2 vom 1. Juni 1900, Z. 7872, wegen verweigerter Armen unterstützung. Der Sectionsantrag hierüber lautet: Nachdem sich aus den gepflogenen Erhebungen ergibt, dass Gesuchsteller und sein Ehegattin einen ausreichenden Verdienst haben und derselbe fü seine Person als erwerbsunfähig nicht angesehen werden kann so stellt die 1. Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinde rath wolle beschließen: Es werde dem Recurse des Edmund Binder wider die Entscheidung des städtischen Armenrathes vom 28. Mai 1900, Z. 7872, womit Gesuchsteller mit seinem Begehren auf Bewilligung einer dauernden Unterstützung einstimmig abgewiesen wurde, aus den Gründen der ersten Instanz keine Folge gegeben. — Einstimmig nach Antrag — Z. 12.60 Liegt vor der Recurs der Barbara Mittermayr, In¬ wohnerin in Neuzeug, gegen den Beschluss des städt. Armenrathes vom 25. Juni 1900 wegen verweigerter Unterstützung Der Sectionsantrag lautet: Nachdem aus den gepflogenen Erhebungen sich ergibt, dass Gesuchstellerin einen täglichen Ver¬ dienst von 1 K 20 h hat, und nicht völlig erwerbsunfähig ist o stellt die I. Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Recurse der Barbara Mitter nayr wider die Entscheidung des städt. Armenrathes von 28. Juni 1900, Z. 11.094, keine Folge gegeben. — Einstimmi nach Antrag. — Z. 14.851 3. Amtsbericht. Nachdem die gegenwärtige Functions periode des Curatoriums der k. k. vereinigten Fachschule und Versuchsanstalt für Eisen= und Stahlindustrie in Steyr mi Schluss des Schuljahres 1899/1900 zu Ende geht, so sei seitens des löblichen Gemeinderathes die Wiederwahl dreier Vertreter in dasselbe vorzunehmen — Steyr, am 28. Juni 1900. — Der Bürgermeister: Redl. Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbliche Ge meinderath wolle die bisherigen Vertrauensmänner der Stadt jemeinde, die Gemeinderäthe Josef Huber, Franz Lang, Fran, Tomitz wieder in das Curatorium der k. k. Fachschule und Versuchsanstalt in Steyr wählen. — Einstimmig nach Antrag Z. 13.187 1. Ignaz Mühlberghuber, Lohnkutscher in Steyr, recurriert gegen die Erledigung der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr von 18. Juni 1900, Z. 11.401, laut welcher demselben das Waschen der Wägen vor seinem Hause oder auf dem Platze vor der Gendarmerie=Kaserne aus öffentlichen Rücksichten untersagt wurde und bittet unter Hinweis darauf, dass er in seinem Hause keinen Raum zum Waschen der Wägen habe und bei Aufrechthaltung der gemeindeämtlichen Verfügung sein Gewerbe zurücklegen müsste, um Stattgebung seines Recurses Der Sectionsantrag lautet: In Erwägung des Umstandes als Gesuchsteller das Waschen seiner Wägen in seinem Hause nicht bewerkstelligen kann, dass aber durch das Waschen seine Wägen an dem angegebenen Platze, nämlich in der Nähe der Gendarmerie=Kaserne, wo sich das Thor zum Magazin des Ver schönerungsvereines befindet, öffentliche Rücksichten nicht tangier werden dürften, das Waschen der Wägen bei der Enns für den¬ selben mit geschäftlicher Umständlichkeit und Kosten verbunden ist, so stellt die 1. Section in Abänderung der Verfügung der Gemeinde=Vorstehung vom 18. Juni 190%, Z. 11.401, nach¬ stehenden Antrag Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde der Berufung des Herrn Ignaz. Mühlberghuber, Lohnkutschers an Grünmarkt in Steyr, wider die Verfügung der Stadtgemeinde Vorstehung vom 18. Juni 1900, Z. 11.401 insoferne stattgegeber als demselben gestattet wird, seine Wägen an dem Platze vor der Gendarmerie=Kaserne auf der Seite, wo sich das Thor zum Magazine des Verschönerungsvereines befindet, zu waschen, jedoch muss dies in den Sommermonaten bis 7 Uhr früh, in der übrigen Jahreszeit aber bis 8 Uhr früh geschehen sein. Auc ist für die sofortige Reinigung des Platzes von Waschwasser Sorge zu tragen. Für den Fall, als sich daraus Unzukömmlich keiten für den Verkehr herausstellen sollten, behält sich die Hemeinde Vorstehung vor, diese ausnahmsweise Erlaubnis wieder rückgängig zu machen. — Einstimmig nach Antrag. Z. 13.553, 5. Die hiesigen Radfahrer=Vereine ersuchen um Aufhebung des Nummernzwanges mit der Begründung, dass derselbe in dei landeshauptstadt Linz, wie auch in ganz Niederösterreich nicht mehr besteht, und dass die an Sonntagen in Steyr ankommen¬ den Radfahrer aus den Landgemeinden ebenfalls keine Nummern¬ tafeln besitzen Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Mit Rücksicht auf die gepflogenen Erhebungen und in Anbetracht des Um tandes, dass auch in der Landeshauptstadt Linz, sowie im ganzer Nachbarlande Niederösterreich der Nummernzwang der Radfahre ufgehoben ist, weiters in Erwägung, als ein großer Theil de¬ Radfahrer vom Lande in die Stadt kommt, für welche aber ein Nummernzwang gar nicht besteht, stellt die 1. Section dei Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde der mit der Radfahrordnung für die Stadt Steyr vom 24. September 1897, Z. 15.264 eingeführte Nummernzwang für as Gebiet der Stadt Steyr wieder aufgehoben und ist daher die erwähnte Radfahrordnung für die Stadt Steyr in dieser Richtun abzuändern. Heyr G.=R. Hiller ist der Ansicht, dass die Nummern ein Beweis sind, dass der Betreffende das Radfahren erlernt hat. Der Herr Referent erwidert, dass jeder Radfahrer zu seine Legitimation ohnehin einen Fahrschein besitzt err G.=R. Köstler meint, dass durch die Aufhebung de¬ Nummernzwanges die Radfahrer glauben könnten, dass sie auch keinen Fahrschein mehr benöthigen, und es soll deshalb zur Ver meidung solcher Irrthümer in der Kundmachung ausdrücklich erwähnt werden, dass die Lösung von Fahr=Legitimationen aufrecht erhalten bleibt Der Herr Referent verliest sodann den § 10 des Landes gesetzes vom 9. Mai 1896, wonach die Ausstellung von Fahr Legitimationen nicht an eine Prüfung über Fahrtüchtigkeit g bunden sind und stellt sohin den Antrag, sowohl den Nummern zwang wie auch die Fahr=Legitimationen aufzuheben Herr G.=R. Hiller stellt den Antrag auf Beibehaltung der Fahr=Legitimationen. Der Herr Vorsitzende bringt den Antrag des Herrn G.=R Hiller zur Abstimmung und wird derselbe mit Majorität ab¬ gelehnt. Hierauf wird der Antrag des Herrn Referenten mit Majorität angenommen. — Z. 10.758. 6. Ueber die Zuschrift des Magistrates Lemberg wegen Einleitung einer gemeinschaftlichen Action zu dem Zwecke, um von der k. k. Regierung eine angemessene Entschädigung für die Besorgung der Agenden des übertragenen Wirkungskreises zu er halten, liegt folgender Amtsbericht vor: Das Verhältnis zwischen den Agenden des übertragenen zu den Agenden des selbständigen Wirkungskreises ist hierstadts 75:25. Hieraus re sultiert, dass die Opfer, welche die Stadt zur Bewältigung der Arbeiten des übertragenen Wirkungskreises bringen muss, that ächlich außerordentlich große sind. Nach dem Rechnungsabschlusse pro 1898 betrugen die Verwaltungs= und Sicherheits=Auslagen der Stadt Steyr 76.199 fl. 43 kr. Zwei Drittheile dieser Aus lagen, also 50.799 fl., sind auf Rechnung des übertragenen Wirkungskreises zu setzen, die der Staat alljährlich erspart un die er den Gemeinden auflastet. Alljährlich werden übrigens die Anforderungen, die der Staat an die Gemeinden überhaupt und insbesondere an die mit eigenem Statute stellt, größer und dami auch die Auslagen der Gemeinden für diesen Zweck höhere. Di Behauptung des Magistrates Lemberg, dass die bedeutenden Kosten der Amtsverwaltung im übertragenen Wirkungskreise der Städten die Mittel der gedeihlichen eigenen Entwicklung ent ziehen, ist daher eine vollkommen berechtigte. Nach meinem Da¬ ürhalten dürfte es sich sehr empfehlen, dass der löbliche Ge¬ meinderath den Beschluss fasse, sich einer gemeinschaftlichen Action aller Städte mit eigenem Statute zu dem Zwecke anzuschließen, um von der Regierung für die Besorgung der Agenden des über¬ tragenen Wirkungskreises eine angemessene Entschädigung zu erhalten Hierüber stellt die Section folgenden Antrag: Der löb¬ liche Gemeinderath wolle beschließen: In voller Würdigung der zeltend gemachten Gründe erklärt sich der Gemeinderath der Stadt Steyr bereit, sich einer gemeinschaftlichen Action aller Städte mit eigenem Statut zu dem Zwecke anzuschließen, um von der Regierung für die Besorgung der Agenden des über ragenen Wirkungskreises eine angemessene Entschädigung zu er wirken. Hievon ist der Magistrat der Stadt Lemberg in Kenntnis zu setzen. — Einstimmig nach Antrag Z. 13.318 Weiters liegt ein Schreiben der Stadtgemeinde=Vorstehung Salzburg vor, worin folgende Anträge gestellt werden: 1. Die Gemeinde=Vertretung der Reichshaupt= und Residenzstadt Wien wolle ehestens die Einberufung eines von sämmtlichen Vertre tungen der Städte mit eigenem Statut zu beschickenden Städte ages in Aussicht nehmen. 2. Bei diesem Städtetage sei insbe sondere über diejenigen Schritte zu berathen, welche zu ergreifen ind, um eine Herabsetzung der Hauszinssteuer und eine staatliche Beihilfe für die Besorgung des übertragenen Wirkungskreises vie zu den aus Anlass des neuen Heimatsgesetzes den Gemeinder erwachsenden neuen Lasten zu erwirken. 3. Die übrigen Gemeinde Vertretungen der Städte mit eigenem Statut wollen ehestens die Zustimmungserklärung zur Beschickung des Städtetages mit diesen eventuell nock zu erweiternden Berathungsgegenständen un mittelbar an die Gemeinde=Vertretung der Reichshaupt= und Residenzstadt Wien einsenden Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Der löblich Zemeinderath wolle beschließen: In voller Würdigung der geltend gemachten Gründe erklärt sich der Gemeinderath der Stadt Steyr mit der eingeleiteten Action wegen Herabsetzung der Hauszinssteuer und wegen Erwirkung einer Entschädigung für die Kosten des übertragenen Wirkungskreises der Städte nit eigenem Statut einverstanden und wird ihre Zustimmungs erklärung behufs Einberufung eines Städtetages der Städte mi eigenem Statut nach Wien zu dem gedachten Zwecke direct an die Vertretung der Reichshaupt= und Residenzstadt übermitteln. Einstimmig nach Antrag. —Z. 14.427 Hierauf erbittet sich Herr G.=R. Stigler das Wort un ührt aus: Vor Allem müsse er erklären, dass es ihm nicht ein ille, das Gebiet der Politik zu betreten, da dieses Gebiet in den Rathssaal nicht gehört. Solange wir verfassungsmäßige Zustände haben, hat es auch in Steyr politische Parteien gegeben, welch gegeneinander gekämpft und ihre Meinungen in mehr oder weniger leidenschaftlichem Tone zum Ausdrucke gebracht haben Es sind hiebei manche Unebenheiten zutage getreten, aber ein neue Erscheinung ist, dass Parteidifferenzen über die Grenze des Stadtbezirkes hinausgetragen werden, dass speciell eine Partei zei anderen Parteigenossen in anderen Orten Hilfe sucht und eine solche Erscheinung ist auch gelegentlich des Liedertafelfestes zutage getreten. Diese Erscheinung könnte die Gemeinde nicht berühren, wenn diese Kampfeserscheinung nicht Formen ange nommen hätte, die die wirtschaftlichen Interessen der Stadt be¬ rühren, und da ist es Sache des Gemeinderathes, sich mit dieser Erscheinung zu beschäftigen, und wenn er nicht mehr thun kann,
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