würdig als er nur u. zw. seit März 1898 ein Taggeld von 1 f 50 x also jährlich 547 f 50 x bezieht, während sein Amtsvorgänger einen Gesamtjahresbezug von 1180 f hatte. Die Spitalscommission stellt daher den Antrag, der löbliche Gemeinderath möge dem Kanzleigehilfen Alois Gmainleitner unter Anerkennung seiner ersprießlichen Dienstleistung eine außerordentliche Renumeration von 200 Kronen bewilligen. II. Mit Rücksicht auf die außerordentlich großen Mehrarbeiten infolge der bevorstehenden Reichsrathswahl, insbesonders aber mit Rücksicht auf die umfangreiche Arbeit für die Volkszählung, welche in den
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