in Unterhimmel, die Anlage einer neuen Fahrstraße in Unterhimmel durch die Au bis zur Steyr, dann die Erbauung einer neuen Fahrbrücke über den Steyrfluss zwischen der Unterhimmel=Au und dem städt. Mautschranken in Aichet, sowie die Herstellung einer Verbindungsstraße von der neuen Brücke zur Gmundener Commercialstraße bewilligt worden ist. Diese Bewilligung basiert auf den Inhalt der Commissions¬ Protokolle vom 5. Juni 1863 und vom 7. Jänner 1865, aus welchen leider hervorgeht, dass die Verbindlichkeiten des Herrn Franz Werndl, welche er anläßlich der Erbauung der Brücke dritten Personen gegenüber übernommen hat, sich nur insolange erstrecken, als er die Brücke für sich benöthigt, und dass sie auf¬ zuhören haben, wenn er die hergestellte Brücke für sich nicht mehr benöthigt. Mit Rücksicht hierauf dürfte Herr Franz Werndl im Rechtswege nicht dazu verhalten werden können, auch weiterhin allein, bezw. in Verbindung mit der Herrschaft Steyr diese Brücke zu erhalten. Eine andere Frage ist es, ob Franz Werndl und die Gutsherrschaft berechtigt sind, die Brücke zu sperren und zu demolieren, denn diese Brücke ist schon länger als 30 Jahre dem freien allgemeinen Verkehr überlassen, so dass jedermann frei und ungehindert dieselbe zum gehen, fahren und reiten be¬ nützen konnte, weshalb die Offenhaltung der Brücke im Klags wege wohl zu erzwingen sein dürfte. Damit ist aber die Frage der künftigen Erhaltung nicht gelöst und wer und in welchem Ausmaße die einzelnen Interessenten zur ferneren Erhaltung der Brücke beizutragen haben, es ist damit auch nicht die wahr¬ scheinlich bald entstehende Frage beantwortet, was zu geschehen hätte, wenn die Brücke aus Sicherheitsgründen behördlicherseits abgesperrt werden müßte. Es ist durch den beiliegenden Ausweis des Mauteontrolors nachgewiesen, dass der Verkehr über die fragliche Brücke nach Steyr ein nicht unbedeutender ist. Nach den Mauteinnahmen zu urtheilen, gehen täglich circa 18 zwei¬ spännige Fuhren über dieselbe, von welchen freilich mehr als die Hälfte auf Franz Werndl, die gräfl. Lamberg'sche Brettersäge, Mühlberghuber und Frühmann & Brunner entfallen. Ueberdies vermuthet die Mautaufsicht, dass der Weg, der von dieser Brücke weg links vom Kalkofen beim Schaftstadl vorbeiführt, häufig zu Mautumgehungen verwendet wird, woraus geschlossen werden muss, dass die Frequenz der Brücke eine noch stärkere ist. Wie aus der Aeußerung des städt. Bauamtes vom 15. September 1900 hervorgeht, sind wohl die im Besitze der Wehrgraben¬ Commune als auch der Herrschaft Steyr befindlichen Grundstücke in der Unterhimmel=Au zumeist an Bewohner der westlichen Vorstädte Steyrs verpachtet, welche die fragliche Brücke unbedingt brauchen, das heißt ohne derselben in der Bewirtschaftung der Pachtgründe schwer beeinträchtigt wären. Mit Rücksicht darauf, dass die Stadtvertretung berufen ist, die Interessen der Be wohner der Stadt zu wahren, halte ich es für nothwendig, dem Ausinnen der Gesuchsteller näherzutreten und sich nach Lage der Sache und dem Ergebnisse der in Aussicht genommenen Be¬ sprechung selbst zu einer den Verhältnissen angemessenen Beitrags¬ leistung für die Wiederherstellung der Brücke, jedoch ohne sich dadurch für die Zukuuft irgendwie zu binden, also für dieses eine Mal zu verpflichten. Der Sectionsantrag lautet: In Erwägung, dass ein Theil der Bewohner der westlichen Vorstädte ein Interesse an der Er¬ haltung dieser Verkehrsanlage hat, beantragt die Seetion: Der löbliche Gemeinderath möge im Prineipe die Zustimmung er¬ theilen, dass zur Herstellung der sogenannten schwarzen Brücke
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2