3 velche in Bezug auf jene Gemeinden bestehen, die dermalen zu vendig ist, für eine Bedeckung des Abganges Vorsorge schon die Berechtigung haben, eine Bierumlage von mehr der treffen. Was Herr G.=R. Dr. Angermann bezüglich Be¬ als 1 fl. einzuheben, abzuschwächen, beziehungsweise Be Schädigung jener Gemeinden betonte, die schon jetzt die per stimmungen in dieses Gesetz aufzunehmen, wodurch den schwe¬ rechtigung haben, eine Bierumlage von mehr als 1 fl. geschädigten Gemeinden ein Entschädigungs=Anspruch aus Hektoliter einzuheben, wurde in den Vorberathungen de¬ dem Ueberschusse der Landeseinnahmen zugesichert wird. Er Landtages besprochen und hiebei erwogen, ob nicht solchen glaube daher im Sinne des Gemeinderathes zu sprechen Gemeinden eine Entschädigung geboten werden solle. Ob nur wenn er beantrage, dass der Minorität des Landtages für diese Erwägungen zur Thatsache werden, darüber ist heutt ihre Action der Dank des Gemeinderathes durch Erheber roch kein Urtheil möglich. Aber die linke Seite des Land von den Sitzen ausgesprochen wird. (Sämmtliche Gemeinde¬ ages wird sich dafür einsetzen, dass eine solche Entschädigung räthe erheben sich von den Sitzen. sei es auf gesetzlichem Wege, sei es durch eine Resolution, Herr G.=R. Victor Stigler bemerkt noch hiezu. dase den besagten Gemeinden zuerkannt werde. Sicher ist, dass sich über das Meritorische des Gesetzentwurfes bezüglich de die Stadtgemeinde Steyr ein großes Interesse an der günsti Einhebung einer Landesumlage auf Bierconsum dermalen gen Lösung dieser Finanzfrage hat. weil anderenfalls eine schwer etwas sagen lasse, weil ja jede neue Steuervorlage Erhöhung der Gemeinde=Umlagen zu gewärtigen wäre. Er der Vorlage zur Vermehrung der bestehenden Steuer sehr habe sich als Vertreter der Stadt Steyr im Landtage ver pflichtet gefühlt, dies zur Kenntnis zu bringen und möchte übel ausgenommen wird. Es würde seiner Meinung nac auch zu weit führen, erörtern zu wollen, was für die Be¬ nur noch hinzufügen, dass die eingebrachte Petition der völkerung und Land in Oberösterreich besser wäre, die Ein¬ Brauer und Wirthsgenossenschaften an diesen Verhältnissen hebung einer Biersteuer oder die Erhöhung der Landes nicht viel ändern werden. Umlagen. Es steht fest, dass die Finanzverhältnisse des Landes außerordentlich ungünstige sind und dass es noth¬ Hierauf Schlufs der Sitzung Die Vorsitzenden: Die Verificatoren: Der Schriftführer: Druck v. G. Bruckschweiger in Steyr. 1900.4.
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