Raths=Protokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 11. Mai 1900. Eventuelle Mittheilungen. I. Section. (Sections=Sitzung Dienstag 10 Uhr vor¬ mittags.) 1. (Vertraulich.) Gesuche um def. Aufnahme in den Ge¬ meindeverband der Stadt Steyr. Amtsbericht über eine wegen Ennsflussregulierung an das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes vorzulegende Petition. 3. Aufruf des Hausbesitzer=Vereines in Reichenberg zum Anschlusse an die eingeleitete Action wegen Abänderung der Ge¬ bäudesteuer=Gesetze durch den Reichsrath. 4. Wahl zweier Mitglieder in die Pferde=Classifications¬ Commission. 5. Entscheidung über Recurse in Armenraths=Angelegen¬ heiten. II. Section. (Sections=Sitzung Mittwoch 3 Uhr nach¬ mittags. Amtsbericht wegen Einhebung der Branntwein=Ver¬ brauchsumlage bei Herrn Florian Reder. 7. Amtsbericht über den Stadtcassa=Journals=Abschluss pro Jänner 1900. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Vicebürgermeister: Herr Franz Lang. Die Herren Gemeinde¬ räthe: Dr. Franz Angermann, Edmund Aelschker, Leopold Anzen¬ gruber, Gottlieb Bruckschweiger, Ferdinand Handstanger, Leopold Haller, Carl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Anton v. Jäger, Leopold Köstler, Matthias Perz, Ferdinand Reitter, Dr. August Redtenbacher, Gottfried Sonnleitner, Victor Stigler, Franz Tomitz, Josef Tureck. — Ferner sind anwesend: Herr Stadt¬ secretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmid¬ bauer. — Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Alexander Busek, Otto Schönauer und Karl Wöll. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, ersucht die Herren Gottlieb Bruckschweiger und Leopold Haller die Verification des Protokolles zu übernehmen und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Herr Stadtsecretär Franz Gall erstattet die Mittheilung, dass Seine k. u. k. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Ent¬ schließung vom 29. April 1900 die Wiederwahl des Herrn Johann Redl zum Bürgermeister der Stadt Steyr allergnädigst zu be stätigen geruht haben. — Diese Mittheilung wird mit lebhaften Bravorufen zur Kenntnis genommen. Hierauf Erledigung der Tages=Ordnung. I. Section. Referent: Sections=Obmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. Punkt 1 wird verträulich behandelt. Das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokolle angeheftet. 2. Der Herr Referent verliest folgenden Amtsbericht: Über Anregung des Landtagsabgeordneten und Gemeinderathes Herrn Victor Stigler hat der Herr Bürgermeister die Gemeindevorsteher der Gemeinden Enns, Ennsdorf, Lorch, St. Valentin, Kronstorf, Ernsthofen, Behamberg, Gleink, St. Ulrich, für den 29. März 1900 zu einer Besprechung darüber eingeladen, in welcher Weise die Staatsregierung veranlasst werden kann, die gründliche Re¬ gulierung des Ennsflusses von Steyr abwärts in Angriff zu nehmen und die nothwendigen Mittel hiezu zur Verfügung zu stellen. Dieser Einladung sind die Gemeindevorstehungen nach¬ gekommen und es hat die eingehende Berathung der Herren Ge¬ meindevertreter zu der beiliegenden hieramts verfassten Petition an das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes geführt. Da die Aus¬ übung des Petitionsrechtes der Gemeinde gemäß § 58 des Ge¬ meindestatutes der Stadt Steyr ausschließlich dem Gemeinderathe vorbehalten ist, wolle bezüglich der in Antrag gebrachten Petition Tages=Ordnung: 8. Amtsbericht über den Ablauf des Pachtvertrages mit dem Vorspannspächter. 9. Amtsbericht in Theater=Angelegenheit. 10. Diverse Spenden=Gesuche. 11. Gesuch der Handelsgenossenschaft in Steyr um Minde¬ rung der Marktgebüren für kleines Geflügel und um Abänderung der angeblich verschärften Bestimmungen hinsichtlich der Standel¬ gebüren. 12. Gesuch des neuen Kapellmeisters des Bürgercorps um Zuerkennung eines Quartiergeldes. 13. Eingabe des Comites zur Restaurierung der sogenannten Kreuzsäule auf dem Wieserfeldplatze um einen Restaurierungs¬ beitrag. III. Section. (Sections=Sitzung Donnerstag 3 Uhr nach¬ mittags.) 14. Zuschrift der Sparcasse=Direction betreffs der Trottoir¬ Anlage und Verlegung der Gaslaterne. IV. Section. (Sections=Sitzung Donnerstag 4 Uhr nach¬ mittags. 15. Verleihung zweier Pacher=Pfründen. Beschluss gefass werden. — Steyr, am 2. Mai 1900. — Franz Gall, Stadtsecretär. Die Petition lautet: Hohes Abgeordnetenhaus des Reichsrathes! Wer sich die Mühe nimmt, die österreichischen Staatsvoranschläge einer Durch¬ sicht zu unterziehen, der wird durch die Thatsache überrascht werden, dass sich in Oberösterreich nur der Donaustrom, sowie der Inn=, Salzach= und Traunfluss der staatlichen Fürsorge er¬ freuen, das heißt, dass nur für Bauten an den bezeichneten Flüssen specielle Dotationen seitens des Staates ausgesetzt sind, während der Ennsfluss einer solchen Fürsorge stets entbehren mufste. Unbegreiflicher Weise ist die Vernachlässigung des Enns¬ flusses in früheren Jahren ganz unbemerkt geblieben und doch war sie fast ausschließlich die Ursache, dass die Hochwässer in den Jahren 1892, 1897 und 1899 Devastationen anrichten konnten, die in Bezug auf ihre Bedeutung und Ausdehnung mit Recht ganz entsetzliche zu nennen sind, und die bei weiterer Vernach¬ lässigung dieses Flusses für große Strecken Landes und für dicht bewohnte Ansiedlungen geradezu Katastrophen herbeiführen müssten. Das Uebersehen des Ennsflusses von Seite der staat¬ lichen Organe war namentlich bei dem Hochwasser im Jahre 1899 für die Stadt Steyr und die flussabwärts gelegenen Ge¬ meinden St. Ulrich, Gleink, Behamberg, Haidershofen, Ernsthofen, St. Valentin, Kronstorf, Ennsdorf, Lorch und Enns verhäugnisvoll. In allen den angeführten Gemeinden sind viele Joch frucht¬ baren Grundes zum Theile ganz weggerissen, zum Theile derart verschottert worden, dass sie auf Jahre hinaus vielleicht sogar für immer kein Erträgnis mehr erhoffen lassen. In der Ge¬ meinde St. Ulrich ist durch den Ennsflufs der Bestand der Steyr—Losensteiner Landesstraße bedroht, wodurch selbst die an derselben in der Ortschaft Ramingsteg befindlichen Häuser in Ge¬ fahr kommen, wenn die Ufer nicht ausreichend gesichert werden. Unterhalb Maria=Winkling in der Pfarre Gleink hat sich der Ennsfluss ein neues Gerinne gegraben, in welchem das Wasser selbst bei kleinem Hochwasser abfließt und große Culturflächen überschwemmt und in Abbruch bringt, wenn dort kein Damm gebaut wird. Auch die von Haidershofen nach Winkling führende Ge¬ meindestraße, welche beim letzten Hochwasser in einer Länge von —500 Meter in die Enns gestürzt ist, erfordert Schutzbauten. In den Gemeinden Behamberg und Haidershofen müssen wider¬ standsfähige Uferschutzbauten geschaffen werden, um das weitere Abbröckeln und Abstürzen der Ufergründe hintanzuhalten. Die von Ernsthofen nach Steyr führende Bezirksstraße ist in der so genannten Loderleiten, Gemeinde Ernsthofen, ganz verschwunden,
2 so dass der Verkehr zwischen Ernsthofen und Steyr außerordent¬ lich erschwert ist. Der schon 1828 gebaute Schutzdamm bei Gaissing war nach und nach verfallen, hat bei den Hochwässern im Jahre 1892 und 1897 bedeutende nicht verbesserte Schäder gelitten und konnte deshalb dem Hochwasser im Jahre 1899 nicht standhalten, wodurch das ganze Terrain bis Rubring unter Wasser gesetzt und außerordentlich großer Schaden angerichte worden ist. Die Ortschaft Rubring selbst ist ohne Schutzdamm bei neuerlichem Hochwasser geradezu dem Untergange geweiht wenn der dort gewesene, bei den Hochwässern in den Jahren 1997 und 1899 zerstörte Inundationsdamm nicht standhaft wieder hergestellt wird. In Kötting, Gemeinde St. Valentin, ist der Schutzdamm abgerissen, wodurch 1899 die Häuser in Ennsdorf überschwemmt und stark beschädigt worden sind. Wenn der zwischen Rubring und Thurnsdorf befindliche Damm nicht orden lich wiederhergestellt wird, sind bei kommenden Hochwässern auch dort große Schäden unausbleiblich. Die Ortschaft Ennsdorf ist wie schon oben bemerkt, außerordentlich gefährdet und muss durch Schutzdämme unbedingt gesichert werden. Außer dem Köttinge Damm muss noch ein Schutzdamm von der Reichsstraße zur Eisenbahnbrücke hergestellt werden. In der Gemeinde Lorch, und zwar in der Ortschaft Hiesendorf, sind drei Häuser in Gefahr, in die Enns abzurutschen und beim Weinmayrgut in dieser Ort schaft verlangt die Steyrer Reichsstraße unbedingt einen Schutzbau widrigens sie in die Enns abfällt. Der Uferschutzbau in der Ort schaft Plaik, Gemeinde Kronstorf, ist durch das letzte Hochwasse fast ganz zerstört worden und bedarf der dringenden Wiederher¬ stellung. Auch die Stadtgemeinden Steyr und Enns beklagen schwere Schäden, die ihnen durch den Ennsfluss zugegangen sind Aus dieser keineswegs erschöpfenden Schilderung wolle entnommen werden, dass die durch die letzten Hochwässer in Ennsflussgebiete verursachten Schäden wirkliche enorme Summen ausmachen. Sollen neuerliche Hochwässer nicht verheerende Deva¬ stationen verursachen, so muss seitens der hohen Regierung eine gründliche Regulierung des Ennsflusses veranlasst und es müssen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die die Ausführung und Erhaltung ausreichender Schutzbauten am Ennsflusse ermöglichen. Die in schuldiger Ehrfurcht unterzeichnete Gemeindevertre tung erlaubt sich daher die Bitte zu stellen, das hohe Abgeord netenhaus des Reichsrathes möge bewirken, dass die Regulierung es Ennsflusses sofort in Angriff genommen werde, und dass ausreichende Mittel zur Herstellung der am Ennsflusse nöthigen Schutzbauten, sowie zur künftigen Erhaltung derselben in di Staatsvoranschläge ausgenommen werden Hierüber stellt die Section den Antrag: Der löbliche Ge meinderath wolle beschließen: Es werde die entworfene Petitio¬ wegen Inangriffnahme der Ennsflufsregulierung dem hohen Ab geordnetenhause in Wien überreicht Herr G. R. Stigler verweist auf die letzten Hochwasser schäden und namentlich auf die Devastierungen in der Nähe de Kaserne und der Gründe der Actienbrauerei und gibt der Be ürchtung Ausdruck, dass eine Wiederholung solcher Verwüstungen nicht ausgeschlossen ist, wenn die Regulierung des Ennsflusses nicht in Angriff genommen wird. Er habe auch im Landtag¬ auf die Ennsflussregulierung hingewiesen und ist sein Antrac dahin angenommen worden, dass die Regierung gebeten wird hre ganze Aufmerksamkeit auf diese Sache zu lenken. Eine weitere Ingerenz könnte der Landtag nicht nehmen, da die Enns ein Reichsfluss ist. Er ersucht, die Petition in ihrem Wortlaute au zunehmen, damit auch jene Mittel im Staatsvoranschlage recht zeitig eingestellt werden können, welche für die Ennsflussregu. lierung nothwendig sind. — Hierauf wird der Antrag der Sectio, einstimmig angenommen. — Z. 3192 3. Der Herr Referent verliest folgenden Sectionsbericht und Antrag: Unter den Staatssteuern ist eine der drückendsten Lasten die Hauszinssteuer, welche 20 Percent des Reineinkommene vom Hause beträgt. Ein solcher Steuersatz, welcher 1/ Theil des Einkommens wegnimmt, muss für jeden Hausbesitzer als enorn hoch bezeichnet werden. Dazu kommt noch, dass der Hausbesitzer von diesem an und für sich schon so hohen Steuersatze bei uns in Steyr noch eine 60percentige Gemeinde= und eine 44percentig Landesumlage zu entrichten hat. Bedenkt man, dass die Erwerk steuer höchstens 30 Percent, die Rentensteuer höchstens 20 Per cent, und die Personaleinkommensteuer höchstens 5 Percent de reinen Einkommens beträgt, so muss man ersehen, dass der Hausbesitzer der höchst besteuerte Staatsbürger ist. Dazu komm noch, dass durch die neueingeführten hohen Uebertragungsgebüren der Realitätenverkehr sehr gehemmt ist und dadurch der Realwer herabgedrückt wird. Um diese Ungerechtigkeit in der Steuerlast auf das möglichst billige Maß zurückzuführen, haben in verschie denen Städten theils die Stadtvertretungen, theils die Hausbesitzer elbst Actionen eingeleitet, um eine Herabsetzung der unverhältnis mäßig hohen Gebäudesteuer zu erwirken. Zahlreiche Petitioner welche dies bezwecken, wurden bereits im hohen Abgeordnetenhause eingebracht. Da die Stadtgemeindevertretung berufen erscheint die Interessen der Bewohnerschaft überhaupt und somit auch die Hausbesitzer der Stadt insbesondere zu vertreten, stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle sich für die Hausbesitzer der Stadt Steyr der zur Erwirkung einer angemessenen Herabsetzung der Gebäudesteuern eingeleiteten Action inschließen und die vorzutragende Petition um Herabsetzung der Gebäudesteuer im hohen Abgeordnetenhause überreichen lassen Die bezügliche Petition lautet Petition. Die seit dem Jahre 1820 bestehende, im Jahre 188: theilweise abgeänderte Gebäudesteuer=Gesetzgebung entspricht den heutigen Verhältnissen in keiner Weise. Diese Steuer ist überaus hoch und geeignet, den wirtschaftlichen Unter jang der Hausbesitzer herbeizuführen. Die Unbilligkeit dieser Steuergeletzgebung wurde bereits früher anerkannt und war man estrebt, durch theilweise Ermäßigung derselben die drückend Schwere zu mildern. Allein diese Versuche entsprechen den jegebenen Verhältnissen in keiner Weise. 20 Percent des Rein¬ einkommens müssen an staatlicher Abgabe vom Hausbesißer ent¬ richtet werden. Abgesehen von dieser Staatssteuer hat der hausbesitzer die Umlagen, welche mindestens 100 Percent betragen, ind auch noch überdies die Personaleinkommensteuer zu bezahlen. Hiedurch ist der Hausbesitzer thatsächlich der am höchsten besteuert Steuerträger, weil er selbst bei Anrechnung der Ermäßigung mindestens 38 Percent seines Einkommens als Steuern entrichten nuss, u. zw. von einem Betrage, den er oft thatsächlich nich einmal bezieht. Beispielsweise entrichtet von einem reinen Ein kommen von 600 fl. bei Annahme von 100 Percent Umlage der Beamte, Arbeiter u. s. w. 3 fl 60 kr., der Gewerbsmann höchstens 20 fl., der Rentner 24 fl., die Sparcasse 36 fl., die öffentlichen Rechnungsleger (Actiengesellschaften) 120 fl. und der Hausbsitzer 228 fl. Die öffentlichen Rechnungsleger, welche hall so viel zahlen, als der Hausbesitzer, haben wiederholt gegen die zu hohe Steuer Stellung genommen. Wo bleibt da die Gerech igkeit, wo die Billigkeit, wenn der Hausbesitzer allein von so hohen, unverhältnismäßig drückenden Steuern bedrückt wird. Kann man es rechtfertigen, dass der Hausbesitzer z. B. zehnma soviel wie der Rentner von seinem Einkommen entrichten muss Gewiss nicht Daraus ergibt sich klar und deutlich die Ueberlastung des Hausbesitzers mit Steuern. Diese krassen, unhaltbaren Zuständ vurden früher dadurch gemildert, dass bekanntlich die Hausbesitzer, jezwunger durch die Unerschwinglichkeit der Steuern, gewöhnlich die Hälfte des wirklichen Mietzinses angaben, um dadurch eine Ermäßigung der Steuer auf 10 Percent herbeizuführen. Durch die neue Steuergesetzgebung ist auch dieses Zwangscorrectiv un¬ möglich geworden. Jetzt muss der Hausbesitzer, wenn er sic nicht der Gefahr aussetzen will, durch hohe Strafen ganz ruiniert zu werden, sein Einkommen wahr einbekennen. Jene Haus¬ esitzer, auf deren Häusern ein Schuldenstand haftet, sind infolg Ueberlastung von Steuern und Schuldzinsen dem Untergange unfehlbar preisgegeben. Daher wird auch die Bauthätigkeit ein¬ leschränkt, das Baugewerbe und mit demselben zusammenhängende Gewerbe werden überaus geschädigt. Durch die bedeutend Erschwerung von Neubauten werden aber auch in sanitärer Beziehung geradezu himmelschreiende Missstände gezeitigt, die sic insbesondere bei Arbeiterwohnungen stark fühlbar machen. Ueber dies wird die Höhe der geltenden Hauszinssteuer gegenüber den lbrigen Steuern noch dadurch bedeutend verschärft, dass die Umlagen nicht nur von der thatsächlich entrichteten Staatssteuer sondern von einem höheren Betrage vorgeschrieben werden. Durch diese unverhältnismäßige Belastung wird der Hausbesitzer, wird das nationale Vermögen des Volkes geschädigt und entwertet, und wird gerade derjenige Stand, der die Stütze des Staates ist, hiedurch bedeutend geschwächt Anstatt diese drückenden Verhältnisse zu beheben, hat die neue Gesetzgebung dem Hausbesitz noch größere empfindliche Lasten dadurch aufgebürdet, dass die Vermögensübertragungsgebürer nfolge der kaiserlichen Verordnung vom 16. September 1899, R.=G.=Bl. Nr. 153, wesentlich erhöht worden sind Die Stadtgemeindevertretung der l. f Stadt Steyr stell daher an das Hohe Haus die geziemende Bitte, dahin zu wirken, dass diese schreienden Uebelstände rasch beseitigt und die jerechten und billigen Forderungen der Hausbesitzer befriedig werden Diese wohl begründeten Forderungen sind: eine gerechte und billige Herabsetzung des Steuersatzes der Hauszinssteuer; die geringste Herabsetzung wäre eine solche auf höchstens 10 Percent; denn dann wäre der Hausbesitzer noc immer nur den übrigen Höchstbesteuerten gleichgestellt, was doch ein unbescheidenes und unbilliges Verlangen genannt werden kann; II. die Abschaffung der Umlagenmisswirtschaft; die Umlagen zürfen nur von der thatsächlich entrichteten Staatssteuer einge¬ hoben werden III. die eigene Wohnung des Hausbesitzers ist in Städten der absoluten Hauszinssteuer höchstens mit der Hälfte des Zins wertes der Besteuerung zu unterwerfen; in Orten der Haus assensteuer unterliegt die eigene Wohnung, auch dann, wenn Wohnbestandtheile vermietet sind, nur der Hausclassensteuer IV die Abzüge für Nebengebüren, Einrichtung und Garten wären gesetzlich genau und den vollständig geänderten, heutigen zeit und Wohnverhältnissen entsprechend festzustellen; V die Erhaltungs= und Amortisationskosten wären in einem den Verhältnissen entsprechenden, bedeutend höheren Per¬ entsatze als jetzt festzustellen VI. eine entsprechende Besteuerung der Staatsgebäude und Kasernen, soweit dieselben als Wohnungen benützt werden, wärt einzuführen und schließlick VII. soll die Aufhebung der neuen hohen, den Realitäten verkehr hemmenden und damit den Realitätenwert ungünstig beeinflußenden Uebertragungsgebüren nach der kais. Verordnung vom 16. September 1899, R.=G. Bl. Nr. 153, raschestens ange¬ strebt und erwirkt werden Einstimmig nach Antrag der Section Z. 6493 4. Liegt folgender Amtsbericht vor: Nach § 6e der Mini¬ sterial Verordnung vom 18 März 1891, Nr. 35, haben bei der Pferdeelassisication zwei womöglich zu den Pferdebesitzern ge zörige Mitglieder der Vertretung jener Gemeinde, deren Pferd classificiert werden, bei der Vornahme der Pferdeclassification als Tommissions=Mitglieder zu intervenieren. Nachdem laut Erlass
der k. k. Statthalterei Linz vom 9. April 1900, Z. 6255|IV, dis Pferdeclassification im Stadtgebiete Steyr am 12. Juni l. I um 8 Uhr vormittags stattzufinden hat, so wären für besagte Commission zwei Mitglieder des Gemeinderathes zu bestimmen, Der Stadt weshalb ich diesen Bericht in Vorlage bringe. — secretär: Gall Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Der löblich Gemeinderath wolle gemäß § 6 der Ministerial=Verordnung vom 18. März 1891 zu der am 12. Juni d. J. in Steyr stattfinden den Pferdeclassification die Gemeinderäthe Herrn Josef Turec Einstimmig und Herrn Anton Jäger v. Waldau entsenden. — — Z. 7859 nach Antrag. Z. 7982 . 3) Landesausschuss Linz vom 2. Mai 1900, übermittelt Recurs der Marie Benzinger gegen den Gemeind rathsbeschluss vom 26. Jänner 1900, womit in Bestätigung des Beschlusses des städt. Armenrathes vom 23. October 1899 ihr Ansuchen um eine dauernde Unterstützung abgewiesen worden ist, unter Anschluss des Ergebnisses der neuerlichen Erhebungen zur nochmaligen Beschlussfassung Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbliche Ge meinderath wolle beschließen: Es werde das Ansuchen der Mari Benzinger mit Rücksicht auf die neuerlich gepflogenen Erhebunger nochmals zur Entscheidung an den städt. Armenrath verweisen. Einstimmig nach Antrag. b) Liegt vor ein Recurs des Heinrich Charpentier, verehe lichten Fabriksarbeiters, derzeit beschäftigungslos, gegen die ab weisliche Erledigung des städt. Armenrathes betreffs seines An suchens um einen Erziehungsbeitra Der Sectionsantrag lautet: Mit Rücksicht darauf, dass Ge¬ suchsteller und dessen Ehegattin noch in einem Alter stehen, wo sie als erwerbsfähig angesehen werden müssen und auch durch das ärztliche Zeugnis die Erwerbsunfähigkeit nicht nachgewiesen ist, stellt die 1. Section den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Recurse des Heinrich Char¬ pentier wider die Entscheidung des städt. Armenrathes vom 26. April 1900, Z. 8402, womit derselbe mit dem Ansuchen nach Bewilligung eines Erziehungsbeitrages für seine 3 Kinder ab¬ jewiesen wurde, keine Folge gegeben. — Einstimmig nach An — Z. 9695 trag. II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr G.=R Tureck. Joses 6. Liegt vor die Protokollar=Erklärung des Florian Reder Brantweinhändler in Steyr, womit derselbe sich einverstanden erklärt, dass die Annahme seines geringen Abfindungsanbotes von der Menge der zur Einfuhr gebrachten gebrannten geistigen Flüssigkeiten abhängig gemacht wird und dass, falls er im laufen¬ den Jahre eine größere Menge solcher Flüssigkeiten einführen würde als im Vorjahre, er den gleichen Abfindungsbetrag zu bi ahlen habe, bezw. von jedem die Höhe des Vorjahres über steigenden Hektoliter an Verbrauchsumlage ⅛, d. i. 66 kr. mehr zu entrichten hätte. Der Sectionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es seien die gemachten Abfindungsanbote fü die im Jahre 1900 einzuführenden gebrannten geistigen Flüssig keiten von sämmtlichen Firmen, bei der Firma Florian Reder aber mit der Beschränkung anzunehmen, dass das von diese Firma gemachte Anbot nur für den Fall angenommen wird dass dieselbe im Jahre 1900 eine geringere Menge gebrannter zeistiger Flüssigkeiten einführt als im Vorjahre. Führt diese Firma im Jahre 1900 die gleiche Menge gebrannter geistige Flüssigkeiten ein wie im Jahre 1899, so hat sie den gleichen Abfindungsbetrag wie 1899, führt sie ein größeres Quantun ein, so hat sie von jedem über das vorjährige Quantum mehr eingeführten Hektoliter 1 K 32 h mehr als den vorjährigen Ab — Einstimmig nach Antrag. findungsbetrag zu entrichten. Z. 5787. 7. Liegt folgender Amtsbericht vor: Das gefertigte Am berichtet, dass die Journale über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtcasse für den Monat Jänner 1900 geprüft und richtig Es betrugen — efunden worden sind 110.429 K 72 die Einnahmen im Monat Jänner 1900 90.323 „ 07 die Ausgaben im Monat Jänner 1900 dass für den Monat Februar 1900 ein st 20.106 K 65 h Cassarest verblieben vol Der Referent bemerkt, dass das Cassajournal durch die Herren Gemeinderäthe Reitter und Tureck geprüft und richtig befunden wurde. — Zur Kenntnis. — Z. 8976. 8. Amtsbericht. Der zwischen der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr und dem Lohnkutscher Josef Lang abgeschlossene Pacht¬ vertrag betreffend die Besorgung der Vorspannsfuhren lauft mit Ende Juni 1900 ab. Das Amt erlaubt sich wegen neuerlichet Festsetzunb der in Stadt Steyr beizustellenden Vorspannsfuhren — Steyr, 29. April 1900. Gall Bericht zu erstatten. Stadtsecretär Der Sectionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: es sei die Wiederverpachtung der Vorspanns fuhren auf drei Jahre, das ist vom 1. Juli 1900 bis End Juni 1903 unter den bisherigen Bedingungen zur Offertlegung auszuschreiben und als Einreichungstermin die Zeit bis 15. Iun — Z. 9117 festzusetzen. — Einstimmig nach Antrag 9. Der Herr Referent gibt bekannt, dass Herr Antor Waidinger auf die Uebernahme des hiesigen Stadttheaters Verzich geleistet hat, sowie dass um die Verleihung des Stadttheater neuerlich zwei Ansuchen vorliegen, nämlich von den Theater directoren Knirsch und Verthal, und stellt namens der Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: 3 es sei die Erklärung des Schauspielers Herrn Anton Waidinger n Wien, nach welcher er auf die Uebernahme des Stadttheaters ür die Saison October 1900 bis Palmsonntag 1901 Verzicht eistet, zur Kenntnis zu nehmen und das städt. Theater für dies Saison unter den gleichen Bedingungen an den Theaterdirector Victor Berthal, derzeit in Mödling, zu überlassen, wobei jedoch der letztere auf die diesem Unternehmen nicht günstigen Verhält tisse in Steyr besonders aufmerksam zu machen und ausdrücklic in Kenntnis zu setzen ist, dass er von Seite der Gemeinde auf andere Unterstützung als die Subvention von 300 K für jeden ibgespielten Monat unter keiner Bedingung rechnen darf. — Z. 8897 und 1002 Einstimmig nach Antrag. 10. Spendengesuche. a) Die Vorstehung „Werk des heil. Johannes Franziskus Wien“ bittet um eine Unterstützung für das St. Marier in Knabenasyl Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath woll das vorliegende Ansuchen nicht berücksichtigen, da die Stadt Steyr aus dem Bestande der ansuchenden Anstalt keinerlei Vorthei Z. 8612 genießt. — Einstimmig nach Antrag Der Central=Ausschuss der k. k. o.=ö. Landwirtschafts¬ 0 Gesellschaft in Linz ladet zur Betheiligung an dem Verein „Verband zur Unterstützung o.=ö. Landwirte behufs Errichtung von Blitzableitern“ ein Die Section beantragt, dieser Einladung keine Folge zu jeben, da die städt. Bevölkerung Steyrs an der zu fördernden Sache kein Interesse hat. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 9511 c) Die Gemeinde=Vertretung in Pettau ersucht um einen Beitrag zur Errichtung und Erhaltung des deutschen Studenten¬ heims daselbst Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle für das deutsche Studentenheim in Pettau aus den im Ansuchen ent¬ haltenen Gründen eine Spende von 10 K bewilligen. — Ein stimmig nach Antrag. — Z. 7395 d) Der Verein „Deutsches Vereinshaus“ in M.=Schönber bittet um eine Spende Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath woll aus nationalen Gründen dem Vereine „Deutsches Vereinshaus in M.=Schönberg eine einmalge Spende von 10 K bewilligen. Z. 7839 Einstimmig nach Antrag e) Die deutsche Gewerbeschule in Hohenstadt ersucht, diesem Vereine als Mitglied mit einem festen Jahresbeitrage beizutreten. Der löbliche Gemeinderath Der Sectionsantrag lautet: aus den im beiliegenden Aufruf enthaltenen Gründen, dem wolle Vereine „Deutsche Gewerbeschule“ in Hohenstadt zum Zwecke der Erhaltung der deutschen Gewerbeschule daselbst einen Jahres beitrag von 10 K vorläufig auf ein Jahr bewilligen. — Ein — Z. 6407 stimmig nach Antrag. 11. Liegt vor eine Eingabe der Handelsgenossenschaft in Steyr um Aufhebung resp. Herabminderung der verschärften Maßregeln betreffs Einhebung des Marktgefälles und Standl¬ gebüren. In dieser Eingabe wird hauptsächlich darüber Beschwerd geführt, dass für jedes Stück Kleinvieh ohne Unterschied eine Gebür von 2 kr. eingehoben wird und dass für jedes Stüc Geflügel bei jedem Marktbesuch eine Gefällsgebür von 2 kr. ein ehoben wird, während für den unverkauften Rücktranspor eine Entschädigung geleistet wird, mithin für ein und dasselb Stück Geflügel wiederholt die Gebür bezahlt werden muss. In weiterem wird um die Herabsetzung der Standelgebüren gebeten. Ueber diese Eingabe erstattet die Section folgenden Bericht und Antrag: In der mitfolgenden Eingabe der Handelsgenossenschaft ir Steyr wird darüber Klage geführt, dass bezüglich der Einhebung der Marktgefälle seit Uebernahme der Gefälle in eigene Regie den Gemeinde Verschärfungen eingeführt worden seien. So werder für jedes Stück Vieh kleinerer Gattung 2 kr. und für die Ve¬ kaufsplätze und Stände höhere Gebüren als zur Zeit der Ver achtung der Gefälle verlangt Es ist eine volle Unwahrheit, dass bezüglich der Einhebun, der Gefälle seit ihrer Uebernahme in die eigene Regie der Gemeinde Verschärfungen eingeführt worden seien, da in dem mit dem Landesgesetze vom 2. Jänner 1890, L.=G.=Bl. Nr. festgefetzten Tarife keinerlei Aenderung eingetreten ist. Ein ewisse Härte liegt wohl darin, dass von jedem Stück Vieh kleinerer Gattung 2 kr. eingehoben werden kann, dass also di Gebür für eine Taube gerade so hoch ist, als für eine Gaus Doch geht daraus hervor, dass eben die Gebür für eine Gaus zu niedrig angesetzt ist. Was die Gebür für die Markt plätze und Stände betrifft, so ist ebenfalls eine Aenderung gegen rüher nicht eingetreten. Derjenige, welchem die diesbezüg lichen Gebüren zu hoch sind, hat es sogar in der Hand, die bezügliche Gebür zu seinen Gunsten zu regeln, weil nur die länge der Stände und Verkaufsplätze, nicht aber auch die Breite und Höhe derselben bei Bemessung der Gebür in Rechnung gezogen wird Wenn die Gebür von 20 kr. z. B. zu hoch ist, brauch nur dafür Sorge zu tragen, dass sein Stand die Länge vol wei Meter nicht erreicht und er zahlt dann nur eine Gebür von 10 kr. = 20 h. Der Grund, aus welchem die Gemeinde von der Wieder verpachtung der Gefälle abgesehen hat, war einzig und allein der, durch die Einhebung der Gefälle in eigene Regie höhere Einnahmen für die Gemeinde zu erzielen Dieser Endzweck kann aber nur erreicht werden, wenn die bestehenden Tarife strenge eingehalten werden Bekanntlich wächst der Appetit mit dem Essen.
Wenn der löbliche Gemeinderath in einem Falle di Geneigtheit zu Erleichterungen zeigt, wird die Zahl der folgender Gesuche um solche Erleichterungen „Legion“ sein da die Gemeinde bei Uebernahme der Einhebung der städtischen Gefälle in eigene Regie an den durch Landesgesetz festgesetzten Tarifen für die Gefälle in keiner Richtung eine Aenderung erwirkt hat, kann von verschärften Maßregeln bei Einhebung dieser Gefälle, namentlich bezüglich der Einhebung der Gebür für die Verkaufsplätze und Stände und für jedes Stück Viel kleinerer Gattung keine Rede sein, weshalb der Antrag gestellt wird, das vorliegende Ansuchen der Handels=Genossenschaft als Begründung entbehrend, abzuweisen Herr G.=G. Hiller bemerkt, die Beschickung des hiesigen Marktes mit Geflügel sei gegenüber anderen Städten keine gut und der Umstand, dass die Marktfieranten auch für eine Taub 2 kr. Gefälle zahlen müssen, wird die Beschickung des Wochen marktes noch verschlechtert. Man wird die Taube ganz einfach an Händler verkaufen und die Bevölkerung wird daran leiden Er finde diese Gebür auch hoch und wäre für Erleichterungen Herr G.=R. Stigler pflichtet der Anschauung des Vor¬ redners bei. Die Beschickung des Wochenmarktes sei eine spärliche daher die hohen Victualienpreise. Er halte es auch für unrecht dass, wenn für jedes Stück Kleinvieh, welches auf den Markt gebracht wird, 2 kr. eingehaben wird, für die unverkaufte War nichts vergütet wird, weil dadurch manche Artikel wie zum Beispiel Tauben, Hühner wiederholt besteuert werden. Er bean¬ rage daher, dass ein Modus geschaffen werde, wodurch die Markt. fieranten für nicht verkauftes Geflügel eine Vergütung zukommt Hierauf wird der Antrag der Section mit dem Zusatzantrage de¬ Herrn G.=R. Stigler einstimmig angenommen. 12. Herr Moriz Großauer, Kapellmeister des unif. bewaffn Bürgercorps in Steyr bittet um Zuerkennung eines Quartier geldes. der Sectionsantrag hieüber lautet: Nachdem Gesuchsteller Herr Moriz Großauer, laut Mittheilung des Bürgercorps Commando vom 10. April 1900 nicht definitiv, sondern provi sorisch als Kapellmeister bestellt ist, so empfiehlt die Section den löblichen Gemeinderathe, dem gestellten Ansuchen keine Folge zu Einstimmig nach Antrag geben Z. 9157 13. Das Comité zur Erhaltung der sogen. Kreuzsäule an Wieserfeldplatze bittet um einen Beitrag zu den Restaurierungs kosten Die Section beantragt einen Beitrag von 50 K zu be willigen, was einstimmig angenommen wird. — Z. 9140 III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice bürgermeister Franz Lang. 14. Liegt folgende Eingabe vor: Hochlöbl. Stadtgemeinde=Vorstehung der l. f. Stadt Steyr Die gefertigte Direction der Sparcasse in Steyr zeigt unter Be¬ zugnahme auf das Bau=Protokoll vom 13. Mai 1898 die Trottoir. legung in der vorgeschriebenen Breite an und macht zugleich die Mittheilung, dass hiebei gestockte Granitplatten Dim. 475/475 em verwendet werden. Da der Gaskandelaber, welcher dermalen vor dem Hause befindlich ist, der vorerwähnten Trottoirausführung im Weg eht, so muss dieser, nach den Bestimmungen des Protokolles von der hochlöblichen Stadtgemeinde in geeigneter Weise versetzt werden. Die gef. Direction stellt hiezu den Antrag, die hochlöbl Stadtgemeinde=Vorstehung möge gestatten, dass die eine, der am neuen Amtsgebäude der Sparcasse in nächster Zeit anzubringen den Consol=Gaslaternen für die öffentliche Beleuchtung benützt und infolge dessen die Regie von der Stadtgemeinde bestritter werde. Die Montage wird von der Sparcassa besorgt. Nach den Bestimmungen des Protokolles sind die Pflastersteine und Würfel welche gegenwärtig provisorisch um circa 4 m außer der alten Trottoirlinie verlegt sind, Eigenthum der hochlöbl. Stadtgemeinde Die gef. Direction stellt an die hochlöbl. Stadtgemeinde Vorstehung das höfliche Ersuchen um Ueberlassung dieser Pflaster¬ teine, welche zur Herstellung eines 1·50 m breiten Uebergange über den Stadtplatz, im verlängerten Hauptmittel des nenen Sparcassegebäudes benöthigt werden Da in der Fahrbahn die erwähnten alten Pflasterstein zu schwach dimensioniert sind, so erklärt sich die gef. Direction bereit, an dessen Stelle neue Siebener=Granitwürfel zu verwenden. Die Legung wird von der Sparcassa besorgt Die gef. Direction bittet eine hochlöbl. Stadtgemeinde Vorstehung um baldige Beschlussfassung über Obiges und sieht der weiteren Verständigung mit Zuversicht entgegen. — Steyr am 27. April 1900. — Direction der Sparcasse in Steyr: Joh Scholz in p. Die Erledigung des Herrn Bürgermeisters hierüber lautet: An die verehrl. Direction der Sparcasse in Steyr. In Er ledigung der Eingabe vom 27. April d. J. beehre ich mich mit¬ zutheilen, dass ich die dort gestellten Anträg 1 es sei die vor dem neuen Sparcassegebäude befindlich Straßenlaterne aufzulassen und dafür eine am neuen Sparcasse¬ gebäude anzubringende Consol=Laterne für die öffentliche Be leuchtung zu benützen, deren Montage seitens der Verehrlichen besorgt wird, wogegen die Stadt Steyr die Kosten der Beleuch¬ tung trägt: 2. es seien die durch die Auflassung des provisorischen Trottoirs vor den neuen Sparcassegebäude gewonnenen, der Stadt Steyr gehörigen Pflastersteine unentgeltlich der Verehrlichen unter der Bedingung zu überlassen, dass dieselbe einen 1·50 m breiten Uebergang über den Stadtplatz im verlängerten Hauptmittel des neuen Sparcassegebäudes unter Benützung der überlassenen Pflaster steine und unter Verwendung von neuen Siebener=Würfeln für die Straßenfahrbahn einzig auf ihre eigenen Kosten herstellen lasse; Namens der Stadtgemeinde Steyr dankbar annehme und nur die selbstverständliche Bedingung anknüpfe, dass der Ueber jang über den Stadtplatz sammt dem dazu verwendeten Materia nach seiner Herstellung in das alleinige Eigenthum der Stadt Steyr übergeht Wegen der Ausführung dieser Anlage wolle sich mit dem Stadtbauamte ins directe Vernehmen gesetzt werden. — Der Bürgermeister: Redl m D Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle der angeführten Erledigung des Ansuchens der Sparcasse die Genehmigung ertheilen und weiters beschließen: Der entfernte Straßen=Kandelaber sei von der Gasanstalt zu eventuellen Wiederbenützung für die Stadtgemeinde in Aufbe¬ wahrung zu nehmen Herr G.=R. Reitter spricht den Wunsch aus, dass die für öffentliche Beleuchtung bestimmte Consol=Gaslaterne am Sparcasse¬ gebände mit Auerlicht versehen werde. Der Herr Vorsitzende bemerkt, dass es Sache der Gasanstalt ist, ob sie solches Licht anbringt Herr G.=R. Stigler betont, dass diese Laternen für Auer licht nicht eingerichtet sind, doch halte er es für angezeigt, dass sich der Herr Bürgermeister diesbezüglich mit der Gasanstalt ins Einvernehmen setze Herr Vicebürgermeister Lang glaubt, dass die Gasanstalt, wenn es möglich ist, dem Wunsche wegen Anbringung eines Auerlichtes auch Rechnung tragen werde Hierauf wird der Antrag der Section einstimmig ange — Z. 8975 nommen IV. Section. Referent: Sections=Obmann Herr G.=R. Tomi Franz 15. Für die Verleihung der zwei erledigten Pacher=Pfründer von je monatlich 12 Kronen werden vom städtischen Armenrathe die Bewerber Maria Klein und Franz Viertlmayr, beide Unten tandler des Bürgerspitales, in Vorschlag gebracht die Section beantragt, diesem Vorschlage wolle der löbliche Gemeinderath seine Zustimmung geben. — Einstimmig nach — Z. 6204 Antrag Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung Der Vorsitzende: Die Verificatoren: Der Schriftführer:
Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr am 11. Mai 1900 Vertraulicher Teil: I. Sektion. Referent: Sektions-Obmann Herr G. R. Dr. Franz Angermann. 1. Herr Leopold Schimmerling, Hausbesitzer definitive in Steyr bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr mit Rücksicht auf das ihm verliehene österreichische Staatsbürgerrecht. Der Sektionsbericht und Antrag hierüber lautet: Mit Bezug auf den Beschluss des Gemeinderates vom 23. Dezember 1895, womit dem Gesuchsteller Herrn Leopold Schimmerling die Zusicherung der Aufnahme in den GemeindeVerband der Stadt Steyr ertheilt
wurde und nachdem Demselben gemäß Erlass der hohen k.k. Statthalterei in Linz vom 30. März 1900 Z 5292 die österr. Staatsbürgerschaft verliehenen wurde derselbe auch bereits den Unterthanen Eid geleistet hat, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde Herr Leopold Schimmerling nebst dessen Gattin Judith und Kinder Rudolf, Ernestine, Ida und Alfred nun definitiv in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr gegen Erlag der AufnahmsGebühr aufgenommen. Einstimmig nach Antrag Z 8784 2. Herr Josef Klima auch Schimann, Waffenfabriks-Arbeiter
im Steyr bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. Der Sektionsantrag lautet: Mit Rucksicht auf den 31 jährigen Aufenthalt und 9 jährigen Wohnsitz in Steyr und da auch nichts abfälliges gegen den Gesuchsteller vorliegt, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschliessen: Es werde dem Gesuchsteller Josef Klima die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr gegen Erlag der Aufnahmsgebühr bewilligt. Einstimmig nach Antrag Z. 8422. 3. Herr Ferdinand Kende, Supplent an der kk Staatsoberrealschule in Steyr bittet um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde-
Verband der Stadt Steyr behufs Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Der Sektionsantrag lautet: Nachdem gegen den Gesuchsteller kein Ablehnungsgrund vorliegt, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Herrn Ferdinand Kende behufs Erlangung der österr. Staatsbürgerschaft die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr ertheilt. Einstimmig nach Antrag Z. Z 462. Hierauf erbittet sich Herr GR. Stigler das Wort und weist darauf hin, dass die Gasanstalt laut Vertrag verpflichtet ist
Verbesserungen an der Gasbeleuchtung auf ihre Kosten einzuführen, wenn eine solche Verbesserung im Laufe der Erfindungen gemacht wird, jedoch hat die Gemeinde für die InstallierungsArbeiten solcher Verbesserungen in der Beleuchtung aufzukommen. Der Auer'sche Beleuchtung bedeutet ein 20 % Ersparnis an Gas und es wäre nach seiner Ansicht mit Rücksicht darauf, dass die bei dem Auerlicht in Verwendung kommenden Gasstrümpfe jetzt bedeutend billiger geworden sind, an der Zeit, dass seitens der Bausektion wegen Einführung des Auerlichtes mit der Gasgesellschaft neuerliche Verhandlungen gepflogen werden. Hierauf Schluss der Sitzung. Der Vorsitzende: Die Verificatoren: Schriftführer
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