Steinpflasterung und Steinsatz 2c. geleistet werden musste, sondern auch in der ganzen Länge des Wehreinbaues eine fundierte Mittelmauer erforderlich war, welche Gesammtkosten sich nach approximativer Berechnung auf 11.425 K belaufen, in der Ab¬ rechnung jedoch nicht separat ausgewiesen erscheinen. (Beilage 8. Für die Eigenthümer des Gsangwerk=Wehres bedeutet diese Herstellung einen außerordentlichen Vortheil, nachdem das be stehende Holzwehr in der Länge von 30 m durch eine stabile Betonconstruction ersetzt wurde, somit deren in absehbarer Zeit erforderliche Neuherstellung, wenn auch in Holzconstruction, nicht nur erspart wurde, sondern auch deren fortwährende Instand¬ haltung nunmehr entfällt und als Bestandtheil des Schutzdammes an die Concurrenz übergeht; es daher nicht unberechtigt wäre, diese Wehrbesitzer im Sinne des § 44 des o.=ö. Wasserrechts¬ gesetzes zu einer ihrem Interesse gleichkommenden einmaligen Beitragsleistung zu den Herstellungskosten dieses Wehrtheiles heranzuziehen. Ferner war es nothwendig, das am Ende des fertiggestellten Schutzdammes (siehe Situationsplan) bestehende Taloudpflaster umzulegen, um es an die neue Anlage anzupassen, was laut beiliegendem Kostenvoranschlag, Beilage 4, einen Betrag von 918 K erforderte. Stadtbauamt Steyr, am 30. November 1900. Sonach stellt der Herr Referent namens der Section fol¬ genden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, dass bei der hohen k. k. Statthalterei um Collaudierung der Arbeiten des fertiggestellten Schutzdammes angesucht werde, weiters, dass die ausgewiesenen Mehrkosten des Baues von 21.446 K 25), bei derselben an die interessierten Factoren zur Tragung aufge¬ theilt werden sollen und so dieser Abgang seine Deckung finden möge. Weiters wolle der löbliche Gemeinderath dem Stadt¬ Endlich kommen hiezu die Kosten der zur Sicherung des nach dem Hochwasser vom 13. und 14. September 1899 zerstörten Ufers und der dortselbst bestehenden Wohngebäude seitens der Stadtgemeinde sofort ausgeführten dringenden Schutzarbeiten, als: Theilweise Anschüttung des tief ausgekolkten Geländes, Herstellung eines pilotierten Fangdammes beim Kuglfang zur Verhinderung eines neuen Einbruches, schließlich die Ausführung von Faschinen¬ Traversen sammt aller Arbeit und Materiale, für welche laut Ausweis der städtischen Buchhaltung, Beilage 5, ein Betrag von 4569 K 72 k verausgabt wurde. Aus der Zusammenstellung der Gesammtkosten des Schutz¬ dammes, Beilage 6, ist nicht nur die vergleichsweise Darstellung der Kosten nach Offert und Abrechnung, sondern auch alle Mehr¬ oder Minderkosten in den einzelnen Posten ersichtlich; hiernach beträgt der Gesammtkostenaufwand 101.446 K 25 k, welchem eine Bedeckung von 80.000 K gegenübersteht, so dass sich ein unbedeckter Abgang von 21.446 K 25 k ergibt. Stadtbauamt Steyr, am 14. December 1900. Karl Peter m. p, städt. Oberingenieur. Weiters verliest derselbe folgende Zusammenstellung der Gesammtkosten des Schutzdammes im Eysnfeld in Steyr. Karl Peter m. p, städt. Oberingenieur. ingenieur Herrn Karl Peter für die durch die Bauaufsicht bei der Herstellung des Hochwasserschutzdammes geleistete außerordent¬ liche Mühewaltung seine Anerkennung zum Ausdrucke bringen. Nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren Ge¬ meinderäthe Huber, Schönauer, Stigler und Dr. Angermann, sowie der Herr Referent betheiligen, wird der Antrag der Section einstimmig angenommen. — Z. 25.405. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung.
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