Ratsprotokoll vom 20. Juli 1900

Nachdem von Seite des Amtes gegen die Ertheilung der Ehebewilligung an die Bittsteller nichts eingewendet wird, stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschliessen: Mit Rücksicht darauf, dass die Gesuchsteller durch die erfolgte Anstellung von zwei bereils schon verehelichten Wachleuten in ihren durch den Nachtag zur Dienstesinstruktion von 21. September 1885 Z 132 Prs. zustehenden Rechte auf Verehelichung verletzt erscheinen würden, dass dem Gesuchsteller Pernegger ohne diese Anstellung schon nach dem Rangalter die Verehelichung zu bewilligen wäre und bezüglich des Gesuchstellers Eder auch noch moralische Gründe vorliegen und derselbe ein verwendtbarer und tüchtiger Wachmann ist, so wird ausnahmsweise

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