Ratsprotokoll vom 20. Juli 1900

in 10 Minuten leicht erreicht. Sollte das nicht möglich sein, würde das Häuschen der Gemeinde zur Unterbringung besserer verarmter Familien immer noch nicht zu unterschätzende Vortheile bieten. Mit Rücksicht auf diese Erwägungen muss sich der Unterfertigte für das Eingehen auf die Propositionen der Frau Theres Sergl aussperechen. Steyr 10. Juli 1900. Fanz Gall. Stadtsekretär. Der Sektions Antrag lautet: Der löbliche Gemeinderath möge auf das Anerbieten der Frau Therese Sergl nicht eingehen und es möge ihr überlassen bleiben den Verkauf ihres Hauses selbst zu besorgen und soll deshalb eventuell nach Verkauf ihres Hauses abermals an die Gemeinde wegen Übernahme in die Versorgung herantreten. Einstimmig nach Antrag Z 117 Prs.

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