im Bruderhause und als Armenvater durch 10 Jahre im Interesse der Humanität wirkte, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Heinrich Exl im Sinne des Gemeinderaths beschlusses vom 4. März 1898 das Bürgerrecht der Stadt Steyr ##ges in Anbetracht seiner Mittelosigkeit mit Nachsicht der Taxe verliehen. Einstimmig nach Antrag Z. 16953. Nach Erledigung der Tagesordnung stellt Herr G.R. Stigler an den Herrn Bürgermister die Anfrage in welcher Form die 10 x Landesbierumlage eingehoben wird und ob darüber schon Verhandlungen
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