Ratsprotokoll vom 20. Juli 1900

Lebens stets in Steyr, hat durch 50 Jahre ein größeres Geschäft hier betrieben, war durch viele Jahre Armenvater und es wurde ihn mit Gemeinderathsbeschluss vom 16. April 1880 das Bürgerrecht der Stadt Steyr verliehen. An dem Niedergange des Geschäftes dürften die ungünstigen Zeitverhältnisse wohl die Hauptschuld tragen. Im vergangenen Jahr verstorben, hat er seine Gattin in ungünstigen Vermögensverhältnissen zurückgelassen, so dass sie sich auf dem Hause nicht mehr lange Zeit erhalten kann und deshalb immer mehr verschulden muss. In kürzester Zeit muss der Frau Therese Sergl die Armenversorgung durch die Stadt Steyr zutheil werden. In diesem Falle bleibt nichts anders übrig, als sie in das Armenverpflegshaus aufzunehmen und für sie so zu sorgen, wie sie es heute begehrt. Stimmt die Gemeinde

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