Ratsprotokoll vom 8. April 1900

2 seinen Kräften entsprochen zu haben und bitte nun. indem er für das ihm geschenkte Vertrauen danke, diese Bürde vor ihm abzuwälzen und die Wahl auf eine andere Person zu vereinigen. Hierauf wird die Wahl des Herrn Vicebürgermeisters vorgenommen Der Herr Vorsitzende verkündet nach beendigtem Scrutinium, dass von 23 abgegebenen Stimmzetteln 22 Stimmen auf Herrn Victor Stigler und eine Stimme auf Herrn Franz Lang entfielen, somit Her Victor Stigler einstimmig zum Vicebürgermeister der Stadt Steyr gewählt erscheint Herr Victor Stigler erklärt hierauf: „Ich habe das Gefühl und die natürliche Empfindung, dass Sie durch dies einhellige Wahl mich einerseits zum Aufgeben meines En schlusses bewegen wollen, andererseits soll mir diese Wieder wahl ein Zeichen Ihres unverkürzten Vertrauens zu mir ein. Ich danke Ihnen für diese neuer iche Ehrung und ich weiß sie hochzuschätzen. Aber bei einem Manne meiner Charakteranlagen kann dieses Vorgehen nicht von solcher Wirkung sein, einen gefaßten Entschluss umzustoßen, de vorher wohl überlegt worden war und dieser mein Entschluse steht fest. Ich habe bereits die Ehre gehabt, diesen meinen Entschluss vor vielen Wochen in vertraulichen Besprechunger bekanntzugeben, Sie wussten also davon und waren nicht unvorbereitet, was geschehen wird Ich will Sie mit meine Person nicht weiter beschäftigen, danke Ihnen nochmals für meine Wiederwahl, nehme dieselbe aber nicht an und bitte Sie, die Güte zu haben, im zweiten Wahlgange Ihre Stim men auf eine andere Persönlichkeit vereinigen zu wollen, und zwar einstimmig, damit sich mein Nachfolger jenes Vertrauens erfreut, welches er braucht. Der Herr Vorsitzende bemerkt hierauf, er bedaure dass Herr Victor Stigler die Stelle eines Vicebürgermeisters nicht mehr annehme, denn derselbe war jederzeit bestrebt, für das Wohl der Gemeinde thatkräftig einzutreten. Wenn sein Entschluss aber ein unwiderrufliche sei, so bitte er ihn, wie bisher für die Interessen der Gemeinde einzutreter Herr Victor Stigler erklättz er werde, soweit es seine Kräfte erlauben, als Gemeinderath in dieser Corporation mitwirken. Er danke dem Herrn Bürgermeister für seine reundlichen Worte Der Herr Vorsitzende ersucht nun um Vornahme der Neuwahl des Vicebürgermeisters und unterbricht die Sitzung zu diesem Zwecke. Nach Wiederaufnahme. Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, dass vor 23 abgegebenen Stimmzetteln 21 Stimmen auf Herrn Ge meinderath Franz Lang und eine Stimme auf Herrn Hemeinderath Dr. Franz Angermann entfielen. ein Stimmzettel war leer, somit Herr Fr. Lang mit 21 Stimmer zum Vicebürgermeister der Stadt Steyr gewählt erscheint. E¬ begrüße die Wahl und beglückwünsche den Herrn Gemeinde rath Lang zu dieser Ehrenstelle und habe die Ueberzeugung, dass Herr Lang ebenso bestrebt sein wird, ihm jederzeit zur Seite zu stehen und ihn zu unterstützen, wie es sein Vor gänger gethan hat Herr Franz Lang dankt für das ihm geschenkte Ver¬ trauen und sagt, er werde bestrebt sein, diese Ehrenstelle zun Wohle der Gemeinde zu führen. Er bedauere, wenn er viel¬ leicht nicht in der Lage ist, die Arbeitskraft des abgetretenen Vicebürgermeisters Herrn Victor Stigler voll und ganz zu ersetzen, aber er werde thun, was ihm möglich ist Der Herr Vorsitzende hält nun folgenden Vor trag: Nach § 2 der Geschäftsordnung theilen sich die sämm lichen Gemeinderäthe zum Zwecke der Vorberathung der Ge schäftsstücke für den Vortrag in den Gemeinderaths=Sitzungen in die Geschäfte nach vier Sectionen und steht nach § 4 dieser Geschäftsordnung dem Bürgermeister das Recht zu, jeden Rath einer dieser Sectionen zuzuweisen. Auf Grund dieser Bestimmung erlaube ich mir nachstehende Einthei¬ ung der Herren Gemeinderaths Mitglieder in die Sectionen zu treffen Section: Für die innere Verwaltung bestehend aus sechs Mitgliedern, und zwar den Herren: Dr. Franz Angermann, Edmund Aelschker, Ferdi¬ nand Handstanger. Dr. August Redtenbacher, Otto Schönauer, Victor Stigler II. Section. Für den städt. Haushalt, be tehend aus fünf Mitgliedern, und zwar den Herren: Kar Heindl. Gustav Heyek, Ferdinand Reitter, Mathias Perz, Josef Tureck. III. Section. Städtisches Bauwesen, be stehend aus sechs Mitgliedern, und zwar den Herren Leopold Anzengruber, Alexander Busek. Frau. Lang, Josef Huber, Josef Hiller, Gottfried Sonn eitner IV. Section. Für Cultus, Unterricht und Humanitätswesen bestehend aus sechs Mitgliedern und zwar den Herren: Anton v. Jäger, Gottlieb Bruck chweiger, Leopold Köstler, Leopold Haller, Franz Tomitz, Karl Wöll Etwaige Einwendungen gegen diese Zusammensetzung der Sectionen bitte ich sofort vorzubringen, weil hierüber ge mäss § 4 der Geschäftsordnung der Gemeinderath zu ent scheiden hat. Nachdem sich Niemand zum Worte meldet, fährt der Herr Vorsitzende fort: Einwendungen erfolgen keine die angeführte Eintheilung ist daher als zu Recht bestehen anzusehen. Nach § 6 der Geschäftsordnung haben die Mit glieder einer jeden Section aus ihrer Mitte einen Obmann und dessen Stellvertreter zu wählen, welche Wahlen ich mi den vorliegenden Stimmzetteln vorzunehmen bitte, wozu ich die Sitzung unterbreche Nach vorgenommener Wahl gibt der Vorsitzend als Resultat der stattgehabten Wahlen jolgendes an 1 Section. Obmam: Dr. Franz Angermann Obmann=Stellvertreter: Dr. August Redtenbacher. Section. Obmann: Josef Tureck, Obmann¬ Stellvertreter: Mathias Perz II. Section. Obmann: Franz Lang. Obmann¬ Stellvertreter: Josef Huber Section. Obmann: Franz Tomitz, Obmann¬ Stellvertreter: Leopold Köstler 31 Cassen=Commissären wurden im Vorjahredi Herren Gemeinderäthe Ferdinand Reitter u.d Josef Tureck gewählt, deren Wiederwahl in Vorschlag gebrach wird Werden die Herren Ferdinand Reitter und Jose Tureck einstimmig zu Casse=Commissären wiedergewählt. Ueber Umfrage des Herrn Vorsitzenden, ob noch Jemand etwas vorzubringen habe, erbittet sich Herr Gemeinderath Dr. Franz Angermann das Wort und sagt, dass e bisher üblich war, dass zur Erledigung von gewissen wichti¬ gen Angelegenheiten von Fall zu Fall Commissionen ge wählt worden sind. Er halte diesen Vorgang nicht für praktisch. Die Spitals= und Präliminar=Commission solle gleich bei der Constituierung des Gemeinderathes gewählt werden wie dies bei allen autonomen Vertretungen der Fall ist Weiters habe er mitzutheilen, dass über Wunsch des Herri Bürgermeisters die Disciplinar=Commission zu wählen wäre Obwohl der Herr Bürgermeister gemäss § 78 des G.=St. die Disciplinargewalt ausübt, hält es derselbe für angezeigt mehrere Gemeinderäthe als Berather zu haben. Er stelle daher den Dringlichkeitsantrag, dass diese drei Commissionen heute gewählt werden und dass der Herr Bürgermeister hiezu Vorschläge erstatte Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit de¬ Antrages zur Abstimmung und wird dieselbe einstimmig an senommen Herr G.=R. Anton v. Jäger bemerkt, er habe geger die Vornahme der Wahl der Spitals= und Präliminar=Com mission keine Einwendung zu machen, jedoch könne er fü die Einsetzung einer Disciplinar=Commission nicht stimmen, und zwar nicht allein aus dem Grunde, weil der Herr Bürgermeister die Disciplinargewalt auszuüben hat, sonder auch deshalb nicht, weil es ein ausgesprochenes Misstrauer gegen die ehrenwerthe Beamtenschaft der Gemeinde ist, für Vergehen, die noch gar nicht begangen worden sind, eine Disciplinar=Commission einzusetzen Herr G.=R. Dr. Angermann erwidert, dass Die ciplinar Commissionen auch in Staatsämtern, in der Advo¬ caten= und Notariats=Kammer eingesetzt werden. Diese Com mission bedeute kein Misstrauen gegen die Beamten, sondern habe nur den Zweck, den Herrn Bürgermeister in der Amtshandlung zu unterstützer Der Herr Bürgermeister bemerkt, er möchte wohl wünschen, dass eine Disciplinar Commission nicht in Thätig keit zu treten habe. aber wenn es nothwendig wird, wäre es ihm, um jede Parteilichkeit abzulenken, lieber, wenn der Gemeinderath hiezu Mitglieder bestimm 5err G.=R. Anton v. Jäger bemerkt, er werde da gegen stimmen. — Hierauf wird der Antrag auf Wahl einer Disciplinar Commission mit allen gegen eine Stimme ange nommei Ge erfolgt nun die Zusammensetzung der beantragter drei Commissionen wie folgt Die Disciplinar=Commission hat zu bestehen aus den Herren Gemeinderäthen der I. Section, Dr. August Redtenbacher. Edmund Aelschker um Victor Stigler und den Obmännern der übrigen Sectionen 11. Die Präliminar=Commission hat zu bestehen aus den Obmännern der vier Sectionen, aus zwei Mitgliedern der Finanz=Section, nämlich der Herren Gustav Heyek und Karl Heindl und dem Herrn Victo Stigler III. Die Spilals=Commission hat zu be stehen aus den Obmännern der vier Sectionen und aus zwei Mitgliedern der IV. Section, nämlich der Herren Leopold Köstler und Gottlieb Bruckschweiger. Herr G. R. Dr. Angermann erbittet sich nochmale das Wort und weist darauf hin, dass der oberösterreichische Landesausschuss schon seit längerer Zeit eine Gesetzesvorlage vorbereitet hat, in welcher zur Besserung der Landesfinanzel die Einführung einer Landesumlage für das in Oberöste reich consumierte Bier geplant wird. Dieser Gesetzentwur wurde vom Finanz Ausschusse dem Landtage unterbreitet und enthalte die Bestimmung, dass die Landesauflage und Ge¬ meindeauflage für jeden Hektoliter consumierten Bieres in keiner Gemeinde mehr als 1 fl. 70 kr. betragen darf. Durch diese Bestimmung würden jene Gemeinden am meisten be nachtheiligt werden, wo der gegenwärtige Gemeindezuschlag mehr als 1 fl. beträgt. Namentlich würde hiebei die Stad gemeinde Steyr, welche die Berechtigung hat, für jeden Hektoliter in Steyr verbrauchtes Bier 1 fl. 60 kr. einzuheben verkürzt, weil ihr durch die projectierte Landesauflage diese Gebür auf 60 kr. reduciert würde. Der Minorität des Land tages ist es nun durch ihr einheitliches Vorgehen gelungen, dass diese Gesetzesvorlage dermalen nicht zur Verhandlung kam, sondern dieselbe behufs weiterer Informationen vol der Tagesordnung abgesetzt wurde. Durch diesen Umstan wird es möglich werden, jene Härten in der Gesetzesvorlage,

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