Ratsprotokoll vom 20. Juli 1900

einen monatlichen Armenbetrag von 6 Kronen hat, demselben durch Erlangung einer Bürgerpfründe bedeutend geholfen würde, stellt die I Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Ferdinand Rauscher bei verhandensein der mit Gemeinderathsbeschluss vom 27. März 1888 stipulierten Voraussetzung des Bürgerrecht der Stadt Steyr verliehen u. zw. mit Rücksicht auf seine Mittellosigkeit mit Nachsacht der Taxe. Einstimmig nach Antrag Z. 14570 2. Die städt Sicherheitswachleute Johann Pernegger und Franz Eder bitten um Ehebewilligung.

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