Ratsprotokoll vom 20. Juli 1900

und daselbst bis zu ihrem Lebensende etwas besser als üblich verpflegt und für ihr Betreuung entsprechend gesorgt werde. Unter besserer Verpflegung versteht sie frischen Indischen Kaffee, unter Betreuung eine außergewöhnliche Pflege, weil sie nicht imstande ist, sich ohne Hilfe an- und auszukleiden, nicht allein zu gehen vermag und auch des nachts einer Wärterin nicht ganz enthraten kann. Außer diesem Allen erbittet sie sich noch eine monatliche Zahlung von 2 f um in der Lage zu sein, ihre sonstigen kleinen Lebensbedürfnisse zu bestreiten und bedingt sich, dass sie den Fall einer ansteckenden Krankheit ausgenommen nicht ins Krankenhaus gebracht werden dürfe, sonder auch im Krankheitsfalle im Armenhause freie ärztl. Behandlung, den freien Bezug der Medikamente ec. erhalten

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