Ratsprotokoll vom 31. August 1900

7. Das Bürgermeisteramt Gradlitz bittet um eine Unter¬ stützung für die dortigen Abgebrannten. Die Section beantragt die Gewährung eines Betrages vol 40 Kronen, was einstimmig angenommen wird Z. 17.050. 8 Die Verlagsbuchhandlung A. Hartleben in Wien offerier das Werk: „Oesterreich auf der Welt=Ausstellung Paris 1900 zum Ankaufe Der Sections=Antrag lautet: Nachdem bei der Pariser Welt=Ausstellung die Stadt Steyr durch das Gewerbe selbst ver treten ist, so beantragt die Section den Ankauf dieses Werkes für das städtische Museum um den offerierten Betrag von 15 Kronen G.=R. Stigler stellt den Zusatzantrag, dass das Herr bezeichnete Werk durch eine hiesige Buchhandlung bazogen werden soll, wenn sich der Preis dadurch nicht erhöht hierauf wird der Antrag der Section mit dem Zusat antrage des Herrn G.=R. Stigler einstimmig angenommen. Z. 17.091. III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice bürgermeister Franz Lang 9. Der Herr Referent trägt vor In der Sitzung des Gemeinderathes vom 11. Mai 190 wurde beschlossen, wegen Einführung des Auerlichtes bei den Straßenbeleuchtung mit der Gasgesellschaft in neuerliche Ver handlung zu treten das Amt hat diesen Beschluss durch eine am 30. Juni d. J. unter Zahl 10.350 an die Direction des Gaswerkes in Stey gerichteten Note entsprochen, worauf der Herr Director des Gas werkes im Bureau des Herrn Bürgermeisters erschienen ist und die principielle Bereitwilligkeit seiner Gesellschaft zur probeweisen Einführung der Auerbeleuchtung im Stadtgebiete zusagte Die Einführung der Auerbeleuchtung bedingt jedoch die Umänderung beziehungsweise Auswechslung der vorhandenen Straßenlaternen, wodurch per Stück 20 Kronen Kosten erwachsen Die Gasgesellschaft erklärt sich nun bereit, die Hälfte diese Kosten zu tragen, wenn die Stadtgemeinde die andere Hälfte derselben übernimmt Bezüglich der Ausdehnung der Umwandlung wurde der Vorschlag gemacht, vorerst das Auerlicht in die Laternen am Stadtplatz, Enge und Bahnhofstraße bis zum Bahnhofe einzuführer Auf der unteren Ennsbrücke wäre der Versuch nur bei Laterne zu machen, da es zweifelhaft ist, ob sich die Auf einer von Auerbrennern wegen der dort stets eintretender stellung tarken Erschütterung überhaupt empfiehlt. Der löbliche Gemeinderath wird gebeten, bezüglich der Kostenübernahme und der Ausdehnung der Uebernahme Beschluss zu fassen. Nach § 26 des Gasvertrages ist zwar die Gasgesellschaft verpflichtet, eine Gasbeleuchtungsart, welche durch längere un¬ trügliche Erfahrungen sich als practisch bewährt hat, bei allen übrigen Eigenschaften entweder ein helleres Licht liefert, oder wohlfeiler wäre, als die jetzige Gasbeleuchtung, auf ihre Kosten binnen drei Jahren einzuführen, und es tritt in diesem Falle, venn nöthig, eine durch schiedsrichterlichen Spruch festzusetzende verhältnismäßige Preisherabsetzung oder Preiserhöhung für die Beleuchtung ein. Da aber die Gasgesellschaft auf den theilweisen Ersatz der Kosten der Wiederherstellung des früheren Zustandes verzichtet, wenn sich die neue Beleuchtungsart nicht bewähren sollte und eine Preiserhöhung für die Beleuchtung nicht eintreten wird, is es doch der Ueberlegung wert, ob auf das Auerbieten der Gesell¬ schaft nicht einzugehen ist. Der Sectionsantrag lautet: Mit Rücksicht darauf, dass für die Beleuchtung mit Auerbrenner von Seite der Gasanstalt keine Erhöhung des Preises eintritt und weiters auch hier die etwaige Umänderung in den alten Stand der Beleuchtungsanlage auf die vertragsmäßige Entschädigung für die Hälfte der Kostel von Seite der Gasanstalt die Verzichtleistung erklärt wurde, be¬ antragt die Section: Der löbliche Gemeinderath wolle die Um¬ änderung der Gaslaternen am Grünmarkt, Stadtplatz, Enge, Bahn hofstraße, Kirchengasse, Gleinkergasse und Sierningerstraße bi Nr. 65 für Auerlicht genehmigen und die Kosten für circa 0 Laternen à 10 Kronen, somit 500 Kronen aus Post XVI „außerordentliche Bauführungen“ bewilligen. derr G.=R. Stigler bemerkt, die Einführung des Auerlichtes sei wünschenswert und wurde auch in allen größeren Städter eingeführt, nur glaube er, dafs diese Beleuchtungsart nicht in dem beantragten Umfange bleiben wird, sondern dass auch die übrigen Stadttheile hierum ersuchen werden. Weiters finde er den Beitrag der Gemeinde für zu hoch, da durch das Auerlich doch eine 20% Gasersparnis zu Gunsten der Gasfabrik eintritt. der Herr Referent erwidert, die 20% Gasersparung trett bei Privaten ein, nicht aber bei den öffentlichen Straßenlaternen weil die letzten so construiert sind, dass das Licht auch bei Tag brennen muss, um das Anzünden der Laternen zu ermöglichen, außerdem müsse in Betracht gezogen werden, dass ein etwaige¬ Ersparnis an Gas wieder durch den Verbrauch der Glühkörper ausgeglichen wird In anderen Städten, wo Auerlicht eingeführt ist, habei die Gasanstalten für die Brennstunde sogar um 1½ kr. mehr verlangt. Da unn hier eine Erhöhung der Beleuchtungskosten nicht intrete, so hat sich die Section veranlasst gesehen, an den Kosten der Umänderung der Straßenlaternen zu partieipieren, was edenfalls günstiger sei, als eine Preiserhöhung des Lichte¬ derr G. R. Tureck ersucht, dass auch die Fabriksstraße in die neue Beleuchtungsart einbezogen werde. 3 Herr G.=R. Schönauer schließt sich dem Ansuchen des Herrn G.=R. Tureck an und stellt den Zusatzantrag, dass noch 10 Straßen¬ laternen in der Fabriksstraße in die neue Beleuchtung einbe zogen werden. ierauf wird der Antrag der Section mit dem Zusatz¬ des Herrn G.=R. Schönauer einstimmig angenommen. intrag V. Section. Referent: Sections=Obmann Herr G.=R. Tomit Frau Herr G.=R. Schönauer entfernt sich 10. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: Di Kindergärtnerin Fräulein Marie Tumlirz hat in der Eingabe vom 23. Juli 1900 darum ersucht, die Gemeindevertretun möge den hiesigen, von ihr geleiteten Kindergarten in die städt. Verwaltung übernehmen und die Gesuchstellerin an dieser Anstalt zur städt. Kindergärtnerin ernennen, weil dem Kindergarten als eine Privatanstalt der Vorwurf gemacht werde, dass die religiöse Erziehung der Kinder zu wenig berücksichtigt werd Der k. k. Stadtschulrath Steyr hat dieses ihm competenz¬ näßig überreichte Ansuchen zur weiteren Beschlussfassung mit dem Beifügen abgelehnt, dass sich derselbe in seiner Sitzung von 31. Juli d. J. über dieses Ansuchen ablehnend ausgesprocher hat, da zwingende Gründe für die Eingehung auf den gemachten Vorschlag nicht vorhanden sind. Die IV. Section hat sich nach Berathung dieses Gegenstandes Stadtschulrathes vollkommen ange der Anschauung des k. k. schlossen und stellt daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderatl möge beschließen, es sei das vorliegende Ansuchen als unbe¬ gründet abzuweisen. Wird einstimmig angenommen, Z. 16.030 11. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: Seit 24. April 1891 besteht hier eine von der bestandener Gremialkrankencassa in Stadt Steyr errichtete Stiftung mit einen Capitale von 8000 fl. Papierrente, deren Erträgnis hauptsächlich für Mitglieder der Gremialkrankencassa in Steyr zu verwenden war. Das Verleihungsrecht stand dem Vorstand der Gremial krankencassa zu, und es war die das Stiftungsvermögen bildend Obligation „auf die Gremialkrankencasse in Steyr nomine der Stiftung für Kranke oder erwerbsunfähige Krankencassamitglieder vinculier Die im Jahre 1893 durch die k. k. Statthalterei erfolgte Auflösung der Gremialkrankencassa in Steyr machte selbstverständlick lenderungen der Stiftsbriefbestimmungen nothwendig, die in vorliegenden Nachtrag zum Stiftbriefe vom 24. April 1891 hren Ausdruck finden Die Errichtung dieses nothwendigen Stiftsbriefnachtrages verzögerte sich deshalb, weil das Handelsgremium eine Ver¬ einigung dieser mit einer anderen ähnlichen Stiftung und eine beschränkung des Kreises der Anspruchsberechtigten anstrebte welchem Begehren wiederholt seitens der o.=ö. Statthalterei ent gegengetreten worden ist, weil dasselbe mit den Stiftsbriefbe stimmungen nicht übereinstimmend befunden werden konnte Endlich ist eine Form gefunden worden, durch welche so¬ wohl den Anforderungen der Stiftungsoberbehörde als auch den Wünschen des Handelsgremiums Rechnung getragen ist Der Stiftsbriefnachtrag lautet Nachtrag zum Stiftbriefe vom 24. April 1891 über die Stiftung der bestandenen Gremialkrankencassa in Steyr zur Unterstützung verarmter Cassamitglieder Nachdem die Gremialkrankencassa in Steyr mit dem Erlasse der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 17. November 1893, Z. 16.577/II, aufgelöst worden ist, setzen wir gefertigten Vertreter der Stadt¬ gemeinde Steyr und des Handelsgremiums in Steyr in Ansehung obiger Stiftung folgende durch die Auflösung der Gremialkranken casse bedingten Abänderungen des Stiftsbriefes vom 24. Apri 1891 fest. I. Zum Genusse der Stiftung berufen sind vor allen diejenigen Personen, welche am 15. Februar 1890 Mit glieder der Gremialkrankeneasse in Steyr, gleichgiltig velcher Art, waren, welche Personen in dem dem Stift briefe vom 24. April 1891 angehefteten Mitgliederver zeichnisse namentlich angeführt sind In zweiter Reihe gewesene Mitglieder der bestandener Krankencasse überhaupt, und 3 in dritter und letzter Reihe Mitglieder des Handels standes in Steyr II. Die Stiftlinge werden aus den Stiftungsrenten mit Be trägen von höchstens 40 Kr., schreibe vierzig Kronen, in einem Monate in dem Falle betheilt, als sie wegen Krank heit oder Alters erwerbsunfähig sind, mag die Erwerbe unfähigkeit eine dauernde oder blos zeitliche sein I Das Recht, Unterstützungen gemäss den obigen Bestimmungen zu verleihen, steht der Stadtgemeindevorstehung (Bürger meister und Gemeinderath) Steyr im Einvernehmen mi dem jeweiligen Ausschusse des Handelsgremiums in Steyr zu Sollte ein Einvernehmen zwischen der Stadtgemeinde vorstehung und dem Gremialausschusse binnen angemessene Frist nicht zustande kommen, so übergeht in dem besonderen Falle das Verleihungsrecht an die k. k. o. ö. Statthalterei IV Die mangels berechtigter Anwärter in einem Jahre nich oder nicht zur Gänze zur Vertheilung gelaugenden Stiftungs renten sind in dem nächstfolgenden oder in den späteren Jahren bestimmungsmäßig zu verwenden. Das Stiftungsvermögen liegt in der ... obligation * ddto. Wien, am über vinculiert an Nr. * die Stadtgemeinde Steyr der Stiftung der bestandenen Gremial krankeneassa in Steyr zur Unterstützung von gewesenen Casse mitgliedern, beziehungsweise Mitgliedern des Handelsstandes

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