Raths=Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 20. Juli 1900. Eventuelle Mittheilungen. I. Section. (Sections=Sitzung Dienstag 10 Uhr vor¬ mittags. 1. (Vertraulich) Personalangelegenheit. 2. Recurs gegen eine Armenraths=Entscheidung. 3. Wahl dreier Vertreter in das Curatorium der k. k. Fachschule und Versuchsanstalt. 4. Recurs gegen eine straßenpolizeiliche Verfügung des Herrn Bürgermeisters. 5. Eingabe der hiesigen Radfahrervereine um Aufhebung des Nummernzwanges. 6. Anträge des Magistrates Lemberg und der Stadt¬ gemeinde Salzburg um Auschluss an die geplante Action der Städte mit eigenem Statute, wegen Erlangung einer Vergütung für die Besorgung der Agenden des übertragenen Wirkungskreises. II. Section. (Sections=Sitzung Mittwoch 3 Uhr nach¬ mittags.) 7. Zuschrift der Sparcasse=Direction Steyr in Angelegen¬ heit der seitens der „Steyrer Zeitung“ erflossenen Angriffe gegen die Sparcasse=Verwaltung. . Eingabe des Obst= und Gemüse=Ausstellungs=Comités um Ueberlassung der Industriehalle und Gewährung einer Subvention. 9. Amtsbericht wegen Wiederversteuerung der Hunde pro 1900/1901. 10. (Vertraulich) Antrag puncto Uebernahme eines Hauses. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Vicebürgermeister Herr Franz Lang. Die Herren Gemeinde¬ räthe: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Leopold Anzen¬ gruber, Gottlieb Bruckschweiger, Leopold Haller, Ferdinand Handstanger, Carl Heindl, Josef Hiller, Leopold Köstler, Matthias Perz, Ferdinand Reitter, Gottfried Sonnleitner, Victor Stigler, Josef Tureck, Karl Wöll. — Ferner sind anwesend: Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. — Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Dr. Redtenbacher, Josef Huber, Otto Schönauer und Franz Tomitz. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, ersucht um Verification des Protokolles die Herren Gemeinderäthe Ferdinand Handstanger und Karl Heindl und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Herr Stadtsecretär Franz Gall erstattet folgende Mit¬ theilungen: 1. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 28. Juni d. J. den Beschluss des Landtages des Erzherzogthumes Oesterreich ob der Enns vom 27. April l. J. betreffend die Einhebung der Brücken= und Pflastermaut¬ gebüren in der Stadt Steyr noch weitere fünf Jahre, das ist vom 1. Jänner 1900 bis 31. December 1904, allergnädigst zu genehmigen geruht. — Zur Kenntnis. — Z. 15.007. 2. Der Ausschuss zur Gründung eines „Deutschen Stu¬ dentenheims“ in Pettan dankt für die ihm zugekommene Spende. Zur Kenntnis. — Z. 11.836. Herr G.=R. Dr. Franz Angermann erbittet sich das Wort und trägt vor: Löblicher Gemeinderath der l. f. Stadt Steyr! Am 18. August d. J. vollendet unser erhabener Monarch Seine Majestät Kaiser Franz Josef 1. sein 70. Lebensjahr in vollster Blüte und Gesundheit. In ganz Oesterreich wird des Kaisers 70. Geburtstag festlich begangen, um dem erhabenen Herrscher unseres geliebten Vaterlandes die tiefste Ehrfurcht, Liebe und Treue zu bezeugen. Ebenso wird es die Gemeinde¬ Tages=Ordnung: 11. Subventions=Ansuchen der Gesellschaft der Musikfreunde in Steyr und der Allgemeinen Arbeiter=Kranken= und Unter¬ stützungscasse 12. Offert für Uebernahme der Vorspannsfuhren. 13. Stadtcasse=Rechnungsabschlüsse pro März und April 1900. 14. Hauptrechnungsabschluss für das Jahr 1899. 15. Ausweis über das Geschäftserträgnis des diesjährigen Frühjahrsmarktes. 16. Zuschrift in Theaterangelegenheit. 17. Eingabe des städt. Cassecontrolors wegen Abgrenzung seines Wirkungskreises im Casseamte. III. Section. (Sections=Sitzung Donnerstag 3 Uhr nach¬ mittags.) 18. Amtsbericht wegen Holz= und Kohlenlieferung pro 1900/1901 19. Antrag auf Reconstruction der städt. Brückenwage am Wieserfeldplatze. 20. Antrag und Kostenvoranschlag für die Verbindung der Wasserleitung in der Berggasse und Pfarrplatz 21. Vorlage der Grundtrennungspläue für den Straßen¬ grund aus den Neulustgründen. 22. Ansuchen auf Herstellung eines Cabinetes bei der Wohnung des Messelesers im Bruderhause. IV. Section. (Sections=Sitzung Mittwoch ½5 Uhr nach¬ mittags. 23. Ernennung eines neuen Armenvaters für das zweite Armenviertel. vertretung der l. f. Stadt Steyr als ihre patriotische Pflicht erachten, in der Stadt Steyr eine würdige solenne Feier des 70. Geburtstagfestes Sr. Majestät zu veranlassen. In dieser Erkenntnis erlaubt sich die 1. Section anher Vorschläge zur Beschlussfassung zu unterbreiten und ersucht zunächst den löblichen Gemeinderath zu beschließen: Es werde die Dringlichkeit für diese vorzulegenden Anträge anerkannt. Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieses Gegen¬ standes zur Abstimmung und wird derselbe allseitig anerkannt. Herr G.=R. Dr. Angermann stellt nun namens der Section folgende Anträge: 1. Es sei die Bewohnerschaft der Stadt Steyr einzuladen, am 17. und 18. August d. J. anlässlich des 70. Geburtsfestes Seiner Majestät des Kaisers die Häuser festlich zu beflaggen und am 17. August abends eine festliche Illumination der Gebäude zu veranlassen. 2. Ist am 17. August abends eine Huldigungsfeier mit Musik und Fackelzug hiesiger Vereine abzuhalten. 3. Wird von Seite der Stadtgemeinde Steyr am 18. August den städtischen Armen in den Unter¬ standshäusern ein Festessen und eine Geldspende verabfolgt. 4. Wird dem hiesigen k. k. priv. Bürgercorps aus diesem Anlasse zur Veranstaltung eines Kaiserschießens ein Betrag von 200 K bewilligt. 5. Zur Veranstaltung dieser Festlichkeiten wird für die die Stadtgemeinde treffenden Auslagen ein Credit von 1400 K bewilligt und finden dieselben im Budget C, außerordentliche Auslagen für Festlichkeiten, Post XVII, ihre Bedeckung. Der Herr Vorsitzende bringt diese Anträge zur Abstim¬ mung und werden dieselben einstimmig angenommen. Z. 14.587. Hierauf Erledigung der Tages=Ordnung. I. Section. Referent: Sections=Obmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. Personalangelegenheit. Wird vertraulich behandelt. Das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokolle angeheftet. 2a. Liegt vor ein Recurs des Edmund Binder, Schirm macher in Wien gegen den Beschlufs des städtischen Armenrathes
2 vom 1. Juni 1900, Z. 7872, wegen verweigerter Armen unterstützung. Der Sectionsantrag hierüber lautet: Nachdem sich aus den gepflogenen Erhebungen ergibt, dass Gesuchsteller und sein Ehegattin einen ausreichenden Verdienst haben und derselbe fü seine Person als erwerbsunfähig nicht angesehen werden kann so stellt die 1. Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinde rath wolle beschließen: Es werde dem Recurse des Edmund Binder wider die Entscheidung des städtischen Armenrathes vom 28. Mai 1900, Z. 7872, womit Gesuchsteller mit seinem Begehren auf Bewilligung einer dauernden Unterstützung einstimmig abgewiesen wurde, aus den Gründen der ersten Instanz keine Folge gegeben. — Einstimmig nach Antrag — Z. 12.60 Liegt vor der Recurs der Barbara Mittermayr, In¬ wohnerin in Neuzeug, gegen den Beschluss des städt. Armenrathes vom 25. Juni 1900 wegen verweigerter Unterstützung Der Sectionsantrag lautet: Nachdem aus den gepflogenen Erhebungen sich ergibt, dass Gesuchstellerin einen täglichen Ver¬ dienst von 1 K 20 h hat, und nicht völlig erwerbsunfähig ist o stellt die I. Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Recurse der Barbara Mitter nayr wider die Entscheidung des städt. Armenrathes von 28. Juni 1900, Z. 11.094, keine Folge gegeben. — Einstimmi nach Antrag. — Z. 14.851 3. Amtsbericht. Nachdem die gegenwärtige Functions periode des Curatoriums der k. k. vereinigten Fachschule und Versuchsanstalt für Eisen= und Stahlindustrie in Steyr mi Schluss des Schuljahres 1899/1900 zu Ende geht, so sei seitens des löblichen Gemeinderathes die Wiederwahl dreier Vertreter in dasselbe vorzunehmen — Steyr, am 28. Juni 1900. — Der Bürgermeister: Redl. Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbliche Ge meinderath wolle die bisherigen Vertrauensmänner der Stadt jemeinde, die Gemeinderäthe Josef Huber, Franz Lang, Fran, Tomitz wieder in das Curatorium der k. k. Fachschule und Versuchsanstalt in Steyr wählen. — Einstimmig nach Antrag Z. 13.187 1. Ignaz Mühlberghuber, Lohnkutscher in Steyr, recurriert gegen die Erledigung der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr von 18. Juni 1900, Z. 11.401, laut welcher demselben das Waschen der Wägen vor seinem Hause oder auf dem Platze vor der Gendarmerie=Kaserne aus öffentlichen Rücksichten untersagt wurde und bittet unter Hinweis darauf, dass er in seinem Hause keinen Raum zum Waschen der Wägen habe und bei Aufrechthaltung der gemeindeämtlichen Verfügung sein Gewerbe zurücklegen müsste, um Stattgebung seines Recurses Der Sectionsantrag lautet: In Erwägung des Umstandes als Gesuchsteller das Waschen seiner Wägen in seinem Hause nicht bewerkstelligen kann, dass aber durch das Waschen seine Wägen an dem angegebenen Platze, nämlich in der Nähe der Gendarmerie=Kaserne, wo sich das Thor zum Magazin des Ver schönerungsvereines befindet, öffentliche Rücksichten nicht tangier werden dürften, das Waschen der Wägen bei der Enns für den¬ selben mit geschäftlicher Umständlichkeit und Kosten verbunden ist, so stellt die 1. Section in Abänderung der Verfügung der Gemeinde=Vorstehung vom 18. Juni 190%, Z. 11.401, nach¬ stehenden Antrag Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde der Berufung des Herrn Ignaz. Mühlberghuber, Lohnkutschers an Grünmarkt in Steyr, wider die Verfügung der Stadtgemeinde Vorstehung vom 18. Juni 1900, Z. 11.401 insoferne stattgegeber als demselben gestattet wird, seine Wägen an dem Platze vor der Gendarmerie=Kaserne auf der Seite, wo sich das Thor zum Magazine des Verschönerungsvereines befindet, zu waschen, jedoch muss dies in den Sommermonaten bis 7 Uhr früh, in der übrigen Jahreszeit aber bis 8 Uhr früh geschehen sein. Auc ist für die sofortige Reinigung des Platzes von Waschwasser Sorge zu tragen. Für den Fall, als sich daraus Unzukömmlich keiten für den Verkehr herausstellen sollten, behält sich die Hemeinde Vorstehung vor, diese ausnahmsweise Erlaubnis wieder rückgängig zu machen. — Einstimmig nach Antrag. Z. 13.553, 5. Die hiesigen Radfahrer=Vereine ersuchen um Aufhebung des Nummernzwanges mit der Begründung, dass derselbe in dei landeshauptstadt Linz, wie auch in ganz Niederösterreich nicht mehr besteht, und dass die an Sonntagen in Steyr ankommen¬ den Radfahrer aus den Landgemeinden ebenfalls keine Nummern¬ tafeln besitzen Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Mit Rücksicht auf die gepflogenen Erhebungen und in Anbetracht des Um tandes, dass auch in der Landeshauptstadt Linz, sowie im ganzer Nachbarlande Niederösterreich der Nummernzwang der Radfahre ufgehoben ist, weiters in Erwägung, als ein großer Theil de¬ Radfahrer vom Lande in die Stadt kommt, für welche aber ein Nummernzwang gar nicht besteht, stellt die 1. Section dei Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde der mit der Radfahrordnung für die Stadt Steyr vom 24. September 1897, Z. 15.264 eingeführte Nummernzwang für as Gebiet der Stadt Steyr wieder aufgehoben und ist daher die erwähnte Radfahrordnung für die Stadt Steyr in dieser Richtun abzuändern. Heyr G.=R. Hiller ist der Ansicht, dass die Nummern ein Beweis sind, dass der Betreffende das Radfahren erlernt hat. Der Herr Referent erwidert, dass jeder Radfahrer zu seine Legitimation ohnehin einen Fahrschein besitzt err G.=R. Köstler meint, dass durch die Aufhebung de¬ Nummernzwanges die Radfahrer glauben könnten, dass sie auch keinen Fahrschein mehr benöthigen, und es soll deshalb zur Ver meidung solcher Irrthümer in der Kundmachung ausdrücklich erwähnt werden, dass die Lösung von Fahr=Legitimationen aufrecht erhalten bleibt Der Herr Referent verliest sodann den § 10 des Landes gesetzes vom 9. Mai 1896, wonach die Ausstellung von Fahr Legitimationen nicht an eine Prüfung über Fahrtüchtigkeit g bunden sind und stellt sohin den Antrag, sowohl den Nummern zwang wie auch die Fahr=Legitimationen aufzuheben Herr G.=R. Hiller stellt den Antrag auf Beibehaltung der Fahr=Legitimationen. Der Herr Vorsitzende bringt den Antrag des Herrn G.=R Hiller zur Abstimmung und wird derselbe mit Majorität ab¬ gelehnt. Hierauf wird der Antrag des Herrn Referenten mit Majorität angenommen. — Z. 10.758. 6. Ueber die Zuschrift des Magistrates Lemberg wegen Einleitung einer gemeinschaftlichen Action zu dem Zwecke, um von der k. k. Regierung eine angemessene Entschädigung für die Besorgung der Agenden des übertragenen Wirkungskreises zu er halten, liegt folgender Amtsbericht vor: Das Verhältnis zwischen den Agenden des übertragenen zu den Agenden des selbständigen Wirkungskreises ist hierstadts 75:25. Hieraus re sultiert, dass die Opfer, welche die Stadt zur Bewältigung der Arbeiten des übertragenen Wirkungskreises bringen muss, that ächlich außerordentlich große sind. Nach dem Rechnungsabschlusse pro 1898 betrugen die Verwaltungs= und Sicherheits=Auslagen der Stadt Steyr 76.199 fl. 43 kr. Zwei Drittheile dieser Aus lagen, also 50.799 fl., sind auf Rechnung des übertragenen Wirkungskreises zu setzen, die der Staat alljährlich erspart un die er den Gemeinden auflastet. Alljährlich werden übrigens die Anforderungen, die der Staat an die Gemeinden überhaupt und insbesondere an die mit eigenem Statute stellt, größer und dami auch die Auslagen der Gemeinden für diesen Zweck höhere. Di Behauptung des Magistrates Lemberg, dass die bedeutenden Kosten der Amtsverwaltung im übertragenen Wirkungskreise der Städten die Mittel der gedeihlichen eigenen Entwicklung ent ziehen, ist daher eine vollkommen berechtigte. Nach meinem Da¬ ürhalten dürfte es sich sehr empfehlen, dass der löbliche Ge¬ meinderath den Beschluss fasse, sich einer gemeinschaftlichen Action aller Städte mit eigenem Statute zu dem Zwecke anzuschließen, um von der Regierung für die Besorgung der Agenden des über¬ tragenen Wirkungskreises eine angemessene Entschädigung zu erhalten Hierüber stellt die Section folgenden Antrag: Der löb¬ liche Gemeinderath wolle beschließen: In voller Würdigung der zeltend gemachten Gründe erklärt sich der Gemeinderath der Stadt Steyr bereit, sich einer gemeinschaftlichen Action aller Städte mit eigenem Statut zu dem Zwecke anzuschließen, um von der Regierung für die Besorgung der Agenden des über ragenen Wirkungskreises eine angemessene Entschädigung zu er wirken. Hievon ist der Magistrat der Stadt Lemberg in Kenntnis zu setzen. — Einstimmig nach Antrag Z. 13.318 Weiters liegt ein Schreiben der Stadtgemeinde=Vorstehung Salzburg vor, worin folgende Anträge gestellt werden: 1. Die Gemeinde=Vertretung der Reichshaupt= und Residenzstadt Wien wolle ehestens die Einberufung eines von sämmtlichen Vertre tungen der Städte mit eigenem Statut zu beschickenden Städte ages in Aussicht nehmen. 2. Bei diesem Städtetage sei insbe sondere über diejenigen Schritte zu berathen, welche zu ergreifen ind, um eine Herabsetzung der Hauszinssteuer und eine staatliche Beihilfe für die Besorgung des übertragenen Wirkungskreises vie zu den aus Anlass des neuen Heimatsgesetzes den Gemeinder erwachsenden neuen Lasten zu erwirken. 3. Die übrigen Gemeinde Vertretungen der Städte mit eigenem Statut wollen ehestens die Zustimmungserklärung zur Beschickung des Städtetages mit diesen eventuell nock zu erweiternden Berathungsgegenständen un mittelbar an die Gemeinde=Vertretung der Reichshaupt= und Residenzstadt Wien einsenden Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Der löblich Zemeinderath wolle beschließen: In voller Würdigung der geltend gemachten Gründe erklärt sich der Gemeinderath der Stadt Steyr mit der eingeleiteten Action wegen Herabsetzung der Hauszinssteuer und wegen Erwirkung einer Entschädigung für die Kosten des übertragenen Wirkungskreises der Städte nit eigenem Statut einverstanden und wird ihre Zustimmungs erklärung behufs Einberufung eines Städtetages der Städte mi eigenem Statut nach Wien zu dem gedachten Zwecke direct an die Vertretung der Reichshaupt= und Residenzstadt übermitteln. Einstimmig nach Antrag. —Z. 14.427 Hierauf erbittet sich Herr G.=R. Stigler das Wort un ührt aus: Vor Allem müsse er erklären, dass es ihm nicht ein ille, das Gebiet der Politik zu betreten, da dieses Gebiet in den Rathssaal nicht gehört. Solange wir verfassungsmäßige Zustände haben, hat es auch in Steyr politische Parteien gegeben, welch gegeneinander gekämpft und ihre Meinungen in mehr oder weniger leidenschaftlichem Tone zum Ausdrucke gebracht haben Es sind hiebei manche Unebenheiten zutage getreten, aber ein neue Erscheinung ist, dass Parteidifferenzen über die Grenze des Stadtbezirkes hinausgetragen werden, dass speciell eine Partei zei anderen Parteigenossen in anderen Orten Hilfe sucht und eine solche Erscheinung ist auch gelegentlich des Liedertafelfestes zutage getreten. Diese Erscheinung könnte die Gemeinde nicht berühren, wenn diese Kampfeserscheinung nicht Formen ange nommen hätte, die die wirtschaftlichen Interessen der Stadt be¬ rühren, und da ist es Sache des Gemeinderathes, sich mit dieser Erscheinung zu beschäftigen, und wenn er nicht mehr thun kann,
wenigstens der Bevölkerung gegenüber zu erklären, ob er eine derartige Erscheinung der Kampfesführung für das gesammte Gemeinwesen für geeignet halte oder nicht. Ich halte es nich für nothwendig, mich weiter auseinander zu lassen, es ist Ihnen a alles zur Genüge bekannt. Wir können sagen, wir sind über diese Erscheinungen erhaben, aber es wird viele Leute geben, di agen, die Gemeinde=Vertretung ist berufen, gegen solche Unzu kömmlichkeiten aufzutreten, die dazu angethan sind, die wirt schaftlichen Interessen der Stadt zu schädigen und deshalb sollen Sie entscheiden, ob Sie es für gut befinden, dass man mit solchen Dingen herumhausiert und den Streit im Glase Wasser hinausträgt über die Grenzen des Stadtgebietes. Die Liedertafel ist ein Verein, welcher nicht berufen ist, Politik zu treiben, und wenn man gegen ein Fest der Liedertafel, zu welchem sich alle möglichen Leute herandrängen sollen, damit sie die Gastfreund chaft der Stadt Steyr hinaus verbreiten, eine gegentheilige Propaganda macht und so vorgeht, dass die Leute nicht nach Steyr kommen und es den Anschein erweckt, als ob man hie nicht existieren könnte, so hat der Gemeinderath auch Ursache gegen eine solche Propaganda Stellung zu nehmen und ich fühle mich berufen, folgende Entschließung zur Annahme zu empfehlen „Die Leitung des Localblattes „Alpenbote“ hat sich zuge standenermaßen im Einvernehmen mit ihren Hintermänneri veranlasst gesehen, solche Nummern ihres Blattes in größere Anzahl an Gesangvereine Oberösterreichs und der angrenzender Orte Niederösterreichs und Salzburgs, also weit über den Ver breitungskreis dieses Blattes hinaus, zu senden, in welchen unter einseitiger Darstellung von Meinungsverschiedenheiten und localen Differenzen die unverkennbare Absicht verbreitet war, weiter Sängerkreise von dem Besuche des letzten Jubiläumsfestes der hiesigen Liedertafel abzuschrecken Dieses Vorgehen war nicht nur für den gegebenen Fall ondern ist durch das zweifellose Bekanntwerden über die Sänger¬ kreise hinaus, auch nachwirkend dazu angethan, die Bemühungen theilweise aufzuheben, unsere schöne und gastfreundliche Stadt dem Fremdenverkehre zu erschließen, sondern auf längere Zei¬ hinaus Vielen den Besuch unserer Stadt zu verleiden, auf di es nicht einladend wirken kann, wenn sie auf einen ganz un nöthig über die Grenzen der Stadt hinaus geschrieenen Un rieden geflissentlich aufmerksam gemacht wurden, wie es ge schehen ist. Der Gemeinderath beklagt in Erfüllung der ihm laut § 47 des Gemeindestatutes zustehenden Obliegenheit diesen in den bezeichneten Kreisen zutage getretenen Mangel an Local atriotismus und protestiert gegen solche Machenschaften, welche die Wirkung haben, die wirtschaftlichen Interessen der Stadt überhaupt und die bestimmten Gattungen von Gewerbsleuten insbesondere zu schädigen.“ Wird einstimmung durch Erheben von den Sitzen ange nommen II. Section. Referent: Herr G.=R. Heindl. (Di Herren Gemeinderäthe Tureck, Reitter und Perz als Directoren der Sparcasse treten ab. 7. Gelangt folgende Zuschrift zur Verlesung: „Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Die Direction der Sparcassi beehrt sich hiemit, die von ihr beschlossene Antwort auf den ir der Nummer 48 der „Steyrer Zeitung“ vom 17. d. M. enthal¬ tenen Artikel zu Ihrer Kenntnis zu bringen und bittet aus der elben entnehmen zu wollen, dass die von Seite der „Steyre Zeitung“ gegen die Sparcasse=Verwaltung erhobenen Anwürfe in sachlicher Weise gründlich widerlegt wurden und dass sich der ezogene Artikel in jenem Blatte als ein ganz ungerechtfertigten Angriff auf die derzeit functionierende Sparcasse=Direction dar¬ stellt. Steyr, am 26. Juni 1900. Mit Hochachtung: Direction der Sparcasse Steyr. Johann Redl, Director. Johann Scholz, Directions=Vorstand. Anschließend hieran verliest der Herr Referent das in „Steyrer Tagblatt“ bereits publicierte Rundschreiben der Spar casse=Direction, in welchem die nöthigen Aufklärungen über di Differenzen zwischen den präliminierten und factischen Erträgnissen pro 1897—1899 ertheilt und ziffermäßig durch die erwachsenen und unvorhergesehenen Mehrausgaben und Mehrauslagen nach¬ gewiesen werden. Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbliche Ge meinderath wolle diese Mittheilung mit Befriedigung zur Kenntnis lehmen und zugleich der löblichen Sparcasse=Direction und derei Verwaltung sein vollstes Vertrauen aussprechen. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 13.069 Die Herren Gemeinderäthe Tureck, Reitter und Perz erscheinen wieder im Sitzungssaale. 8. Referent: Sections=Obmann Herr G.=R. Josef Tureck Das Comité für die diesjährige Obst= und Gemüse=Aus stellung bittet um Ueberlassung der Industriehalle zu Ausstellungs zwecken, um Entsendung mehrerer Herren Gemeinderäthe in das Ausstellungs=Comité, sowie um Gewährung einer Subvention Die Section stellt hierüber folgenden Antrag: Mit Rücksicht, dass der von der Stadtgemeinde verwahrte und verwaltete Aus tellungsfond nur zu Subventionierung von Ausstellungen oder Volksfesten verwendet werden darf und dieser Fond gegenwärtig 6453 K 84 h beträgt, stellt die 1. Section den Antrag: Der öbliche Gemeinderath möge beschließen: Es sei dem Comite zur Veranstaltung einer Obst= und Gemüse Ausstellung in Steyr aus dem Ausstellungsfonde eine Subvention von 2000 Kronen geger eventuellen Rückersatz an den Fond, im Falle die Ausstellung ein Reinerträgnis abwerfen sollte, zu bewilligen. Es seien die Herren Gemeinderäthe Stigler, Perz, Reitter und Tureck in das Comité 3 zu entsenden und es seien die verfügbaren Räumlichkeiten in der Industriehalle zur Verfügung zu stellen. Für Beschädigungen der Ausstellungs=Localitäten und für die ordnungsmäßige Rück ibergabe derselben in reinem unbeschädigten Zustande hat das — Z. 13.155. Comité zu haften. — Einstimmig nach Antrag. 9. Amtsbericht. Laut Kundmachung der Stadtgemeind Vorstehung vom 1. Juli 1899, Z. 11.849 geht die Versteuerung der Hunde mit 31. Juli 1900 zu Ende, worüber das Am behufs Einleitung der Wiederbesteuerung Bericht erstattet Steyr, 13. Juni 1900. Der Stadtsecretär: Gall Die Section stellt hierüber folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es sei die Wiederbesteuerung der Hunde für das Jahr 1900/1901 im Sinne der Kundmachung vom — Z. 12.188 Jahre 1899 einzuleiten. — Einstimmig nach Antrag 10. Wird vertraulich behandelt. 11. a) Die Gesellschaft der Musikfreunde in Steyr bittet um eine Subvention zur Erhaltung der Musikschule Die Section beantragt die Gewährung einer Subvention von 200 Kronen, welche in der Präliminarpost XVII ihre Z. 12.230 — Einstimmig nach Antrag Bedeckung findet. Die Allgemeine Arbeiter=Kranken= und Unterstützungs b) Casse in Steyr bittet um Zuerkennung einer Subvention zu Gunsten ihres Unterstützungsfondes Die Section beantragt die Bewilligung eines Betrages von 200 Kronen, was einstimmig angenommen wird. — Z. 13.060 12. Marie Lang, Lohnkutschers=Witwe in Steyr, bittet un Uebertragung der Besorgung der Vorspannsfuhren für die Zeit vom 1. Juli 1900 bis 30. Juni 1903 unter den bisherigen Pachtbedingungen Die Section beantragt, dieses einzige Offert zu acceptieren. Z. 11.958 13. Das Stadtcasseamt berichtet über die Einnahmen und Ausgaben bei der Stadtcasse in den Monaten März un pril wie folgt: Es betrugen bei der Stadtcasse: 28.827 K 36 h die Einnahmen im Monate März 1900 14.852 K 01 h hiezu Casserest vom Vormonate 43.679 K 37 Gesammt=Einnahmen im Monate März 1900 29.447 K 21 Ausgaben im Monate März 1900 — 14.232 K 16 h Casserest für den Monat April 1900 Es betruger 64.037 K 02 die Einnahmen im Monate April 1900 14.232 K 16 hiezu Casserest vom Vormonat 78.269 K 18 Gesammt=Einnahmen im Monate April 1900 66.435 K 99 Ausgaben im Monate April 1900 11.833 K 19 Casserest für den Monat Mai 1900 und betrugen bis einschließlich April 1900 die Gesammt=Einnahmen 234.555 K 20 * die Gesammt=Ausgaben 222.722 K 01 * Steyr, 10. Juli 1900. — Der Stadtbuchhalter: V. Jandaurek. der Herr Referent bemerkt hiezu, dass die Cassejournal durch die Herren Gemeinderäthe Perz und Heindl geprüft und Z. 12.054 richtig befunden wurden. — Zur Kenntnis. und 13.973 4. Amtsbericht. Das gefertigte Amt berichtet, dass gegen die laut Kundmachung vom 25. Mai 1900, Z. 10.677 zu öffentlichen Einsicht aufgelegenen Jahres=Rechnungen der Stadt asse und aller übrigen unter städtischer Verwaltung stehenden Fonde vom Solarjahr 1899 während der 14 tägigen Auflagefrist keinerlei Einwendungen hieramts erhoben worden sind. Städtisch Rechnungs=Kanzlei, 10. Juni 1900. Jandaurek. Gumpelmayr der Sectionsantrag lautet: Nachdem laut Bericht der städt. Rechnungs=Kanzlei gegen die durch 14 Tage zur öffentlicher Einsicht aufgelegte Hauptrechnungsabschlüsse der Stadtcasse und der in städt. Verwaltung befindlichen Versorgungsanstalten für das Jahr 1899 keine Einwendungen erhoben wurden und dies Abschlüsse durch die Finanz=Section geprüft und richtig befunden worden sind, erlaubt sich die Section den Antrag zu stellen: De löbliche Gemeinderath wolle diese beiden Hauptrechnungsabschlüsse jenehmigen, die Drucklegung derselben in 100 Exemplaren in der bisherigen Form beschließen und die Durchführung dem Herrn Bürgermeister übertragen. — Einstimmig nach Antrag Z. 11.952 15. Laut Ausweis des städtischen Casseamtes ergab der diesjährige Frühjahrsmarkt ein Reinerträgnis von 1407 K 55 h gegenüber dem Frühjahrsmarkt 1899 mehr um 45 K 38 h. Zur Kenntnis Z. 11.821 16. Zuschrift in Theater=Angelegenheit wird von der Tagesordnung abgesetzt. 17. Wird vertraulich behandelt Herr G.=R. Stigler erbittet sich das Wort und sagt, er mache schon seit längerer Zeit die Bemerkung, dass es in Steyr an Musik=Concerten und Gesangsproductionen mangelt uind glaube er die Ursache darin zu finden, dass die Licenz¬ gebüren zu hoch sind. Er erlaube sich daher die Anregung zi machen, dass sich die II. Section mit dieser Frage beschäftig und wegen Herabsetzung oder Auflassung der Licenzgebüren für kleine Musik=Kapellen und Volkssänger einen Antrag vorbereite. Herr Bürgermeister Redl erwidert, dass die Licenzgebüren ohnehin sehr geringe sind. Dieselben betragen per Concert bis zu 3 Musikern 30 kr., bis zu 5 Musikern 50 kr. und bis zu 8 Musikern 1 fl. Herr G. R. Stigler besteht darauf, dass über seine Auregung, bezw. Antrag abgestimmt werde und wird derselbe einstimmig angenommen. K 48hb6
III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice¬ bürgermeister Franz Lang. 18. Liegt folgender Sectionsbericht vor: Der löbliche Gemeinderath wolle zur Deckung des Bedarfes an Heizmaterialien für die Heizperiode 1900/1901 auf Grund der Zusammenstellung vom 21. Juni 1900 die Anschaffung von: 381 Raummeter dem langen harten Brennholzes, 203 Raummeter 0•8m langen ungeschwemmten weichen Brennholzes, 152 Tonnen Steinkohle und 20 Tonen Coaks mit dem Vorbehalte bewilligen, dass zu jeder über diese Quantitäten hinausgehenden etwa nothwendigen Nachschaffung die Zustimmung des Gemeinderathes eingeholt werden muss und zur Ausschreibung und Vergebung dieser Lieferungen die Bausection ermächtigt wird. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 15.012 19. Herr Karl Jöbstl als Leiter der städt. Gefällseinhebung ersucht um Veranlassung der Reconstruction der schadhaften Brückenwage, sowie um Nachaichung derselben. Der Sectionsantrag lautet: In Berücksichtigung der noth¬ wendigen Richtigkeit einer amtlichen Wage wolle der löbliche Gemeinderath beschließen, dass die Stadtwage am Wieserfeldplatze reconstruiert und die am Grünmarkt nachgeaicht werde. Die laut Voranschlag nothwendigen Kosten von 1700 K wollen aus Präliminarpost XVII, „unvorhergesehene Auslagen“, bewilligt werden. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 12.331. 20. Liegt folgender Bericht des städt. Bauamtes vor: Bei dem am 5. Juni d. J. in dem gegen die Berggässe zu gelegenen Hoftract des Herrn Johann Kagerer ausgebrochenen Brande hat sich im Verlaufe der von der städt. Freiwilligen Feuerwehr durchgeführten Löschaction ergeben, dass der Wasserleitungsstrang in der Berggasse durch die daselbst befindlichen Abzweigungs¬ leitungen zu stark beansprucht ist, wodurch nicht nur die Wasser¬ zufuhr, sondern auch der Druck für den dort vorhandenen Hydranten sich als zu gering erwies, um einen wirksamen Angriff des Brandobjectes von dieser Seite aus durchzuführen, indem die Wasserleitung zu diesem Hydranten nur einseitig, nämlich vom Wasserthurm durch die Berggasse möglich ist. Um einerseits diesen vorhandenen Nachtheil aufzuheben, andererseits aber auch die zwischen der Berg= und Pfarrgasse gelegenen, größtentheils mit Schindeldächern versehenen Besitze im Falle eines Brandes wirksam schützen zu können, wird es nöthig, den Wasserleitungs¬ strang der Berggasse mit jenem über die Promenade zum Pfarr platze führenden zu verbinden, um durch Schaffung eines in sich geschlossenen Leitungsnetzes nicht nur die Druckverhältnisse, sondern auch die aus dem Wasserentnehmen an einzelnen Stellen der Leitung entstehenden Unregelmäßigkeiten möglichst auszugleichen. Es wird daher der Antrag gestellt, die Verbin dung dieser Leitungsstränge mit 2“ weiten gusseisernen Röhren und mit Rücksicht auf die vorstehenden Gründe nach beiliegendem Plan zu genehmigen und die Kosten dieser Leitung per 600 fl. aus dem Titel XVI, außerordentliche Bauführungen, zu be¬ willigen. Stadtbauamt Steyr, 18. Juli 1900. Peter, Ober¬ Ingenieur. Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbliche Ge¬ meinderath wolle in Erwägung der günstigeren Wasservertheilung in der städt. Wasserleitung der Herstellung dieses Verbindungs¬ stranges zustimmen und die Kosten per 1200 K aus Post XVI, außerordentliche Bauführungen, bewilligen. — Einstimmig nach Antrag. Z. 14.930 21. Herr Dr. Julius Seidl überreicht die Verträge über die Grundtrennungspläne aus den Neulustgründen mit Herrn Doctor Hochhauser, Strachowsky und Wallergraber behufs der Straßen¬ regulierung 2c. und eine Erklärung an Herrn Hans Millner als Vormund des minderjährigen Leopold Werndl puncto Verlegung der Wasserleitung in den öffentlichen Straßengrund zur Geneh¬ migung Der Sectionsantrag lautet: In Durchführung des Ge¬ meinderaths=Beschlusses vom 30. März 1900 wolle heute die Ausfertigung der 3 Verträge, nämlich mit Herrn Dr. Hochhauser, Herrn Hans und Frau Anna Strachowsky und Herrn Josef Wallergraber wegen Grundüberlassung in das öffentliche Gut und einer Erklärung an Herrn Hans Millner als Vormund des mj. Leopold Werndl wegen Genehmigung der Umlegung seiner Wasserleitung beschließen Herr G.=R. Stigler stellt den Antrag, dass die Umle¬ gung der Wasserleitung in den öffentlichen Straßengrund nur gegen dem bewilligt werde, dass durch dieselbe weder jetzt noch in Zukunft der Stadtgemeinde Steyr Kosten verursacht werden und dass die Leitung in den Straßengrund nur über commissio¬ nelle Anordnung gelegt werden darf. Hierauf wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzantrage des Herrn G.=R. Stigler einstimmig angenommen. — Z. 12.729. 22. Ueber das Ansuchen des Messelesers im Bruderhause um Herstellung eines Cabinetes zu seiner Wohnung im Bruder¬ hause stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge die angesuchte Herstellung eines Cabinetes genehmigen und die Deckung der Kosten von 400 K aus dem Milden Versorgungs¬ fonde bewilligen. — Einstimmig nach Antrag Z. 15.177. Weiters gelangt noch folgende dringliche Angelegenheit zur Erledigung: Der k. k. Stadtschulrath Steyr ersucht mit Schreiben vom 16. Juli 1900, Z. 451, um Umgestaltung der Oberlehrer¬ wohnung im Schulgebäude in der Wehrgrabengasse in zwei Lehrzimmer, welche für die zwei bestehenden Parallelelassen an der Mädchen=Volksschule in der Berggasse, die in gänzlich unzu¬ reichenden Räumen untergebracht sind, in Verwendung genommen werden sollen. Der Sectionsantrag hierüber lautet: In Berücksichtigung der in der Zuschrift des Stadtschulrathes vom 16. Juli 1900, Z. 451, dargelegten zwingenden Verhältnisse stellt die IV. Section nach vorausgegangener gemeinschaftlicher Berathung dieser An¬ gelegenheit mit der II. Section den Antrag, der löbliche Ge¬ meinderath wolle beschließen: 1. Es sei für die Adaptierung der Schulleitung in der Wehrgrabenschule zu zwei Lehrzimmern so vorzusorgen, dass dieselbe im voraussichtlichen Bedarfsfalle inner¬ halb einiger Tage ausgeführt ist und die dadurch angenommenen zwei Lehrzimmer als solche benützt werden können. 2. Es seien die für die Einrichtung eines dieser Lehrzimmer nöthigen Unterrichts=Erfordernisse sofort zu beschaffen, wogegen die Ein¬ richtung für das? Lehrzimmer dem vorhandenen Vorrathe dieser Gegenstände in den Schulen der Stadt zu entnehmen ist. 3. Es sei dem Schulleiter Herrn Adolf Schubert anstatt des bisherigen Naturalquartieres, das ihm laut Gesetz von 1899 gebürende Quartiergeld im Ausmaße von 25 % des fixen Gehaltes vom 1. August ab anzuweisen. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 451/St.=Sch.=R. IV Section. Referent: Sections=Obmann Herr G.=R. Leopold Köstler. 23. Der Herr Referent theilt mit, dass der bisherige Armenvater des 2. Viertels, Herr Paul Peterson, seine Stelle zurückgelegt, und dass Herr Johann Grillenberger, Hausbesitzer und Getreidehändler in Steyr, erklärt hat, diese Stelle zu über¬ nehmen Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle zur Ernennung des Herrn Johann Grillenberger zum Armen¬ vater des 2. Viertels seine Zustimmung geben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 10.036. Hierauf Schlufs der öffentlichen Sitzung.
Anhang. zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt steyr am 20. Juli 1903 Vertraulicher Theil. I. Sektion. Referent. Sektions-Obmann Herr Dr. Franz Angermann. 1. Ferdinand Rauscher ### Inwohner Schlüsselhofgasse 37 bittet um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr behufs Erlangung einer Unterstützung aus Bürgerstiftungen. Der Sektionsantrag lautet: Mit Rücksicht auf die für die Verleihung des Bürgerrechts mit Gemeinderatsbeschluss vom 4. März 1898 festgesetzten prinzipiellen Bestimmungen und im Anbetracht als Gesuchsteller ### 80 Jarhe alt ist und nur
einen monatlichen Armenbetrag von 6 Kronen hat, demselben durch Erlangung einer Bürgerpfründe bedeutend geholfen würde, stellt die I Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Ferdinand Rauscher bei verhandensein der mit Gemeinderathsbeschluss vom 27. März 1888 stipulierten Voraussetzung des Bürgerrecht der Stadt Steyr verliehen u. zw. mit Rücksicht auf seine Mittellosigkeit mit Nachsacht der Taxe. Einstimmig nach Antrag Z. 14570 2. Die städt Sicherheitswachleute Johann Pernegger und Franz Eder bitten um Ehebewilligung.
Nachdem von Seite des Amtes gegen die Ertheilung der Ehebewilligung an die Bittsteller nichts eingewendet wird, stellt die Sektion folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschliessen: Mit Rücksicht darauf, dass die Gesuchsteller durch die erfolgte Anstellung von zwei bereils schon verehelichten Wachleuten in ihren durch den Nachtag zur Dienstesinstruktion von 21. September 1885 Z 132 Prs. zustehenden Rechte auf Verehelichung verletzt erscheinen würden, dass dem Gesuchsteller Pernegger ohne diese Anstellung schon nach dem Rangalter die Verehelichung zu bewilligen wäre und bezüglich des Gesuchstellers Eder auch noch moralische Gründe vorliegen und derselbe ein verwendtbarer und tüchtiger Wachmann ist, so wird ausnahmsweise
und nur aus diesen Gründen der beiden Gesuchstellern Johann Pernegger und Franz Eder die Bewilligung zur Verehelichung ertheilt. Wird mit allen gegen einen Stimme (Stigler) angenommen Z 142 u. 143 Prs. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.R. Josef Tuerek. 10. Amtsvortrag: Die Besitzerin des Hauses CN 392 in Aichet, Aichetgasse 6 Frau Therese Sergl ist Willens der Stadtgemeinde Steyr ihr Haus eigenthümlich gegen den zu überlassen, dass sie im Armenverpflegshause in einem besonderen Zimmerchen Aufnahme findet
und daselbst bis zu ihrem Lebensende etwas besser als üblich verpflegt und für ihr Betreuung entsprechend gesorgt werde. Unter besserer Verpflegung versteht sie frischen Indischen Kaffee, unter Betreuung eine außergewöhnliche Pflege, weil sie nicht imstande ist, sich ohne Hilfe an- und auszukleiden, nicht allein zu gehen vermag und auch des nachts einer Wärterin nicht ganz enthraten kann. Außer diesem Allen erbittet sie sich noch eine monatliche Zahlung von 2 f um in der Lage zu sein, ihre sonstigen kleinen Lebensbedürfnisse zu bestreiten und bedingt sich, dass sie den Fall einer ansteckenden Krankheit ausgenommen nicht ins Krankenhaus gebracht werden dürfe, sonder auch im Krankheitsfalle im Armenhause freie ärztl. Behandlung, den freien Bezug der Medikamente ec. erhalten
Hiefür bietet sie der Stadtgemeinde ihr Haus ab das knapp ander Aichetschule angrenzt, jedoch für Schulzwecke ungeeignet und insgesamt mit 5115 f 7 1/2 x belastet ist. Der Gesamtwerth der Realität beträgt höchstens 7000 f. Eine Schuldpost mit 1000 f müsste übrigens gleich bezahlt werden und für die verbleibenden 4115 f 7 1/2 x wären Zinsen aus Crediten an die Sparkasse Steyr zu bezahlen. Dass das der Stadt angebotene Geschäft kein gutes ist, braucht nach dem Vorhergesagten nicht besonders angeführt zu werden. Für die Stadt Steyr muß aber bei dieser Angelegenheit anderen Erwägungen Raum gegeben werden. Vor Allern war der Mann der Therese Sergl Zeit seines
Lebens stets in Steyr, hat durch 50 Jahre ein größeres Geschäft hier betrieben, war durch viele Jahre Armenvater und es wurde ihn mit Gemeinderathsbeschluss vom 16. April 1880 das Bürgerrecht der Stadt Steyr verliehen. An dem Niedergange des Geschäftes dürften die ungünstigen Zeitverhältnisse wohl die Hauptschuld tragen. Im vergangenen Jahr verstorben, hat er seine Gattin in ungünstigen Vermögensverhältnissen zurückgelassen, so dass sie sich auf dem Hause nicht mehr lange Zeit erhalten kann und deshalb immer mehr verschulden muss. In kürzester Zeit muss der Frau Therese Sergl die Armenversorgung durch die Stadt Steyr zutheil werden. In diesem Falle bleibt nichts anders übrig, als sie in das Armenverpflegshaus aufzunehmen und für sie so zu sorgen, wie sie es heute begehrt. Stimmt die Gemeinde
ihrem Anbieten zu, so hat sie für die Versorgung wenigstens ein kleines Entgelt, was vielleicht schon in einem Jahr wegfallen ###. Ferner ist für die Stadtgemeinde in Erwägung zu ziehen, ob sie das Anwesen nicht doch vorteilhaft ausnützen könnte. Die Nähe der Aichetschule legt den Gedanken nahe, ob es nicht möglich wäre dieses Anwesen auch als Wohnung für den Schulleiter zu benützen, wie sich jedoch herausgestellt hat, ist diese Verwendung unmöglich daher ausgeschlossen. Ausser der Wohnung für den Schulleiter könnte in diesem Häuschen noch eine Wohnung für den eventuell doch noch zu gewinnenden Sekundararzt des St. Anna Spitales beschafft werden, der von dort das Spital
in 10 Minuten leicht erreicht. Sollte das nicht möglich sein, würde das Häuschen der Gemeinde zur Unterbringung besserer verarmter Familien immer noch nicht zu unterschätzende Vortheile bieten. Mit Rücksicht auf diese Erwägungen muss sich der Unterfertigte für das Eingehen auf die Propositionen der Frau Theres Sergl aussperechen. Steyr 10. Juli 1900. Fanz Gall. Stadtsekretär. Der Sektions Antrag lautet: Der löbliche Gemeinderath möge auf das Anerbieten der Frau Therese Sergl nicht eingehen und es möge ihr überlassen bleiben den Verkauf ihres Hauses selbst zu besorgen und soll deshalb eventuell nach Verkauf ihres Hauses abermals an die Gemeinde wegen Übernahme in die Versorgung herantreten. Einstimmig nach Antrag Z 117 Prs.
17. Heinrich Damhofer städt. CassenControlor ersucht in einer längeren Eingabe um Abgrenzung seines Wirkungskreises im Cassenamt. Die Sektion beantagt, es möge auf eine ###torische Erledigung dieses Ansuchens nicht eingegangen werden da Gesuchsteller mit der directen Überreichung seines Gesuches den vorgeschriebenen Dienstweg nicht eingehalten hat. Einstimmig nach Antrag Z 119 Prs. Nach dem sohin die Tagesordnung der vertraulichen Sitzung erledigt ist, erbittet sich Herr Vizebürgermeister Lang des Wort und spricht dem Herrn Stadtsekretär Franz Gall für die von ihm in letzter Zeit
geleistete, ganz außerordentliche fantastische Arbeit den Dank des wofür Gemeinderathes aus, was letzterer dankbar zur Kenntnis nimmt. Hierauf Schluss der vertraulichen Sitzung Der Vorsitzende Die Verificatoren Schriftführer
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